Folgender Fall:
Ein unverheiratetes Paar hat gemeinsam ein Haus (Grundbucheintrag je zu Hälfte, Darlehensschulden ebenso hälftig. Beide haben Familie, jeweils noch die Mutter und Geschwister).
Wäre es möglich, für den Fall des Todes folgende Regelung zu treffen:
- Der überlebende Partner soll die Haushälfte erben.
- Mutter und Geschwister sollen auf ihren Erbanspruch verzichten, da es sich hier nur noch um die Darlehensschuld handele.
???
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Nur "Guthaben" vererben?
hallo,ganz einfach nein.wer das erbe annimmt muss auch die schulden - den darlehnsvertrag- die noch auf dem haus liegen mit erben denn wer soll das haus denn abbezahlen ??????
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So ein Vorgehen wird schon daran scheitern, dass im Grundbuch für das Darlehen eine Grundschuld eingetragen ist. Wenn niemand das Darlehen bedient, dann hat die Bank die Möglichkeit, das Haus zwangsversteigern zu lassen und zwar auch dann, wenn der Eigentümer rechtlich gar nicht der Darlehensnehmer ist.
Aber soweit kommt es gar nicht erst, denn es gibt hier erbrechtlich nur zwei denkbare Varianten:
1. Das Haus ist ein Vermächtnis. Dann muss der überlebende Partner die Herausgabe der Haushälfte vom Erben fordern. Die Erben können aber die Herausgabe verweigern, wenn der Wert des Hauses den Wert des Nachlasses übersteigt. Das ist der Fall, wenn danach nur Schulden übrigbleiben.
2. Das Haus wird an den Partner vererbt. Dann bildet der Partner zusammen mit den übrigen Erben eine Erbengemeinschaft. Die übrigen Erben können das Erbe ausschlagen. Dann verbleibt das gesamte Erbe einschließlich der Schulden beim Partner.
Die dritte Variante (Haus an Partner, Schulden an andere Erben) tritt nur dann ein, wenn die anderen Erben freiwillig bereit sind, nur die Schulden zu übernehmen.
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