Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu folgender Konstellation:
Der Ex-Ehepartner meldete sich, sein Onkel sei verstorben. Der Onkel hat, laut Aussage des Ex-Ehepartners, keinerlei Reichtümer, nur ein paar Schulden.
Der Ex-Ehepartner meint nun, dass für die gemeinsame Tochter (beide haben das Sorgerecht) beide Elternteile das Erbe ausschlagen müssen. Ist das so korrekt?
Wie geht man da am einfachsten vor? Es ist nicht einmal der Name desjenigen bekannt, der verstorben ist.
Danke für eure Hilfe!
Onkel des Ex-Ehepartners verstorben, wie Erbe ausschlagen?
19. November 2024
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Frage vom 19. November 2024 | 20:13
Von
Status: Beginner (81 Beiträge, 2x hilfreich)
Onkel des Ex-Ehepartners verstorben, wie Erbe ausschlagen?
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#1
Antwort vom 19. November 2024 | 21:25
Von
Status: Weiser (17510 Beiträge, 9605x hilfreich)
ZitatDer Ex-Ehepartner meint nun, dass für die gemeinsame Tochter (beide haben das Sorgerecht) beide Elternteile das Erbe ausschlagen müssen. Ist das so korrekt? :
Ja
ZitatWie geht man da am einfachsten vor? Es ist nicht einmal der Name desjenigen bekannt, der verstorben ist. :
Für die Ausschlagung muss entweder beim Nachlassgericht oder bei einem Notar erfolgen. Da muss man einen Termin machen. Dabei wird man dann erfahren, was man braucht. Persönliches Erscheinen beider Elternteile ist erforderlich. Ausweise der Kinder oder Geburtsurkunden der Kinder müssen vorgelegt werden. Der Ex-Ehepartner wird die Daten des Verstorbenen wohl haben.
#2
Antwort vom 19. November 2024 | 21:58
Von
Status: Beginner (81 Beiträge, 2x hilfreich)
Danke für deine Antwort!
Also mache ich mal einen Termin beim Gericht.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 19. November 2024 | 22:06
Von
Status: Unbeschreiblich (125961 Beiträge, 40568x hilfreich)
ZitatAlso mache ich mal einen Termin beim Gericht. :
Aber besser erst mal beim Familiengericht, denn ohne Genehmigung des Familiengerichts wird man wohl nichts ausschlagen können.
Und da wird man das
ZitatDer Onkel hat ... keinerlei Reichtümer, nur ein paar Schulden. :
dann durchaus substantiiert belegen müssen.
#4
Antwort vom 19. November 2024 | 22:39
Von
Status: Richter (8332 Beiträge, 4581x hilfreich)
ZitatAber besser erst mal beim Familiengericht, denn ohne Genehmigung des Familiengerichts wird man wohl nichts ausschlagen können. :
Die Genehmigung des Familiengerichts ist nicht erforderlich, wenn das Kind erst durch Ausschlagung des Elternteils Erbe wird.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1643.html
#5
Antwort vom 19. November 2024 | 22:41
Von
Status: Richter (8332 Beiträge, 4581x hilfreich)
ZitatWie geht man da am einfachsten vor? Es ist nicht einmal der Name desjenigen bekannt, der verstorben ist. :
Dann dürfte die Ausschlagung schwierig werden.
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