Hallo!
Vor gut einer Woche ist mein Opa gestorben, welcher zusammen mit seiner Frau in einem gemeinsamen Haushalt gelebt hat. Seine Frau lebt noch, ist aber momentan nicht Zuhause, sondern wird stationär behandelt.
Kurz nach dem Tod sind seine Kinder mit einem Enkelkind zu der Wohnung gefahren und haben alle Wertgegenstände sowie Geld, was dort lag, mit zu sich genommen und eingesteckt. Ist das rechtens? Was lässt sich dagegen machen, dass zumindest seine Frau etwas von dem Vermögen hat, welches sich noch in der Wohnung befand, fällt dies nicht in den gesetzlichen Voraus des Ehegatten?
Danke im Voraus für hilfreiche Antworten!
LG
Georg
Opa gestorben, Wohnung ausgeräumt.
11. Januar 2016
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Frage vom 11. Januar 2016 | 20:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Opa gestorben, Wohnung ausgeräumt.
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 11. Januar 2016 | 22:29
Von
Status: Unbeschreiblich (48365 Beiträge, 17067x hilfreich)
Zitat:Was lässt sich dagegen machen, dass zumindest seine Frau etwas von dem Vermögen hat, welches sich noch in der Wohnung befand
Die Ehefrau muss die Herausgabe dieser Dinge fordern.
Zitat:fällt dies nicht in den gesetzlichen Voraus des Ehegatten?
Wertgegenstände und Geld fallen typischerweise nicht in den Voraus, da beides nicht zur Führung des Haushaltes dient.
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