Onkel des Ex-Ehepartners verstorben, wie Erbe ausschlagen?

19. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Eine_Frage123mitglied
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)
Onkel des Ex-Ehepartners verstorben, wie Erbe ausschlagen?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu folgender Konstellation:
Der Ex-Ehepartner meldete sich, sein Onkel sei verstorben. Der Onkel hat, laut Aussage des Ex-Ehepartners, keinerlei Reichtümer, nur ein paar Schulden.

Der Ex-Ehepartner meint nun, dass für die gemeinsame Tochter (beide haben das Sorgerecht) beide Elternteile das Erbe ausschlagen müssen. Ist das so korrekt?
Wie geht man da am einfachsten vor? Es ist nicht einmal der Name desjenigen bekannt, der verstorben ist.

Danke für eure Hilfe!


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17510 Beiträge, 9605x hilfreich)

Zitat (von Eine_Frage123mitglied):
Der Ex-Ehepartner meint nun, dass für die gemeinsame Tochter (beide haben das Sorgerecht) beide Elternteile das Erbe ausschlagen müssen. Ist das so korrekt?

Ja

Zitat (von Eine_Frage123mitglied):
Wie geht man da am einfachsten vor? Es ist nicht einmal der Name desjenigen bekannt, der verstorben ist.

Für die Ausschlagung muss entweder beim Nachlassgericht oder bei einem Notar erfolgen. Da muss man einen Termin machen. Dabei wird man dann erfahren, was man braucht. Persönliches Erscheinen beider Elternteile ist erforderlich. Ausweise der Kinder oder Geburtsurkunden der Kinder müssen vorgelegt werden. Der Ex-Ehepartner wird die Daten des Verstorbenen wohl haben.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eine_Frage123mitglied
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für deine Antwort!
Also mache ich mal einen Termin beim Gericht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125961 Beiträge, 40568x hilfreich)

Zitat (von Eine_Frage123mitglied):
Also mache ich mal einen Termin beim Gericht.

Aber besser erst mal beim Familiengericht, denn ohne Genehmigung des Familiengerichts wird man wohl nichts ausschlagen können.

Und da wird man das
Zitat (von Eine_Frage123mitglied):
Der Onkel hat ... keinerlei Reichtümer, nur ein paar Schulden.

dann durchaus substantiiert belegen müssen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8332 Beiträge, 4581x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Aber besser erst mal beim Familiengericht, denn ohne Genehmigung des Familiengerichts wird man wohl nichts ausschlagen können.

Die Genehmigung des Familiengerichts ist nicht erforderlich, wenn das Kind erst durch Ausschlagung des Elternteils Erbe wird.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1643.html

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8332 Beiträge, 4581x hilfreich)

Zitat (von Eine_Frage123mitglied):
Wie geht man da am einfachsten vor? Es ist nicht einmal der Name desjenigen bekannt, der verstorben ist.

Dann dürfte die Ausschlagung schwierig werden. :wink:

0x Hilfreiche Antwort

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