Hallo zusammen,
ich bitte um Hilfe bei meinem unlösbaren Fall. Es blickt keiner mehr durch.
Eckdaten:
Oma, verwitwet seid 12 Jahren, lebt im Haus.
Es gibt 2 Abkömmlinge, Tochter 1 und Tochter 2.
Tochter 1 hat drei Abkömmlinge, Kind 1, Kind 2 und Kind 3.
Tochter 2 hat keinen Mann und keine Abkömmlinge.
Bei Kaffee und Kuchen setzt Oma ein handschriftliches Testament auf und bestimmt: Das Haus darf im Todesfall nicht verkauft werden. Die ersten Erben sind Tochter 1 und 2 aber ein Enkel soll es übernehmen.
Tochter 1 kauft 50% des Hauses ab von Oma.
Tochter 1 bezahlt an Tochter 2 250€ monatlich und diese sollen als vorausbezahltes Erbe angerechnet werden.
Tochter 2 wird Sozialhilfeempfängerin, ein Vormund wird bestellt.
Tochter 1 stellt monatliche Zahlungen an Tochter 2 ein.
Oma stirbt.
Tochter 1 schläg Erbe aus wenn Tochter 2 auch das Erbe ausschlägt. Kind 1 und Kind 2 schlagen auch das Erbe aus. Kind 3 will das Haus übernehmen.
Bewertet wird die Immobilie mit 160.000€.
Nachweislich hat Tochter 1 an Tochter 2 25.000€ bezahlt.
Vormund schaltet Vormundschaftsgericht ein.
Vormundschaftsgericht sagt: Das vorausgezahlte Erbe verfällt, es soll ein Pflichtteil bezahlt werden.
Ende
Geht das so einfach, kann das Vormundschaftsgericht sagen, dass das vorausbezahlte Erbe verfällt?
Greift dann der Pflichtanteil vom 1/4 der Erbmasse(80.000€, da 50% von Tochter 1 abgekauft wurde), hier also 20000€?
Ich bitte um eure Meinung.
Gruß Renover99
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Oma-Töchter-Enkel: Wie muss entschieden werden?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ganz eine andere Frage: als der Opa starb, war er Eigentümer des Hauses und gab es ein Testament? Wenn nein, dann sind die beiden Töchter schon damals Mit-Eigentümer des Hauses geworden - selbst wenn sie nicht im Grundbuch standen.
Testament der Oma - ist das so anerkannt worden, also ist alles korrekt?
Wer steht denn nun im Testament der Oma als Erbe (die Töchter?). Und wenn ein Enkel das Haus übernehmen soll, dann können die Töchter ja nicht erben. Steht der Enkel als Erbe drinnen, dann sind die Töchter nur pflichtteilsberechtigt.
Nur weil jemand Sozialhilfe empfängt, erhält er ja nicht automatisch einen Vormund.
Was insgesamt auch nicht klar wird, ist der tatsächliche zeitliche Rahmen der Abläufe.
Die Verpflichtung, dass das Haus nicht verkauft werden darf, ist eher hinfällig, da das Erbe ja gar nicht zu verwerten ist - müsste ggf. aber gerichtlich festgestellt werden. Oder hat sie es nur gesagt?
Und zum Erbe voraus - das hätte tatsächlich damals notariell festgelegt werden sollen. Ggf. sollte die Tochter 1, die es gezahlt hat, es als Forderung an die Tochter 2 geltend machen (Darlehen, oder was?) - das Gericht könnte es ja auch als Unterhaltszuschuss angesehen haben.
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