ODER Konto nach Todesfall

26. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
sok_1976
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
ODER Konto nach Todesfall

Hallo liebe Forum Mitglieder,

folgende Problemstellung:
Großtante X möchte ihren Großneffen Y zu ihren bestehenden Konten / Sparbüchern hinzufügen mittels des „Oder-Kontos".
Ziel ist die Absicherung des Großneffen nach ihrem Tod, damit dieser dann 100%iger Eigentümer der Konten ist.
Ist der Gedankengang richtig, fallen bei der Variante des „Oder-Kontos" irgendwelche Steuern an?

Vielen Dank für Euer Feedback!

PS: Wenn die Rubrik "Erbrecht" hier nicht ganz passen sollte, bitte entsprechend verschieben!




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Als steuerfreie Zuwendung ist das m.E. untauglich, da der Erbe bzw. Erbscheininhaber zum Kontoberechtigten wird und das Geld abheben kann. Dann ist es weg.

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50011 Beiträge, 17522x hilfreich)

Sinnvoll wäre doch wohl eher die Erteilung einer Vollmacht über den Tod hinaus.

Bei der Einrichtung eines ODER-Kontos handelt es sich um eine Schenkung an den Großneffen, der der Schenkungssteuer unterliegt.

Welche Zweifel bestehen denn daran, dass der Großneffe nach dem Tod der Großtante alleiniger Kontoinhaber wird? Eine Absicherung ist aus meiner Sicht überflüssig.

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0x Hilfreiche Antwort

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