[color=green]Hallo.
Ich hab folgendes Problem.
1992 ist mein Dad gestorben (- ein Grab besteht 20 Jahre ist das richtig).
1994 ist mein Opa gestorben und im gleichen Grab begraben.
Frage 1: Ab welcher Jahreszahl wird gerechnet?
Jetzt hab ich noch folgendes Problem (das eigentliche Problem):
Ich weiss nicht wer Nutzungsberechtigt ist.- meine Oma od meine Mutter?
Meine Oma ist mittlerweile verstorben und mit meiner "Mutter" hab i keinen Kontakt.
Wie krieg ich das raus?- und kann man das Nutzungsrecht auf mich übertragen lassen,wenn meine Mutter Nutzungsberechtigte ist?-da sie sich kein Fatz um das Grab kümmert und sie ja dann die Nachricht bekommt,wenn das Grab aufgelöst wird.
Und wenn meine Oma die Nutzungsberechtigte war?-wird das Recht dann vererbt?
Und eine allgemeine Frage? Wer ist generell Nutzungsberechtigt?-Erbe od die Person die das Grab zahlt?
Ziemlich viele Fragen-
aber ich hoffe es findet sich jemand der mich ein bisschen schlauer machen kann :-).[/color]
Nutzungsrecht.
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Hallo Asker,
Nutzungsrecht regelt die Friedhofssatzung. Bei uns ist das 25 Jahre - und zwar jeweils beginnend mit der Beisetzung des zuletzt Verstorbenen.
Ca. 1 Jahr vor Ablau der Nutzungszeit informiert die Friedhofsverwaltung den Grabbriefinhaber.
Ich würde einfach die Friedhofsverwaltung anrufen - und wenn du Interesse hast, dich eintragen lassen (kannst ja sagen, der Grabbrief ist verschwunden), Problem wäre, falls dann doch mal einer auftaucht mit dem Brief.
Im Grabbrief steht die Lage des Grabes und alles weitere.
Nach Ende der Nutzungszeit wird dann ein neuer Vertrag abgeschlossen - über die Gebühren kannst du dich dann auch gleich schlau machen. Vielleicht entscheidest du aber auch für Auflösung der Grabstätte durch Nichtstun.
Nicht kümmern: also falls es keine Pflegevertrag mit einer Gärtnerei gibt - du kannst ja auch selber hingehen und das Grab schön machen (Frühjahr/Herbsttermine sind meistens ausreichend).
Okay.
Hat mir schon sehr geholfen.
Danke
Und jetzt?
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