Nur meine Frau steht im Grundbuch

12. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
leonardo2
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 15x hilfreich)
Nur meine Frau steht im Grundbuch

Guten Tag,

ich bin in zweiter Ehe seit 23 Jahren kinderlos verheiratet.
Aus erster Ehe habe ich 2 erwachsene Kinder.

Vor 8 Jahren haben wir uns 2 Immobilie zugelegt, in der einen wohnen wir und die Andere haben wir vermietet.
In beiden Immobilien ist nur meine Frau im Grundbuch eingetragen.
Ich habe das damals deshalb gemacht, weil ich der Meinung war, dass wenn ich sterbe, nur ihr dann die Immobilien gehören und ihr das meine Kinder aus erster Ehe nicht streitig machen können.

Ist das richtig so wie ich das damals gemacht habe ?
Haben meine Kinder aus erster Ehe wirklich keinen Anspruch darauf, wenn ich nicht im Grundbuch stehe ?

Für meine Kinder aus erster Ehe ist trotzdem noch genug zum erben da.
Aber ich will auf jeden Fall vermeiden, dass meine zweite Frau Probleme bekommt und womöglich vor Gericht wegen den Immobilien rumstreiten muß.

Das ist nun um so dringender geworden, da mich mein älterster Sohn jetzt schon noch zu lebzeiten massiv wegen Erberei angeht.

Danke für hilfreiche Auskünfte !

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Das haben wir aus den gleichen Gründen genauso gemacht und wurde uns vom Notar auch exakt so empfohlen.

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#2
 Von 
leonardo2
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo Stofferl,

vielen Dank für deine Antwort.
Inzwischen bin ich am überlegen, ob ich meinem ältesten Sohn nur noch den Pflichtteil im Testament zubilige, weil er sich dermaßen daneben benimmt.
Er rafft zusammen was er nur kriegen kann, obwohl er durch seinen Beruf schon längst ausgesorgt hat.

Bei meinem jüngsten Sohn sieht das ganz anders aus, der hat berufliche Problme, der hat mich noch nie nach seinem Erbanteil gefragt.
Dem will ich jetzt übers Testament viel mehr zukommen lassen, weil er einfach auch viel weniger als mein ältester Sohn hat und verdient.
Der kann das viel eher gebrauchen, wenn ich nicht mehr bin.
Es macht doch keinen Sinn einen eh schon reichen Sohn noch reicher zu machen.
Da gebe ich lieben dem Jüngsten mehr, der ums Überleben kämpfen muß.

Nur frage ich mich, ob das klug ist, denn es gibt doch noch den Pflichtteilergänzungsanspruch.
Wirkt der sich auch auf den Zugewinn einer Immobilie aus, die meiner Frau gehört ?

Weiß das jemand ?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48373 Beiträge, 17069x hilfreich)

Zitat:
Dem will ich jetzt übers Testament viel mehr zukommen lassen, weil er einfach auch viel weniger als mein ältester Sohn hat und verdient.


Das heißt, dass Du noch erhebliches eigenes Vermögen hast?

Zitat:
Nur frage ich mich, ob das klug ist, denn es gibt doch noch den Pflichtteilergänzungsanspruch.


Ja, der entsteht auf die Vermögensanteile, die Du Deiner Frau für den Erwerb der Immobilien geschenkt hast.

Zitat:
Nur frage ich mich, ob das klug ist, denn es gibt doch noch den Pflichtteilergänzungsanspruch.


Auf den Zugewinn haben die Kinder in keiner Hinsicht einen Anspruch.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
leonardo2
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo hh !

Zitat (von hh):

Das heißt, dass Du noch erhebliches eigenes Vermögen hast?

Ob man das als erheblich bewerten kann, kann ich nicht beurteilen.
Jedenfalls denke ich, dass schon noch was übrig bleibt, wenn ich gehe.
Zitat (von hh):

Ja, der entsteht auf die Vermögensanteile, die Du Deiner Frau für den Erwerb der Immobilien geschenkt hast.

Meine Frau arbeitet und das Geld für die Wohnungen wurde von ihrem eigenen Girokonto überwiesen.
Ich habe ein eigenens Girokonto, es gibt keine Vollmachten untereinander.
Also sie hat die Wohnungen damals Cash gekauft, kein Kredit.
Die Überweisungen sind alle vorhanden.

Spielt das eine Rolle in dem Fall ?

-- Editiert von leonardo2 am 12.01.2020 15:50

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48373 Beiträge, 17069x hilfreich)

Zitat:
Spielt das eine Rolle in dem Fall ?


Ja, Deine Kinder haben nur dann einen Pflichtteilergänzungsanspruch, wenn Du Dich am Kaufpreis irgendwie beteiligt hast, auch dann, wenn Du zuvor Geld auf das Konto Deiner Frau transferiert hättest.

Wenn Deine Frau die Immobilien vollständig aus eigenem Vermögen bezahlt hat, dann haben Deine Kinder keine Ansprüche.

Auf einen eventuellen Zugewinn hättest Du persönlich im Fall der Scheidung Ansprüche. Deine Kinder haben darauf keine Ansprüche.

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