Österr.. Erbrecht - Privatsphäre des Verstorbenen

16. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
Information1234
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)
Österr.. Erbrecht - Privatsphäre des Verstorbenen

Erbengemeinschaft besteht aus 3 Personen.
Ein Erbe (95 Jahre und im Ausland lebend)übergibt dem Freund des Verstorbenen eine Vollmacht zur Erledigung der Verlassenschaftsangelegenheiten.

Dieser Freund des Verstorbenen will nicht, dass ein anderer Erbe Fotos des Verstorbenen (Aufnahmen zu Lebzeiten, also nicht die tote Person) sieht, die sich auf div. elektr. Geräten befinden könnten und bringt den Vorwand, der Erbe hätte ihn beauftragt, alle diese Geräte zu sich zu nehmen, um die Privatsphäre des Verstorbenen zu schützen.

Darf der das so einfach? Müssen das die anderen Erben hinnehmen?

Danke für die Antwort.

-----------------
""

-- Editiert Information1234 am 16.04.2013 12:51

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48814 Beiträge, 17193x hilfreich)

Dies ist ein Forum für deutsches Recht. Bitte stelle daher die Frage in ein Forum für österreichisches Recht ein.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Information1234
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die Info - aus einer .net Domain geht nicht hervor, dass es zwangsläufig ein Forum für deutsches Recht sein muss.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 606x hilfreich)

Auch in Österreich wird ein 'Nicht-Erbe' kein Recht haben, mit einer derartigen Begründung Teile der Erbmasse an sich zu nehmen.



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Information1234
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Er beruft sich ja auf den Erben, dass er von ihm den Auftrag hätte.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 282.720 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
114.066 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen