Opa verkauft Haus & Oma 1 J. später ins Heim

28. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
fugi77
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Opa verkauft Haus & Oma 1 J. später ins Heim

Hallo,
ich habe folgendes Prob.

Opa verkauft mit notariellem Kaufvetrag (KV) im Nov. das ihm alleinig gehörende Haus an die Tochter & Schwiegersohn, Oma stimmt dem KV zu (wegen Ehe).
Der Kaufpreis (KP) 90.000 ist in monatl. raten a 300 EUR fällig, KP-Zahlung endet entweder bei Erreichen der 90.000 EUR o. bei Ableben des Verkäufers.
2 Monate später verstirbt Opa leider. KP-Zahlungsverpflichtung erlischt somit.
Oma kommt wiederum 10 Manate später plötzlich ins Altersheim. Ihre Rente reicht nicht aus.
Nun will das Sozialamt für Oma einen Pflichtteilergänzungsanspruch durchsetzen, da Oma um Ihr erbe gebracht wurde durch den KV. Ist das in diesem Falle möglich? Wenn ja wie hoch wäre dieser?

Vielen Dank
Fugi77

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bibichen
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Wo hat die Oma denn nach dem Tod des Opa´s gewohnt? Hat Sie evtl. ein Wohnrecht auf Lebenszeit im Haus?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fugi77
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Bibichen

Oma hat zwar in dem Haus nach dem Verkáuf an Tochter & Schwiegersohn weitergewohnt, jedoch ohne grundbuchlich eingetragenes Wohnrecht!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Eine monatliche Rate von 300€ entspricht selbst für den fall, dass der Opa erst 20 Jahre alt wäre, nicht einem Kaufpreis von 90.000€.

Für den Fall, dass der Opa 80 Jahre alt war, entspricht die monatliche Rate von 300€ einem Kaufpreis von ca. 17.000€. Die Differenz zum Verkehrswert kann als Schenkung angesehen werden. Dabei muss der vereinbarte Preis von 90.000€ nicht zwingend als Verkehrswert akzeptiert werden.

Dafür kann dann auch ein Pflichtteilergänzungsanspruch geltend gemacht werden (25% dieser Differenz).

Sollte der vereinbarte Kaufpreis von 90.000€ dem verkehrswert entsprechen, so kann das Sozialamt nach meiner Einschätzung 18.250€ als Pflichtteilergänzungsanspruch fordern.

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