Auch ich muss mal wieder etwas fragen:
Mein Onkel mütterlicherseits ist verstorben. Er hatte keine Kinder und war nicht verheiratet. Da auch die Eltern bereits verstorben sind, geht die Erbfolge ja nun Richtung Geschwister.
Ein Bruder lebt noch, meine Mutter (Schwester) ist auch bereits verstorben.
Dass der Bruder erbt, ist klar - eigentlich wäre ja meine Mutter auch in der trauten Runde. Da sie aber schon verstorben ist, geht durch den Tod meiner Mutter nun "ihr Erbteil" an mich über oder erbt alles mein Onkel, also der einzig noch lebende Geschwisterteil dieser Generation?
Ich dachte, ich frage lieber erst mal hier, bevor ich ggf. eine Welle auslöse, die im Falle des Falles unnötig ist. Ob ein Testament vorhanden ist, weiß ich aktuell nicht, aber wenn ich eh nichts erbe brauche ich mir darüber eigentlich auch keine Gedanken zu machen
Vielen Dank im Voraus!
Onkel verstorben, keine Kinder
Der Erbteil Deiner Mutter geht an Dich über. Solltest Du noch Geschwister haben, so teilt Ihr Euch den Erbteil Deiner Mutter.
Sollte es ein Testament geben, in dem Du nicht berücksichtigt bist, hast Du keinen Pflichtteilsanspruch.
Oh, das ist natürlich gut zu wissen. Ich dachte, durch das Vorversterben meiner Mutter ginge Evtl alles auf deren einzig "überlebenden" Bruder über.
Na gut, dann mit ich nur noch den Mut fassen, meine "Ansprüche" anzumelden
. Gibt es da einen Weg, ohne dabei meinem Onkel über den Weg zu laufen, der wahrscheinlich nicht wirklich glücklich damit ist? Ich vermute mal, wenn es kein Testament gibt, bin ich eh auf dessen Aussagen angewiesen, Treu und Glauben sozusagen, oder? Das ich dann auch der Beerdigungskosten anteilig übernehmen muß, weiß ich.
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Zitat:Gibt es da einen Weg, ohne dabei meinem Onkel über den Weg zu laufen, der wahrscheinlich nicht wirklich glücklich damit ist?
Nein, ihr bildet eine Erbengemeinschaft und müsst Euch bzgl. der Auseinandersetzung/Aufteilung des Nachlasses einigen. Du kannst hierfür natürlich auch einen Anwalt beauftragen, der das übernimmt.
Zitat:Ich vermute mal, wenn es kein Testament gibt, bin ich eh auf dessen Aussagen angewiesen, Treu und Glauben sozusagen, oder?[7QUOTE
Das siehst Du falsch. Mit einem Erbschein erhälst Du Auskunft bei Banken etc.
Vielen Dank!
Zitat:Na gut, dann mit ich nur noch den Mut fassen, meine "Ansprüche" anzumelden.
Angebracht wäre es vielleicht, nicht gleich mit Forderungen zu kommen, sondern erst einmal die Unterstützung bei der Organisation der Nachlassangelegenheiten anzubieten (Beerdigung, Kündigung von Verträgen, Kommunikation mit Nachlassgericht usw.)
Zitat:Gibt es da einen Weg, ohne dabei meinem Onkel über den Weg zu laufen, der wahrscheinlich nicht wirklich glücklich damit ist?
Nein, Ihr bildet eine Erbengemeinschaft und müsst gemeinschaftlich entscheiden, wie mit dem Nachlass umgegangen wird. Das kann man natürlich auch über Anwälte regeln, jedoch wollen die dafür relativ viel Geld haben.
Zitat:Ich vermute mal, wenn es kein Testament gibt, bin ich eh auf dessen Aussagen angewiesen, Treu und Glauben sozusagen, oder?
Als Erbe hast eigene Auskunftsansprüche gegenüber Banken usw.
Zitat:Das ich dann auch der Beerdigungskosten anteilig übernehmen muß, weiß ich.
Die Beerdigungskosten werden vorrangig aus dem Nachlass bezahlt.
Bei Deinem weiteren Vorgehen solltest Du bedenken, dass sich Dein Onkel durch den Tod seines Bruders in einer emotional schwierigen Situation befindet. Wenn Du das nicht berücksichtigst, sondern direkt das Erbe (=Geld) einforderst, dann darfst Du Dich über eine abweisende Reaktion nicht wundern.
Gehe mal davon aus, dass es Deinem Onkel durchaus bewusst ist, dass Du Erbansprüche hast.
Gute Ideen, vielen Dank! Tja, die Beerdigung war schon, man hat mich im Voraus nicht informiert, weil ich "ja in Bonn wohne und der Weg nach München ja etwas übertrieben wäre, außerdem hätte er es wohl eh nicht gewollt, weil er durch Alzheimer sowieso keinen mehr sehen wollte..." - das ist zwar nett gedacht (hoffe ich), aber es wäre wohl schon schön gewesen, wenn man mir die Entscheidung überlassen hätte :/
Da nun schon einige Zeit ins Land ging (Einäscherung geht in München nicht so schnell) * wird vermutlich auch keine Post mit "froher Botschaft" mehr kommen. Aber ich habe ja Zeit, mich zu entscheiden - theoretisch jedenfalls. Mein Onkel weiß recht gut, wo finanziell der Hammer hängt - so oder so wird das nicht ohne Widerstand über die Bühne gehen *seufz
Ich habe echt noch keine Meinung dazu - auch wenn wir jeden Groschen nun wirklich gut brauchen könnten, ist es letztlich doch nur Geld. Hier geht halt Kopf (könnten wir gut brauchen) gegen Herz (bloß keinen verärgern).
Letztendlich ist's wohl schon ein Betrag, ich weiß zumindest, dass dickes Wohnmobil und Eigentumswohnung zumindest schon mal vorhanden waren. Naja, ich muss mal gucken.
Kleiner Seitenlänge, der mir gerade einfällt .... Ich bin gesetzliche Betreuerin meines geistig behinderten Bruders. Nun muss ja jeder - soweit mir bekannt ist - im Falle des Bezuges von Sozialleistungen (der Heimplatz wird von der LVR und Grundsicherung bezahlt) möglicherweise bestehende Ansprüche geltend machen. Das müsste also ich als seine Betreuerin für ihn tun. Wenn ich dieses unterlasse und das Amt findet das, wie auch immer, heraus, bin ich dran oder irre ich mich da? Aus Goodwill zurück zu stecken ist eines - ggf deswegen selbst zur Kasse gebeten werden ist das andere.
Ist meine Information bzw mein Gedankengang mit der Geltendmachung richtig, kann mir das evtl noch jemand sagen? Vielen lieben Dank übrigens für eure Geduld!
Zitat:Da nun schon einige Zeit ins Land ging (Einäscherung geht in München nicht so schnell) * wird vermutlich auch keine Post mit "froher Botschaft" mehr kommen.
Es gibt so oder so Post. So lange Du nichts bekommen hast, ist alles offen. Der Umstand, dass Du nichts bekommen hast, heißt dass das Nachlassgericht noch nicht tätig geworden ist.. Das kann auch durchaus 6-8 Wochen nach dem Todesfall dauern.
Bayern gehört zu den wenigen Bundesländern, wo Erben auch dann von Amts wegen ermittelt werden, wenn kein Testament vorhanden ist. In NRW würde ohne Testament nichts passieren, bevor nicht jemand einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins stellt.
Sollte es ein Testament geben, mit dem Du enterbt wirst, wirst Du auf jeden Fall über dessen Inhalt unterrichtet.
Zitat:Ist meine Information bzw mein Gedankengang mit der Geltendmachung richtig, kann mir das evtl noch jemand sagen?
Ja, der Gedankengang ist richtig
Oi - daß Bayern sich so und so meldet, wußte ich nicht. "Wir" sitzen in NRW, da passiert nichts.
Na, dann hoffe ich mal, daß die dort unten clever sind - meine Mum ist schon vor einigen Jahren verstorben und ob mein Onkel mitteilt, daß es mich und meinen Bruder gibt, dafür würde ich nicht die Hand ins Feuer legen. Ich warte mal ein paar Wochen und melde mich dann einfach mal beim dortigen Amtsgericht, rein zur Sicherheit. Ich möchte jedenfalls nicht, daß ich irgendwann mal "dran bin", weil ich so eine Schisserin bin
Danke Dir herzlichst!
Eine EINZIGE Frage noch - ich schwör'
Bei der Ermittlung von Amts wegen wird ja vermutlich mein Onkel gefragt, ob es weitere mögliche Erben gibt, der Hinweis darauf würde dem Gericht ja einiges an Arbeit abnehmen. Wenn er dann schlacksweg mit "Nö" antwortet, würde doch dann vermutlich nicht weiter recherchiert, oder?
Ich habe ja durch meinen Vater einen anderen Nachnamen als mein Onkel, dann noch geheiratet...Also wenn die mich aufstöbern, sind die echt gut
Dann geb' ich Ruh'
In Bayern erhalten die Nachlassgerichte Mitteilungen des Standesamtes über die dort bekannten Angehörigen des Verstorbenen.
Wie das in der Praxis läuft, weiß ich nicht, aber vermutlich wird dem Standesamt deine Mutter als Angehörige bekannt sein.
Dies für den Fall, dass kein Erbschein beantragt wird.
Braucht der Onkel einen Erbschein, kann er Dich zwar auch verschweigen, aber er muss er eidesstattlich versichern, dass ihm keine weiteren Erbberechtigten bekannt sind. Eine falsche Versicherung ist strafbar.
Vielen, vielen Dank für die Hilfe von Ihnen allen! Die ganze Geschichte überfordert(e) mich in der Tat - jetzt sehe ich aber klarer. Leider kann ich mich nur mit einem "Hilfreich" bedanken, aber vielleicht ist auch die Gewissheit, mir ein riesiges Stück weitergeholfen zu haben, auch etwas wert.
Vielen herzlichen Dank nochmals an alle!
Und jetzt?
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