Hallo!
Ich werde versuche mein Problem möglichst kurz zu beschreiben:
Meine Eltern sind geschieden. Anlässlich der Scheidung haben sie einen Vertrag zur Vermögensauseinandersetzung abgeschlossen (beim Notar). Dort ist geregelt, dass das eine Elternteil, das in dem gemeinsamen Haus wohnen bleibt, durch monatliche Raten inkl. Zinsen den Anteil am Haus ausbezahlt.
Meine Frage nun: Sollte der Elternteil, der in dem Haus wohnt versterben, ist der Erbe (Kind) weiterhin an den Vertrag (der ja zwischen meinen Eltern besteht) gebunden. Sprich: wäre ich verpflichtet exakt die gleichen Raten und Zinsen zu bezahlen oder muss ein neuer Vertrag (evtl. zu neuen Konditionen)aufgesetzt werden?
Notarvertrag durch Tod verfallen?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Ein Erbe tritt mit allen Rechten und Pflichten in die Verträge des Verstorbenen ein. Ein neuer Vertrag muss nicht aufgesetzt werden.
Das gilt übrigens für fast alle Verträge.
Wenn das Kind das nicht will, dann muss es das Erbe auschlagen. Das Erbe kann aber nur ganz oder gar nicht ausgeschlagen werden.
Eine Erbausschlagung würde also dazu führen, dass die vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt werden müssten, aber auch das Haus weg wäre.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Kann man dies in irgendeinem Gesetz nachlesen?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
So eine vertragliche Zahlungsverpflichtung ist eine Nachlassverbindlichkeit, die gemäß § 1967 BGB
auf den/die Erben übergeht.
Der § 1950 BGB
verbietet eine Teilausschlagung des Erbes.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten