Papa hatte es anders geplant

21. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
Fantastica
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Papa hatte es anders geplant

Hallo zusammen, ich hätte mal eine Frage.
Mein Vater wollte vor seinem Tod das Haus, in welchem ich wohne, auf mich überschreiben. Der Vertrag war eigentlich auch soweit fertig.
Leider ist es nicht mehr dazu gekommen. Das Testament war schon älter, dort sind mein Bruder und ich als Erben eingetragen, dadurch haben wir das Haus nun in einer Erbengemeinschaft. Mir wurde erzählt, wenn wir in den Notarvertrag schreiben, dass mein Bruder mir seinem Anteil "schenkt " um dem Wunsch des verstorbenen zu entsprechen würde ggf keine oder eine geringere Schenkungssteuer anfallen. Leider werde ich hierzu im Internet nicht fündig.

Kennt sich hier jemand aus ? Müssen wir mehr beachten ? Oder sollte ich einfach mal im zuständigen Finanzamt anfragen ?

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7867 Beiträge, 4454x hilfreich)

Zitat (von Fantastica):
Mir wurde erzählt, wenn wir in den Notarvertrag schreiben, dass mein Bruder mir seinem Anteil "schenkt " um dem Wunsch des verstorbenen zu entsprechen würde ggf keine oder eine geringere Schenkungssteuer anfallen.

Das ist ein Märchen. Ein mündlicher "Wunsch" spielt rechtlich gesehen, keine Rolle.

Wenn die Erbengemeineschaft dahingehend auseinandergesetzt wird, dass du das Haus erhälst, handelt es sich hierbei um eine Schenkung von deinem Bruder. Der Freibetrag beträgt EUR 20.000, darüber hinaus fällt ggf. Schenkungssteuer an.


-- Editiert von User am 21. August 2023 18:23

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#2
 Von 
Fantastica
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Ein mündlicher "Wunsch" spielt rechtlich gesehen, keine Rolle.

Generell ist es ja kein rein mündlicher Wunsch, der Vertrag, welchen er beim Notar aufsetzen hat lassen liegt ja vor, dort ist das ja so aufgelistet wie er es überschreiben wollte, 2 monate vor seinem Tod hat er seinen bruder noch ausbezahlt um das streichen zu können

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7867 Beiträge, 4454x hilfreich)

Zitat (von Fantastica):
Generell ist es ja kein rein mündlicher Wunsch, der Vertrag, welchen er beim Notar aufsetzen hat lassen liegt ja vor, dort ist das ja so aufgelistet wie er es überschreiben wollt

Das spielt keine Rolle. Der Vertrag bedarf zwingend der notariellen Beurkundung. Dazu ist es leider nicht gekommen.
Zitat:
2 monate vor seinem Tod hat er seinen bruder noch ausbezahlt um das streichen zu können

Die Auszahlung hätte nach der Beurkundung gezahlt werden müssen.

-- Editiert von User am 21. August 2023 19:18

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#4
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 28x hilfreich)

@fantastica
Zitat:
"2 monate vor seinem Tod hat er seinen bruder noch ausbezahlt um das streichen zu können"

Der Bruder hatte doch gar keine Erbansprüche.

Warum hat er ihn ausbezahlt?? Wusste er das nicht??

-- Editiert von User am 21. August 2023 19:17

-- Editiert von User am 21. August 2023 19:18

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#5
 Von 
Fantastica
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von gerlind):
Der Bruder hatte doch gar keine Erbansprüche.

Warum hat er ihn ausbezahlt?? Wusste er das nicht??

Das war im Notarvertrag so geregelt vom überschreiben des Hauses von Opa auf Papa

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#6
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 28x hilfreich)

@fantastica

Du bist jetzt in einer Erbengemeinschaft mit deinem Bruder.
Unabhängig von der schenkungsteuer:
Würde dein Bruder dir seinen Anteil schenken,?

Das klingt ziemlich unvorstellbar.
Gibt es da eine Einigung zwischen euch?

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#7
 Von 
Fantastica
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von gerlind):
Das klingt ziemlich unvorstellbar.
Gibt es da eine Einigung zwischen euch?

Ja er würde es mir überschreiben
Er hat zu Lebzeiten von unseren Eltern schon unser Elternhaus überschrieben bekommen
Das Haus um das es jetzt geht ist das unseres Opas

-- Editiert von User am 22. August 2023 07:24

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46699 Beiträge, 16554x hilfreich)

Zitat (von Fantastica):
Er hat zu Lebzeiten von unseren Eltern schon unser Elternhaus überschrieben bekommen


Dann könnte eine Ausgleichungspflicht nach § 2050 BGB bestehen, so dass es sich gar nicht um eine Schenkung handelt.

Man sollte daher genau darauf achten, aus welchem Rechtsgrund der Hausanteil übertragen wird.

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#9
 Von 
Fantastica
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Dann könnte eine Ausgleichungspflicht nach § 2050 BGB bestehen, so dass es sich gar nicht um eine Schenkung handelt.

Man sollte daher genau darauf achten, aus welchem Rechtsgrund der Hausanteil übertragen wird.

Kurz gesagt soll das Ergebnis sein, jeder hat ein Haus, so wollten es unsere verstorbenen Eltern
Mama hatte das auch so im Testament stehen aber das wurde nicht anerkannt damals...

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#10
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(880 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Fantastica):
Oder sollte ich einfach mal im zuständigen Finanzamt anfragen ?


Eher einen Steuerberater... manchmal ist es besser im Finanzamt keine schlafenden Hunde zu wecken. Das Job des Finanzamtes ist möglichst viel Steuer einzusammeln und nicht beim Sparen derer zu helfen.

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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16423 Beiträge, 5804x hilfreich)

Zitat (von Fantastica):
2 monate vor seinem Tod hat er seinen bruder noch ausbezahlt um das streichen zu können
Was hat der Bruder deines Vaters denn damit zu tun???

Zitat (von Fantastica):
Das war im Notarvertrag so geregelt vom überschreiben des Hauses von Opa auf Papa

Das Haus gehörte also vollumfänglich deinem Vater und er stand auch alleine im Grundbuch?

Welchen Wert hat das Haus des Opas? Dein Bruder könnte evtl. das Erbe ausschlagen.

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#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10552 Beiträge, 4180x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Was hat der Bruder deines Vaters denn damit zu tun???


Haus des verstorbenen Opas sollte an den TE überschrieben werden.
Erben des Haus waren der Vater und Onkel (=Bruder des Vaters) des TE.
Damit das Haus an den TE überschrieben werden kann, muss erstmal der Onkel raus, jetzt den Zusammenhang verstanden? ;)

Zitat (von -Laie-):
Das Haus gehörte also vollumfänglich deinem Vater und er stand auch alleine im Grundbuch?

Das ist die große Frage, ob die Umschreibung auf den Vater bereits stattgefunden hat, müsste aber eigentlich so sein, da ansonsten der Onkel erstens noch Teileigentümer aus der Erbschaft des Opas war und nun ebenfalls Teil der Erbengemeinschaft geworden wäre.

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#13
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7867 Beiträge, 4454x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Das ist die große Frage, ob die Umschreibung auf den Vater bereits stattgefunden hat, müsste aber eigentlich so sein

Davon gehe ich aus, sonst gäbe es vermutlich keinen Entwurf des Notarvertrag mit dem der Vater das Haus (des Opas) an den TS überschreiben wollte.

Da der Vater vor der Beurkundung verstorben ist, gehört das Haus (des Opas) zum Nachlass des Vaters. Erben sind der TS und sein Bruder.

Dieses Haus (des Opas) soll an den TS übergehen, da sein Bruder bereits eine Immo von den Eltern erhalten hat.



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#14
 Von 
Fantastica
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Davon gehe ich aus, sonst gäbe es vermutlich keinen Entwurf des Notarvertrag mit dem der Vater das Haus (des Opas) an den TS überschreiben wollte.

Korrekt dort stand geschrieben das mein Vater meinen Onkel auszahlen muss. Was er getan hat damit er es auf mich umschreiben kann

Zitat (von cruncc1):
Da der Vater vor der Beurkundung verstorben ist, gehört das Haus (des Opas) zum Nachlass des Vaters. Erben sind der TS und sein Bruder.

Dieses Haus (des Opas) soll an den TS übergehen, da sein Bruder bereits eine Immo von den Eltern erhalten hat.


Korrekt, damals wurde jedoch so eine Situation wir jetzt nicht berücksichtigt und er muss mich weder auszahlen noch hab ich sonst irgendwelche Rechte an der anderen Immo

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#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10552 Beiträge, 4180x hilfreich)

Zitat (von Fantastica):
Korrekt dort stand geschrieben das mein Vater meinen Onkel auszahlen muss. Was er getan hat damit er es auf mich umschreiben kann


Jetzt wird es denke ich kompliziert.
Gehe ich recht in der Annahme, dass die Auszahlung deines Onkels und die Umschreibung auf Dich, alles zusammen in dem Notarvertrag geregelt werden sollte, welcher nun durch den Tod Deines Vaters hinfällig geworden ist?

Dann wäre Dein Onkel nämlich noch immer Miteigentümer, obwohl die Auszahlung bereits geflossen ist.

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#16
 Von 
Fantastica
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Dann wäre Dein Onkel nämlich noch immer Miteigentümer, obwohl die Auszahlung bereits geflossen ist


Das sollte alles geklärt sein, mein Onkel hat auch sofort zugestimmt Sollten wir nochmal irgendwas schriftliches brauchen zur Auszahlung das er das nochmal bestätigt.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46699 Beiträge, 16554x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Jetzt wird es denke ich kompliziert.

Was ist denn jetzt kompliziert? @cruncc1 hat es doch in Antwort#13 gut beschrieben.

Zitat (von spatenklopper):
Gehe ich recht in der Annahme, dass die Auszahlung deines Onkels und die Umschreibung auf Dich, alles zusammen in dem Notarvertrag geregelt werden sollte, welcher nun durch den Tod Deines Vaters hinfällig geworden ist?

Das hätte man machen können, aber genau das ist offensichtlich nicht passiert. Der Vertrag mit dem Onkel wurde separat abgeschloseen und ist bereits abgewickelt.
Das gesamte Vorhaben in einem gemeinsamen Vertrag abzuwickeln hätte übrigens auch Notar- und Grundbuchkosten gespart.

Es gibt nun zwei Möglichkeiten:
1) Der Bruder schlägt das Erbe aus. Dann ert der TE das Haus, aber auch das restliche Vermögen des Vaters allein. Eine Schenkung ist dann nicht erforderlich. Das macht natürlich nur dann Sinn, wenn kein erhebliches weiteres Vermögen vorhanden ist.

2) Der Bruder hat sein Haus als Ausstattung erhalten und somit besteht eine Ausgleichungspflicht nach § 2050 BGB. Auch dann wäre keine Schenkung erforderlich.

Wenn keine der beiden Varianten möglich ist, dann wird es schwierig, das Ziel des Vaters zu erreichen, dass der TE das Haus alleine erhält ohne dass Schenkungssteuer anfällt.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10552 Beiträge, 4180x hilfreich)

Zitat (von hh):
Der Vertrag mit dem Onkel wurde separat abgeschloseen und ist bereits abgewickelt.

Und genau das halte ich für fraglich.

Zitat (von Fantastica):
Das sollte alles geklärt sein,mein Onkel hat auch sofort zugestimmt Sollten wir nochmal irgendwas schriftliches brauchen zur Auszahlung das er das nochmal bestätigt.

Irgendwelche Schreiben, oder Bestätigungen Deines Onkels sind leider vollkommen egal, es kommt darauf an wer zum Zeitpunkt des Todes Deines Vaters im Grundbuch gestanden hat.

Also bitte Klartext:

Gab es (1) einen separaten notariellen Vertrag, dass Dein Onkel seinen Teil vom Haus an Deinem Vater überträgt, und ist dies erledigt (die Auszahlung ist hier nebensächlich!), oder

(2)Die Übertragung vom Onkel auf Deinen Vater und vom Vater an Dich sollte alles zusammen in einem Vertrag geregelt werden?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46699 Beiträge, 16554x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Und genau das halte ich für fraglich.


Warum? Das steht doch schon klar in Antwort#5.

Zitat (von Fantastica):
Das war im Notarvertrag so geregelt vom überschreiben des Hauses von Opa auf Papa


Zitat (von spatenklopper):
Gab es (1) einen separaten notariellen Vertrag, dass Dein Onkel seinen Teil vom Haus an Deinem Vater überträgt, und ist dies erledigt (die Auszahlung ist hier nebensächlich!),


Das wurde doch in Antwort#14 erneut unmissverständlich bestätigt.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Fantastica
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

So nochmal zum Verständnis.
Im Grundbuch stand nur mein Vater. Das ganze ist auch schon ein bisschen her daher ist Erbe ausschlagen keine Option mehr.
Im Grundbuch steht nun die Erbengemeinschaft. Also mein Bruder und ich.

Fakt ist :
Mein Bruder hat "1 1/2" Häuser
Ich habe ein "halbes" Haus

Die Kosten für das Haus trage ich jedoch auch seitdem alleine, da ich das Haus schon vor dem Tod meines Vaters bewohnt habe.

Sollte es doch auf eine Schenkung hinaus laufen- kann ich vom schätzwert des Hauses zum jetzigen Zeitpunkt die Summe des Geldes, welches ich in Renovierung etc gesteckt habe "abziehen"? Da diese ja den Wert des Hauses steigern


-- Editiert von User am 25. August 2023 19:31

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46699 Beiträge, 16554x hilfreich)

Zitat (von Fantastica):
Sollte es doch auf eine Schenkung hinaus laufen- kann ich vom schätzwert des Hauses zum jetzigen Zeitpunkt die Summe des Geldes, welches ich in Renovierung etc gesteckt habe "abziehen"?


Nein, es zählt der Wert zum Zeitpunkt des Todes des Vaters. Dabei kann man nicht davon ausgehen, dass eine Investition von 1.000€ den Wert um 1.000€ erhöht.

Zitat (von Fantastica):
Das ganze ist auch schon ein bisschen her daher ist Erbe ausschlagen keine Option mehr.


Dann sollte die Anwendbarkeit des § 2050 BGB geprüft werden.

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