Notarvertrag durch Tod verfallen?

14. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Saskia5
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Notarvertrag durch Tod verfallen?

Hallo!
Ich werde versuche mein Problem möglichst kurz zu beschreiben:
Meine Eltern sind geschieden. Anlässlich der Scheidung haben sie einen Vertrag zur Vermögensauseinandersetzung abgeschlossen (beim Notar). Dort ist geregelt, dass das eine Elternteil, das in dem gemeinsamen Haus wohnen bleibt, durch monatliche Raten inkl. Zinsen den Anteil am Haus ausbezahlt.
Meine Frage nun: Sollte der Elternteil, der in dem Haus wohnt versterben, ist der Erbe (Kind) weiterhin an den Vertrag (der ja zwischen meinen Eltern besteht) gebunden. Sprich: wäre ich verpflichtet exakt die gleichen Raten und Zinsen zu bezahlen oder muss ein neuer Vertrag (evtl. zu neuen Konditionen)aufgesetzt werden?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46241 Beiträge, 16406x hilfreich)

Ein Erbe tritt mit allen Rechten und Pflichten in die Verträge des Verstorbenen ein. Ein neuer Vertrag muss nicht aufgesetzt werden.

Das gilt übrigens für fast alle Verträge.

Wenn das Kind das nicht will, dann muss es das Erbe auschlagen. Das Erbe kann aber nur ganz oder gar nicht ausgeschlagen werden.

Eine Erbausschlagung würde also dazu führen, dass die vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt werden müssten, aber auch das Haus weg wäre.

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#2
 Von 
Saskia5
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Kann man dies in irgendeinem Gesetz nachlesen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46241 Beiträge, 16406x hilfreich)

So eine vertragliche Zahlungsverpflichtung ist eine Nachlassverbindlichkeit, die gemäß § 1967 BGB auf den/die Erben übergeht.

Der § 1950 BGB verbietet eine Teilausschlagung des Erbes.

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