Oma verstorben, Mutter verstorben bevor sie geerbt hat

14. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb530898-75
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Oma verstorben, Mutter verstorben bevor sie geerbt hat

Hallo,

Also folgendes, meine Oma ist 2018 verstorben mein Opa lebt noch, meine Mutter ist das Stiefkind meines Opas und hatte noch nichts geerbt, sie hatte wohl erst den Erbschein beantragt. Ein Testament gab es nicht.

Bewusst ist mit das mein Opa 50% des Erbes bekommen hätte, und meine Mutter die anderen 50%.

Meine Mutter ist im Oktober vestorben, und hatte noch kein Erbe bekommen, wieviel es wäre ist auch noch unklar.

Wir bleiben zurück, heisst mein Vater, und wir als 3 Kinder. Wer erbt denn jetzt was? Ist mein Vater überhaupt erbberechtigt, an dem Erbe meiner Oma? Ich sage nein, da dass Erbe ja noch kein Vermögen meiner Mutter war.

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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
fb530898-75
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Eugenie):
das Erbe der Mutter, auch wenn sie dieses zu ihren Lebzeiten, nicht bekommen hat, bleibt in der Erbmasse für den Vater= Ehemann der Mutter! Sie als Kinder erben erst, wenn Vater verstorben ist!

Wenn also Mutter vor Oma verstorben ist, erbt Mutter! Und dann auch Vater/Kinder nach der Mutter!


Hallo, danke für die Antwort, aber Oma ist vor Mutter verstorben. Also Oma 2018 und Mutter 2019.
Ändert sich da etwas?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Ändert sich da etwas?


@Eugenie hat sich glaube ich verschrieben.

Bereits mit dem Todestag der Oma hat das Erbe zum Vermögen der Mutter gehört (§ 1922 Abs. 1 BGB). Dass noch kein Erbschein beantragt wurde und das Vermögen der Oma noch nicht auf die Mutter übertragen wurde ist nicht relevant. Damit gilt für das Vermögen der Mutter einschließlich des Erbes von der Oma die Erbfolge nach der Mutter.

Wenn die Mutter vor der Oma verstorben wäre, dann wäre es anderes. Dann wären nur die Kinder an die Stelle der Mutter getreten, nicht jedoch der Vater.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Sie als Kinder erben erst, wenn Vater verstorben ist!

Hallo Eugenie,
wie kommst du darauf, dass die Kinder vom Erbe ausgeschlossen sind? Von einem Berliner Testament o. ä. der Eltern lese ich nichts.

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