Hallo,
ich habe folgendes Prob.
Opa verkauft mit notariellem Kaufvetrag (KV) im Nov. das ihm alleinig gehörende Haus an die Tochter & Schwiegersohn, Oma stimmt dem KV zu (wegen Ehe).
Der Kaufpreis (KP) 90.000 ist in monatl. raten a 300 EUR fällig, KP-Zahlung endet entweder bei Erreichen der 90.000 EUR o. bei Ableben des Verkäufers.
2 Monate später verstirbt Opa leider. KP-Zahlungsverpflichtung erlischt somit.
Oma kommt wiederum 10 Manate später plötzlich ins Altersheim. Ihre Rente reicht nicht aus.
Nun will das Sozialamt für Oma einen Pflichtteilergänzungsanspruch durchsetzen, da Oma um Ihr erbe gebracht wurde durch den KV. Ist das in diesem Falle möglich? Wenn ja wie hoch wäre dieser?
Vielen Dank
Fugi77
Opa verkauft Haus & Oma 1 J. später ins Heim
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Wo hat die Oma denn nach dem Tod des Opa´s gewohnt? Hat Sie evtl. ein Wohnrecht auf Lebenszeit im Haus?
@ Bibichen
Oma hat zwar in dem Haus nach dem Verkáuf an Tochter & Schwiegersohn weitergewohnt, jedoch ohne grundbuchlich eingetragenes Wohnrecht!
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Eine monatliche Rate von 300€ entspricht selbst für den fall, dass der Opa erst 20 Jahre alt wäre, nicht einem Kaufpreis von 90.000€.
Für den Fall, dass der Opa 80 Jahre alt war, entspricht die monatliche Rate von 300€ einem Kaufpreis von ca. 17.000€. Die Differenz zum Verkehrswert kann als Schenkung angesehen werden. Dabei muss der vereinbarte Preis von 90.000€ nicht zwingend als Verkehrswert akzeptiert werden.
Dafür kann dann auch ein Pflichtteilergänzungsanspruch geltend gemacht werden (25% dieser Differenz).
Sollte der vereinbarte Kaufpreis von 90.000€ dem verkehrswert entsprechen, so kann das Sozialamt nach meiner Einschätzung 18.250€ als Pflichtteilergänzungsanspruch fordern.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten