Notsituation und Pflichtanteil ?

3. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Argonic
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Notsituation und Pflichtanteil ?

Ich befinde mich in einer Finanziellen Notsituation.
Mein leiblicher Vater hat nie etwas mit mir zutun haben wollen. Meine leibliche Mutter ist mit meinem Stiefvater verheiratet. Der Kontakt ist abgebrochen.

Besteht die Möglichkeit von seinem leiblichen Vater den Pflichtanteil schon vorher in Anspruch zu nehmen?

Wenn ja wie geht man da vor ?

Mein Stiefvater hat mich mit 4 Jahren adoptiert.
Zu meinem leiblichen Vater habe ich seit 32 Jahren keinen Kontakt mehr.


-- Editiert von Argonic am 03.12.2004 08:59:47

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Nein, der Pflichtteil kann nur im Todesfall beansprucht werden.

Außerdem endet bei Adoption Minderjähriger das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern (bzw. einem leiblichen Elternteil) im rechtlichen Sinne, so daß sowieso kein gesetzliches Erbrecht und keine Unterhaltsverpflichtung mehr besteht. (Ist die jetzige Lage, bin mir nicht sicher, wie es da bei lange zurückliegenden Adoptionen aussieht.)

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