Opa verstorben

7. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
gockel550
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)
Opa verstorben

Mein Opa ist neulich verstorben. Das ist jetzt schon ein paar Wochen her.
In der Familienstruktur sind seine Witwe, seine Kinder und seine Enkelkinder enthalten.

Wonach richtet sich die Aufteilung des Erbes?
Bekommt man nicht irgendwann Bescheid?


-----------------
""

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47617 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zunächst einmal stellt sich die Frage, ob ein Testament vorhanden ist. Wenn ja, dann richtet sich die erbfolge nach den festlegungen im Testament.

Wenn kein Testament vorhanden ist, dann richtet sich die Erbfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Danach erbt die Ehefrau 50% und die Kinder die übrigen 50% zu gleichen Teilen. Enkel sind nur erbberechtigt, wenn der Elternteil, der Kind des Opas war, bereits verstorben ist.

Wenn kein beim Gericht hinterlegtes Testament vorhanden ist, dann erfolgt im regelfall keine automatische Benachrichtigung der Erben durch eine Behörde..

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Nö, von wem sollte man Bescheid bekommen? Wenn kein Testament da ist, greift das Gesetz. Die bedeutet, Witwe und Kinder sind Erben. Enkelkinder sind aussen vor.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.919 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen