Hallo
Ich habe da mal eine Frage.
Wenn die Oma gestorben ist und der Opa ist auch schon gestorben, der einzigste Sohn auch schon gestorben ist und der aber 4 Kinder hat.
Wie sieht nun das Erbrecht aus ...
Gibt es Pflichtteile?
Wenn im Testament z.B. nur 1 Kind benannt ist? haben die anderen 3 trozdem ein Pflichtteil?
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-- Editiert m00nRD am 23.12.2011 11:24
Oma Gestorben 4 Enkel! kein Direkter Sohn
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Wenn es nur genau den einen Sohn der Oma gab, dann wären seine Kinder ohne Testament gleichbereichtigte Erben der Oma, also bei 4 Kindern jeder ein Viertel.
Es gibt ein Testament?
Da der Sohn nicht mehr lebt, haben dessen Kinder dann jeweils einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also 1/8 des Wertes der Erbmasse, sofern sie nicht selbst Erben geworden sind. Der Pflichtteilsnaspuch ist gegen den Erben zu richten und bestht nur aus einem Geldbetrag, nicht aus irgendwelchen Gegenständen.
Muss man dieses beim Anwalt einreichen ?
Oder geht das Automatisch vom Testamentsvolzieher?
Weil laut Testament soll alles der Ältesten Schwester vermacht werden, von uns 4 Kindern.
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-- Editiert m00nRD am 23.12.2011 11:49
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Ist denn überhaupt Testamentsvollstreckung angeordnet?
Der Pflichtteilsanspruch ist dem Erben gegenüber geltend zu machen. Das kann man erstmal auch ohne Anwalt machen.
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"Lukas 7,23"
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