Hallo ,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Mein Vater ist 2014 verstorben, sein Erbe habe ich als einzigstes Kind ausgeschlagen weil es überschuldet war.
Meine Oma ist aber schon 2007 verstorben aber die Kinder (Meine Onkel und Tanten ) beantragen erst jetzt den Erbschein.
Bin ich bei meiner Oma erbberechtigt obwohl ich das Erbe von meinem Vater ausgeschlagen habe?
2. Sachverhalt
Der Bruder von Oma ist 2015 verstorben die einzigsten Erben wären die Kinder von Oma (meine Onkel und Tanten) weil es bei dem Bruder keine Frau und Kinder gab.
Wer bekommt da den Teil von meinem verstorbenen Vater?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
Oma vor Vater verstorben
8. März 2016
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Frage vom 8. März 2016 | 09:38
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 4x hilfreich)
Oma vor Vater verstorben
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#1
Antwort vom 8. März 2016 | 09:49
Von
Status: Unbeschreiblich (46682 Beiträge, 16549x hilfreich)
Zitat:Bin ich bei meiner Oma erbberechtigt obwohl ich das Erbe von meinem Vater ausgeschlagen habe?
Nein, auch ohne die Beantragung des Erbscheins hatte Dein Vater bereits geerbt. Mit der Ausschlagung hast Du auch den Anspruch auf Omas Erbe ausgeschlagen.
Interessant wird dabei, wer jetzt die Stelle Deines Vaters einnimmt. Es ist nicht so, dass die Onkel und Tanten sich den Anteil Deines Vaters aufteilen können. Sollten sie das Erbe Deines Vaters nicht ausgeschlagen haben, so treten die Onkel und Tanten an dessen Stelle, übernehmen dann aber auch gleichzeitig dessen Schulden.
Zitat:Der Bruder von Oma ist 2015 verstorben die einzigsten Erben wären die Kinder von Oma (meine Onkel und Tanten) weil es bei dem Bruder keine Frau und Kinder gab.
Wer bekommt da den Teil von meinem verstorbenen Vater?
In dem Fall wirkt sich die Ausschlagung nicht aus, da der Bruder von Oma nach Deinem vater verstorben ist. Du trittst an die Stelle Deines Vaters und bist erbberechtigt.
#2
Antwort vom 8. März 2016 | 09:56
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 4x hilfreich)
Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.
Die Onkel und Tanten (deren Kinder und Kindeskinder) ; also alles was in der Verwandschaftshirarchie zu finden war , hat das Erbe von meinem Vater ausgeschlagen.
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#3
Antwort vom 8. März 2016 | 22:24
Von
Status: Unbeschreiblich (46682 Beiträge, 16549x hilfreich)
Da in dem Erbschein, den Deine Onkel und Tanten jetzt bezüglich Deiner Oma beantragt haben auch Dein Vater als Erbe genannt sein wird, wird es mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein, das Erbe der Oma aufzuteilen.
Schließlich müssen sich an der Aufteilung die Erben Deines Vaters beteiligen. Wenn alle ausgeschlagen haben, dann ist das der Staat.
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