Oma verstorben, Mutter bereits tod - erbberechtigt?

25. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
turbocarl
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Oma verstorben, Mutter bereits tod - erbberechtigt?

Hallo,

meine Großmutter (mütterlicher Seite) ist verstorben. Ihr Ehemann (mein Opa) ist bereits vor ein paar Jahren verstorben.

Sie hat ein paar Kinder (Töchter), allerdings ist meine Mutter auch schon vor ein paar Jahren verstorben.

Nun meine Frage: Bin ich in irgendeiner Form erbberechtigt, d. h. spring ich nun in die Erbfolge meiner Mutter ein?

Als Besitztum ist eigentlich nur eine Einfamilienwohnung (Wert ca. 120000-150000) vorhanden, aber immerhin.

Wenn ja, wie muss ich meine Rechte geltend machen? Ich vermute nämlich, dass mich meine Tanten lieber übergehen würden.

Vielen Dank und freundliche Grüße.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2916x hilfreich)

Gibt es ein Testament?

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9542 Beiträge, 2342x hilfreich)

Falls es kein testament gibt nehmen Sie tatsächlich den platz Ihrer Mutter ein.

18x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46317 Beiträge, 16431x hilfreich)

Zu Deiner Beruhigung:
Bei Immobilien ist das Übergehen von Erben nahezu unmöglich.

Im ersten Schritt solltest Du Dich an die übrigen Erben wenden.

Ihr bildet sowieso eine Erbengemeinschaft und müsst hinsichtlich der Wohnung irgendwie miteinander klar kommen. Ein Auszahlungsanspruch eines einzelnen Erben gegen die übrigen Erben besteht nicht.

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#4
 Von 
turbocarl
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, vielen Dank für die Antworten!

@ sika0304 Ich weiss nicht, ob es ein Testament gibt. Könnte ich darin ausgeschlossen worden sein?

@ justice005 Bedeutet das dann, Gesamtvermögen geteilt durch die Erben?

@ Tao Kontaktaufnahme zu den anderen fast unmöglich, ich denke auch, dass die mich lieber übergehen würden, deshalb möchte ich im Vorfeld wissen, was für Rechte ich überhaupt habe ...

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46317 Beiträge, 16431x hilfreich)

Wenn es ein Testament gibt, in dem Du enterbt wurdest, dann hast Du mindestens den Pflichtteilsanspruch.

Die Kinder Deiner Oma erben zu gleichen Teilen, wenn kein Testament vorliegt, in dem etwas anderes bestimmt wurde. Du trittst an die Stelle Deiner Mutter in der Erbfolge. Solltest Du noch Geschwister haben, dann geht der Anteil Deiner Mutter zu gleichen teilen an ihre Kinder.

Eine Kontaktaufnahme zu den anderen Erben ist unumgänglich. Selbst wenn Du einen Anwalt einschaltest, dann wird dies der erste Schritt des Anwaltes sein.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2916x hilfreich)

Der erste Schritt könnte doch auch sein, dass du beim Wohnort-Amtsgericht der Oma einen Erbschein beantragst.

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#7
 Von 
turbocarl
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

So nun habe ich mit einer anderen Erbpartei gesprochen:

Es gibt ein Testament, dass meine Großmutter letztes Jahr handschriftlich im Mai verfasst hat in dem steht, dass die Wohnung an ihre Töchter (außer meiner verstorbenen Mutter) gehen soll - dieses wird wohl nun zur Prüfung (ob gültig in der Form) beim Notar vorgelegt. Das alte Testament, welches Oma und verstorbener Opa verfasst haben, schließt meine verstorbene Mutter mit ein. Für mich nun also der schlechteste Fall = Pflichtanteil.

Oder wie stehen die Chancen, dieses Anzufechten (ich hörte von dieser Möglichkeit, wenn innerhalb von 10 Jahren ein Testament verändert wurde)?

@ sika0304

Was bringt das mit dem Erbschein? Was kostet das?

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#8
 Von 
tate62
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 15x hilfreich)

hallo
keine sorge es gilt die übliche rangfolge der erben und als enkel tritts du automatsich an ihre stelle
du bekommst vom gericht auf alle fälle bescheid, da kann man dich nicht übergehen

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#9
 Von 
claudiad.
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo turobcarl,

was ist denn das für ein Testament, das Deine Großeltern gemeinsam aufgesetzt haben ? Evtl. war Deine Großmutter gar nicht berechtigt, ein späteres, eigenes Testament zu verfassen, das dem gemeinsam abgefaßten entgegensteht.
Und warum war Deine Mutter in dem letzten Testament ausgeklammert ? Weil sie inzwischen verstorben war ? Ich würde diese Testamente auf jeden Fall prüfen lassen.

LG,
claudia

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#10
 Von 
turbocarl
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Claudia,

danke für Deinen Beitrag. Was für eine Art das gemeinsame Testament war weiß ich (noch) nicht. Das neue, handschriftliche Testament, befindet sich seit über zwei Wochen nun beim Notar zur Prüfung (vermutlich so lang wegen der Osterferien).

Ausgeklammert war meine Mutter vermutlich in der Tat, weil sie verstorben war. Meine Oma ging dann im Dezember ins Pflegeheim für 4 Monate bis zum Tod. Vermutlich wollte sie, dass die Wohnung an die beiden verbliebenen Töchter gehen sollte zum Ausgleich der Pflegekosten. Nur ist es so, dass in den 4 Monaten gar nicht so hohe Beiträge angefallen sein konnten und meine Mutter jahrelang unentgeldlich meinen Opa und Oma umsorgt hat.

Kann jemand wirklich nicht berechtigt sein, ein bereits verfasstes Testament zu ändern?

Die Prüfung beim Notar ist die maßgebend, oder wer macht so was noch und zu welchen Kosten?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Nachtschwaermer
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

quote:

____________________________________________

Es gibt ein Testament, dass meine Großmutter letztes Jahr handschriftlich im Mai verfasst hat in dem steht, dass die Wohnung an ihre Töchter (außer meiner verstorbenen Mutter) gehen soll - dieses wird wohl nun zur Prüfung (ob gültig in der Form) beim Notar vorgelegt. Das alte Testament, welches Oma und verstorbener Opa verfasst haben, schließt meine verstorbene Mutter mit ein. Für mich nun also der schlechteste Fall = Pflichtanteil
____________________________________________


Es ist tatsächlich die Frage, ob die Großmutter das jetzt vorliegende, alleine verfasste Testament überhaupt hat machen können. Dazu muss in dem ersten, gemeinsamen, Testament nachgeschaut werden, ob sie dazu berechtigt war und erst dann ist geklärt welches der beiden Testamente nun gilt.

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#12
 Von 
turbocarl
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

nach einigen Wochen ist nun klar, das neue Testament ist rechtskräftig und ich erhalte meinen Pflichtteil (1/6).

Dazu habe ich noch zwei Fragen:

Die Wohnung wurde 1995 auf 131000,00 Euro geschätzt - nun wurde die Wohung auf nur noch 104500,00 Euro geschätzt - kann das sein? Oder gehen meine Tanten lieber von einem niedrigeren Wert aus, damit ich logischerweise weniger erhalte?

Ausserdem werden von der Gesamterbmasse die restlichen Kosten für Pflegeheim und Beerdingung + Grabpflege abgezogen, somit wird mein Teil noch kleiner ... ist das so rechtlich i.O. ???

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2916x hilfreich)

Hallo Turbocarl,
mal vorausgesetzt, der Notar wußte von dem vorherigen gemeinschaftlichen Testament (Berliner Testament), so muss dort die Klausel vereinbart gewesen sein, dass der Überlebende verfügungsberechtigt über das Erbe ist.
Wer hat das Haus geschätzt (Wertgutachten?) - im Normalfall sind die Immobilienpreise ja eher gestiegen als gefallen, aber in 12 Jahren kann natürlich ein Wertverlust entstanden sein, wenn das Haus absolut verwohnt wurde.

Das von der Erbmasse die Kosten für Pflegeheim (da würde ich aber nachfragen, wie die vorher bezahlt wurden, Rente der Oma, Barvermögen vorhanden?), Beerdigung usw. abgezogen werden, ist normal. Allerdings dürften die Preise im Rahmen bleiben (also lass dir die Rechnungen des Beerdigungsinstitutes zeigen.

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