Nutzungsänderung fehlt wie geerbte Immobilie bewerten und Rechtsfolgen

22. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Stern123123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Nutzungsänderung fehlt wie geerbte Immobilie bewerten und Rechtsfolgen

Hallo,
Vor ein paar Tagen hatte ich bereits hier einige Fragen klären können, aber jetzt wird es "brenzlig".
Bei der geerbten Immobilie handelt es sich ja eigentlich um ein großes Einfamilienhaus mit zwei großen Wohnungen.
Erben sind meine Schwester und ich.
Meine Schwester baute die eine Wohnung auf ihre Kosten um.
Falls ich es hier richtig beim ersten Mal verstanden habe, müsste meine Schwester (sofern sie könnte) mich auszahlen.
Grundlage wäre ein Verkehrswertgutachten und davon die Hälfte.
Jetzt dreht sie aber (Entschuldigung den Ausdruck) komplett durch und sagt, wenn ich jetzt nun doch die Hälfte des hauswertes haben möchte (das weiß ich noch gar nicht, denn siehe meinen ersten Beitrag, es ist noch viel zu klären, aber es ist interessant zu sehen wie sie auf meinen rechtlichen Hinweis reagiert hat, daher bin ich echt am überlegen was ich nun tu)
Dann hafte ich, weil ich das Erbe ja nicht ausgeschlagen habe) für die Konsequenzen, wenn die nicht vorliegende Baugenehmigung durch den Sachverständigen, aufliegt oder sie diese selbst anzeigt.

Außerdem habe ich unabhängig davon, den von ihr aufgenommenen Kredit zur Modernisierung mit abzubezahlen. Der Kredit läuft nur auf Ihren Namen, ist aber durch die Bausparkasse im Grundbuch eingetragen (richtig formuliert?) .
Eigentlich hatte sie mir gesagt es wären noch 3.500 Euro offen, den durch zwei, dass hätte ich noch verkraftet.
Jetzt hat sie mir reinen Wein eingeschenkt und mitgeteilt das es noch 28.000 Euro sind.

Bin fast hinten rüber gefallen.

Wenn das alles so stimmt - an die Folgen mag ich gar nicht denken.
Aber meine eigene Schuld, ich hätte vorher alles schriftlich verlangen müssen, aber bei der Schwester?

Weiß jemand Rat?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat (von Stern123123):
Falls ich es hier richtig beim ersten Mal verstanden habe, müsste meine Schwester (sofern sie könnte) mich auszahlen.

Nö, das muss sie nicht.
Zitat:
Außerdem habe ich unabhängig davon, den von ihr aufgenommenen Kredit zur Modernisierung mit abzubezahlen. Der Kredit läuft nur auf Ihren Namen, ist aber durch die Bausparkasse im Grundbuch eingetragen (richtig formuliert?) .

Nein das musst du nicht. Du haftet nicht persönlich, sondern "nur" mit der Immobilie.

Weshalb hast du die Grundschuldbestellung unterschrieben?
Zitat:
AEigentlich hatte sie mir gesagt es wären noch 3.500 Euro offen, den durch zwei, dass hätte ich noch verkraftet.
Jetzt hat sie mir reinen Wein eingeschenkt und mitgeteilt das es noch 28.000 Euro sind.

Das sind die Schulden deiner Schwester und nicht deine.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stern123123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo cruncc1,
rechtlich muss sie mich also nicht auszahlen? Auch wenn sie da wohnen bleiben möchte?
Ich verstehe das jetzt so, dass man sich darauf einigen kann, dass sie mich entweder auszahlt, ich mit mietzahlungen "abgelöst" werde, das Objekt verkauft wird oder wenn alles scheitert ich das Haus zur Teilversteigerung gebe, richtig so?
Zwischenzeitlich haben wir den Erbschein beantragt und hinterher einen aktuellen grundbuchauszug geholt, unterschrieben habe ich im Grundbuch (Eigentumsübertragung) noch nichts, meine Schwester wollte das sofort, aber ich habe um Bedenkzeit gebeten, da ja eigentlich abgemacht war, dass sie das Haus übernehmen möchte, mir die Miete von Mutter als Ausgleich gibt etc.

Jetzt weigert sie sich aber meiner Mutter das Wohnrecht irgendwann eintragen zu lassen oder gar einen Mietvertrag abzuschließen.
Das Blatt hat sich also mehr als gewendet.

Ich habe lange überlegt warum sie das so macht und daher muss ich vielleicht mal meinen Plan (wollte mir ein Schlupfloch lassen, dass geht jetzt wahrscheinlich voll in die Hose)

Mein Plan :
Ich habe ihr gesagt, dass sie mir rein rechtlich, wenn sie mich auszahlen könnte, die Hälfte vom Verkehrswert einschließlich ihrer umbaukosten, geben müsste.

Ich verzichte aber auf Einrechnung der umbaukosten und Auszahlung generell, wenn sie mir die Miete für Mutters Wohnung bis zur Summe X(stand ja noch nicht fest) gibt und ich damit Bausparverträge für die Kinder abschließen kann.
Weiter würde /hätte ich mit ihr vereinbart im Testament, dass sie meine Kinder beim vorzeitigen Ableben oder bei erheblicher Verschlechterung meines Gesundheitszustandes bei sich aufnimmt und bis sie selbstständig sind begleitet (meine Mutter hätte ich auch mit ihrer Absprache mit eingebunden).
Das war eigentlich so im groben besprochen.

Ja, ich hätte das Erbe auch ausschlagen können und das alles so beim Notar vereinbaren können, aber ich wollte mir ein Schlupfloch lassen für genau diesen Fall, dass sie sich nicht an die vereinbarungen hält. Daher erbannahme und im Zweifel den kompletten hauswert durch zwei und ich muss schauen was mit den Kindern später passiert.

Jetzt vermute ich, dass meine Schwester natürlich ihren ganz eigenen Plan hatte :
Wenn Schwester (also ich jetzt) das Erbe annimmt und Kraft Gesetz mit - Eigentümer des Hauses ist, teilen wir uns die Schulden sowie die Rechtsfolgen, wenn herauskommt, dass das Haus teilweise ein Schwarzbau ist.
Dann bleibt vom Restwert des Hauses aus ihrer Sicht so wenig über, dass sie mir das Haus lieber schenkt um keine Schulden ihren Kindern zu hinterlassen.
Wenn das Haus erstmal verschenkt ist, dann kann ich es wie auch immer vermieten, verkaufen und habe quasi Doppel-plus.

Wenn ich das so schreibe, hört sich das fies an, aber ich glaube mittlerweile durchschaut zu haben, daß dies ihr Plan sein könnte.
Und ganz ehrlich, sollte alles so stimmen, will ich natürlich nichts mit dem Haus zu tun haben und würde mich ewig ärgern, nichts vom Erbe abbekommen zu haben, weil ich mich nicht richtig erkundigt habe.
Aber wenn sie falsch liegt, dann möchte ich jetzt das was mir zusteht, hole Mutti erstmal zu mir, damit da ruhe einkehrt.

Was soll ich bloß machen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Dann hafte ich, weil ich das Erbe ja nicht ausgeschlagen habe) für die Konsequenzen, wenn die nicht vorliegende Baugenehmigung durch den Sachverständigen, aufliegt oder sie diese selbst anzeigt.


Da ihr beide Eigentümer seid, haftet Ihr gemeinsam. Wenn eine Nachgenehmigung nicht möglich ist, sondern stattdessen z.B. eine Rückbauverfügung erlassen wird, dann ist aber die Wohnung Deiner Schwester weg. Da so ein Schwarzbau von einem Gutachter wahrscheinlich sowieso mit nur einem sehr geringen Wert angesetzt wird, ist das Risiko für Dich überschaubar.

Zitat:
Außerdem habe ich unabhängig davon, den von ihr aufgenommenen Kredit zur Modernisierung mit abzubezahlen. Der Kredit läuft nur auf Ihren Namen, ist aber durch die Bausparkasse im Grundbuch eingetragen (richtig formuliert?) .


Bezahlen muss derjenige, der den Darlehensvertrag bei der Bank unterschrieben hat. Die Grundschuldeintragung ist lediglich eine Sicherheit, die aber nicht dazu führt, dass man für das Darlehen haftet.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Stern123123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo hh,
vielen vielen Dank für deine Antwort. Woher weißt du das alles bloß?
Bin jetzt sehr erleichtert, denn finanziell gesehen, scheine ich mich anscheinend nicht schlechter wie bei meinem eigentlichen Plan zu stellen.
Persönlich bzw. familientechnisch ist das eingetreten was ich vermeiden wollte.
Dann soll der Gutachter kommen, den Schwarzbau abziehen oder gering bewerten, ich stehe dafür gerade, hoffe die Strafe fällt nicht so hoch aus, aber alles besser als wie für den Kredit meiner Schwester noch mithaften zu müssen.

Ich halte euch auf dem laufenden wie es ausgeht.
Das wird ein langer Weg.

Vielleicht stelle ich was die zu erwartende Strafe (Zwangsgeld, Rückbaukosten....) angeht diese Sache noch im baurecht forum rein. Dann weiß ich auch da woran ich bin.
Und ich versuche, wenn das alles überstanden ist und ich den Kopf wieder frei habe, mich hier in meinen "Wissensgebieten" mit einzubringen.

Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

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