Mein Onkel ist vor einigen Monaten im Ausland erkrankt und verstorben. Ich bin für die Überführung in die Türkei aufgekommen und habe alle Kosten bezahlt. Ich hatte für ihn eine Versicherung abgeschlossen, die bei Unfällen / Todesfall im Ausland die Überführungs- bzw. Beerdigungskosten übernehmen sollte. Jetzt habe ich mich mit den Unterlagen an die Versicherung gewandt, die jetzt einen Erbschein haben möchte. Ich als Neffe kann vermutlich keinen Erbschein beantragen. Das muss die Ehefrau tun. Die Ehefrau lebt in Bulgarien und ist aber mittellos und fürchtet zudem die Folgekosten wie Versicherung, Finanzamt etc... Was kann ich tun, um an mei9n geld zu kommen? Bitte helft mir...
Onkel verstorben - Beerdigungkosten
Zunächst einmal stellt sich hier die Frage, ob überhaupt deutsches Erbrecht gilt. Wenn ja, dann gilt folgendes:
Wenn Dein Onkel keine Kinder hatte, dann erbt die Ehefrau 3/4 und die Erben 2. ordnung zusammen 1/4.
Erben 2. Ordnung sind die Eltern und der Abklömminge. Wenn die Eltern Deines Onkels nicht mehr leben und auch Dein Elternteil nicht mehr, der Geschwisterteil zum Onkel war, dann bist Du erbberechtigt und kannst daher auch einen Erbschein beantragen.
Ansonsten könnte Dein /Vater bzw. Mutter einen Erbschein beantragen.
Warum will die Versicherung überhaupt einen Erbschein haben?
Wie stelle ich fest, welches Erbrecht gilt?
Mein Onkel hatte einen türkischen Pass... Der Onkel war der jüngere Bruder meines Vaters. Meine Großeltern und mein Vater sind verstorben. Mein Onkel hat zwei uneheliche Kinder, die aber von den Kosten nichts wissen wollen.
Ich weiss nicht, warum die Versicherung einen Erbschein haben will. So stand es in deren Unterlagen und wurde auch am Telefon als Bedingung für weitere Bearbeitung genannt.
Kann ich nicht alternativ andere Unterlagen vorlegen?
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@ottifant, der Text ist etwas unklar nach meiner Meinung.
Ist es so, dass du in Deutschland für deinen Onkel die Versicherung abgeschlossen hast?
Das dein Onkel hier in Deutschland lebte? Bei einer Auslandsreise verstarb und von dort
in sein vermutliches Geburtsland (Türkei) übergeführt wurde?
Diese Kosten von dir verauslagt wurden und jetzt die Versicherungssumme fällig wäre, für diese Kosten?
Wozu hier ein Erbschein, scheint mir völlig unklar.
Gleichermaßen wenn es eine Lebensversicherung wäre, in der du der Begünstige wärest, wozu ein Erbschein.
Es geht hier ja nicht um einen Nachlass.
Ob du das der Versicherung richtig vorgetragen hast ?
mfg
-- Editiert von belle am 27.06.2006 19:57:00
Vermutlich wollen die keinen Erbschein sonder die Sterbeurkunde haben. Wenn dein Onkel im Ausland starb, benötigen sie eine internationale Urkunde (ich glaube die ist in 7 Sprachen).
Meine Mutter starb in demr damaligen YU und wir benötigten die internationale Sterbeurkunde, die wir aber von dem Beerdigungsunternehmen bekamen, dass sich übrigens auch an alle Leistungsträger (Krankenkasse, LV usw) wendet und die Dinge klärt.
Wenn Dein Onkel zwei uneheliche Kinder hat, dann müssen diese nach deutschem Recht zusammen mit der Ehefrau für die Beerdigungskosten aufkommen.
In dem Fall erbt nach deutschem Recht die Ehefrau 50% und die beiden unehelichen Kinder je 25%. Mit diesen Anteilen müssen sie auch für die Beerdigungskosten aufkommen, soweit das nicht durch die versicherung gedeckt ist.
Danke für die zahlreichen Antworten. Der Sachverhalt ist so, wie es "belle" schreibt. Ich denke schon, dass ich das der Versicherung richtig vorgetragen habe.Die Versicherung hat mir erneut mitgeteilt, dass sie nur an einen Erbberechtigten auszahlt un daher ein Erbschein notwendig ist.
Jetzt kommt das nächste Problem: wie beantragt eine in Bulgarien lebende Ehefrau einen Erbschein in Deutschland? Falls sie das tut und einen Erbschein bekommt, kann sie von deutschen Stellen für die Schulden des verstorbenen Ehemannes herangezogen werden?
war der letzte Wohnsitz des Onkels in Deutschland, war die staatsangehörigkeit bulgarisch oder türkisch?
Das habe ich noch nicht herausgelesen.
Sein Wohnsitz war in Deutschland und die Staatsangehörigkeit war türkisch !
....übertragen wir die Sache mal so, als wäre der Todesfall und Beisetzung in der BRD geschehen.
Der Beerdigungsunternehmer hätte sich das Geld direkt von der Versicherung geholt. Ist er Erbe ? Nein-, er weist nur den Auftrag sowie die Sterbeurkunde und Versicherungsschein vor.
Nun hat es ein Dritter (du)verauslagt. Ob ein Überschuß zwischen Kosten und Versicherungssumme besteht geht aus den Unterlagen hervor. Der Überschuß wäre gegebenenfalls Erbmaße, was u.U. nur gegen Erbschein auszuzahlen wäre, ok.
Um die Auslagen erstattet zu bekommen würde ich einen RA einschalten.
Einen Erbschein aus Bulgarien zu beantragen erscheint mir wesentlich komplizierter.
Zumal alle Geburts-Heirats u. Abstammungsurkunden, übersetzt und beglaubigt, sowie eine eidesstattliche Erklärung (beurkundet)hierfür erforderlich sind. Hier würden Infos über das Konsulat sicherlich hilfreich sein.
Letztlich würden dann natürlich auch Schulden geerbt werden, ob sie in Bulgarien
beizutreiben wären, wäre eine andere Frage.
Fazit: Versicherungen sind nur solange gut, wie sie nicht in Anspruch genommen werden müssen.
mfg
letztendlich kann dieses Problem - jedenfalls so schnell - nicht gelöst werden.
Falls tatsächlich Schulden vorhanden sind, besteht auch die Möglichkeit, daß ein Gläubiger den Erbschein beantragt.
Noch einmal die Frage:
kann die Ehefrau den Erbschein beantragen und dann auf das Erbe verzichten, wenn die Schulden zu hoch sind?
...in der Regel wird der Erbschein beantragt, um etwas zu erben.
Allerdings ist ein Erbschein auch erforderlich, um vorher Auskünfte z.B. bei der Bank zu erhalten, um dann das Erbe auszuschlagen, weil man feststellt, oh nur minus.
Allerdings gelten gem. BGB 6 Wochen Fist zum Auschlagen des Erbes nach bekannt werden des Erfalles.
Allerdings bei im Ausland äufhältlichen Personen ist diese Frist länger.
Ist aber bekannt, dass nur Schulden vorhanden sind, reicht eine einfache Erklärung beim Nachlassgericht, ich schlage das Erbe aus.
Wahrscheinlich wäre diese Erklärung (beglaubigt)über die Botschaft in Bulgarien wohl möglich.
mfg
falls das deutsche Erbrecht anzuwenden ist, dürfte die Frist zur Ausschlagung verstrichen sein, da es ein Übereinkommen zwischen dem türkischen und deutschen Staat gibt.
Gehört der Onkel aber zur türkischen Minderheit in Bulgarien und wurde zwangsbulgarisiert, bzw. gezwungen, Bulgarien zu verlassen und hat jetzt einen türkischen Paß, obwohl er eigentlich Bulgare ist, was dann?
...bei ausländischen Staatsbürgern ist das jeweilige Konsulat des Landes zuständig. Die ganze Angelegenheit ist erheblich komplizierter, als ich dachte. Ich habe praktisch keine Möglichkeit an mein Geld zu kommen.
Danke für Eure zahlreichen Antworten.
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