Erbengemeinschaft besteht aus 3 Personen.
Ein Erbe
(95 Jahre und im Ausland lebend)übergibt dem Freund des Verstorbenen eine Vollmacht zur Erledigung der Verlassenschaftsangelegenheiten.
Dieser Freund des Verstorbenen will nicht, dass ein anderer Erbe Fotos des Verstorbenen (Aufnahmen zu Lebzeiten, also nicht die tote Person) sieht, die sich auf div. elektr. Geräten befinden könnten und bringt den Vorwand, der Erbe hätte ihn beauftragt, alle diese Geräte zu sich zu nehmen, um die Privatsphäre des Verstorbenen zu schützen.
Darf der das so einfach? Müssen das die anderen Erben hinnehmen?
Danke für die Antwort.
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-- Editiert Information1234 am 16.04.2013 12:51
Österr.. Erbrecht - Privatsphäre des Verstorbenen
16. April 2013
Thema abonnieren
Frage vom 16. April 2013 | 12:49
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 4x hilfreich)
Österr.. Erbrecht - Privatsphäre des Verstorbenen
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 16. April 2013 | 13:08
Von
Status: Unbeschreiblich (48814 Beiträge, 17193x hilfreich)
Dies ist ein Forum für deutsches Recht. Bitte stelle daher die Frage in ein Forum für österreichisches Recht ein.
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#2
Antwort vom 16. April 2013 | 14:24
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 4x hilfreich)
Danke für die Info - aus einer .net Domain geht nicht hervor, dass es zwangsläufig ein Forum für deutsches Recht sein muss.
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#3
Antwort vom 16. April 2013 | 14:53
Von
Status: Praktikant (961 Beiträge, 606x hilfreich)
Auch in Österreich wird ein 'Nicht-Erbe' kein Recht haben, mit einer derartigen Begründung Teile der Erbmasse an sich zu nehmen.
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#4
Antwort vom 16. April 2013 | 15:14
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 4x hilfreich)
Er beruft sich ja auf den Erben, dass er von ihm den Auftrag hätte.
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