Hallo zusammen,
heute wird ein schwerer Tag.
Wir mein Mann und ich (ich in der 11ssw) fahren heute Abend nach Heidelberg da mein Vater seit 7 Monaten auf der Intensivstation liegt. Er wurde Transplantiert und wir haben uns alle gefreut dass er wieder "gesund" wird.
Jetzt ist es so dass morgen früh die Lebenserhaltenden Maßnahmen abgeschalten werden. Die Ärzte sehen keine Möglichkeit mehr ihn zu retten.
Ich habe das gerade meiner Nachbarin und Freundin erzählt da sie auf meine Kätzchen aufpasst. Und die meinte dann (makaber sich schon Gedanken darüber zu machen wo er noch nicht Tod ist) ich soll gleich wenn ich dort bin den Erbschein beantragen?
Ich habe das noch nie gemacht. Meine Oma ist im April 13 gestorben und da war mein Opa erbe. Mein Opa ist dann im Juli 13 gestorben da war mein Papa erbe. Und jetzt wird mein Vater sterben und ich bin das einzige Kind. Mein Vater ist von meiner Mutter seit den 80gern geschieden ich habe sie seit dem auch nicht mehr gesehen. Bin ich dann erbe? Und brauch ich diesen Schein überhaupt? Ich bin doch eigentlich der gesetzliche Erbe
oder? Entschuldigt so viele Fragen aber ich versteh es gar nicht und ich finde es so heftig zu wissen dass er morgen evtl. (die Ärzte können mir nicht sagen wie lange es dauert) schon nicht mehr da ist!
Danke schon mal für die Antworten.
Sarah
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Papa wird Sterben. Wie ist das mit dem Erbschein?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Hallo Sarah,
erstmal herzliches Beileid - das ist ganz sicher ein schwerer Tag. Du bist mit dem Tod Deines Vaters - wenn er kein Testament gemacht hat - gesetzlicher Erbe. Wenn es kein Testament gibt, brauchst Du einen Erbschein. Den bekommst Du aber nicht im Krankenhaus, sondern beim Nachlassgericht. Und Du hast auch genügend Zeit Dich dann darum zu kümmern.
Belaste Dich damit jetzt nicht, verabschiede Dich in Ruhe von Deinem Vater und alles weitere ergibt sich dann.
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Aber wenn ich doch gesetzlicher Erbe bin warum brauch ich dann diesen Schein?
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Der Erbschein dient dazu, z.B. gegenüber Banken etc. nachzuweisen, dass man Erbe geworden bist.
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Auch von mir erst mal: Ich wünsche dir Kraft und gute Nerven!
Zu deiner Frage: Du brauchst den Erbschein, um dich nach dem Todesfall als Erbe auszuweisen.
Zum Beispiel wird die Bank deines Vaters dir ohne besondere Vollmachten keine Auskunft über seine Konten erteilen, mit Erbschein trittst du sofort als neuer Kontoinhaber auf.
Falls dein Vater Immobilien besitzt, verlangt das Grundbuchamt einen Erbschein.
Ein Auto ist mit Erbschein auch leichter umzumelden oder zu verkaufen.
Genauso gibt es bei der Kndigung irgendwelcher Verträge keine Diskussionen, wenn eine Kopie beiliegt (wobei man das auch schon machen kann, bevor man den Erbschein hat - einfach "Nachreichen" ankündigen)
Das alles ist nicht nötig, wenn ein notarielles Testament vorliegt. Aber die letzten Tage deines Vaters muss man nicht mit Notar verbringen, also verabschiede dich in Ruhe und nach der Beerdigung, wenn du einen Totenschein hast, beantragst du damit den Erbschein. Irgendwann wirst du danach gefragt werden.
Danke schön! Ich glaube nicht das es ein Testament gibt. Wir wollten das machen als Oma und Opa gestorben sind aber dazu kam es ja nicht mehr.
Mein Papa konnte sein Erbe von Opa nicht mehr antreten da er ja zum Zeitpunkt des Todes schon im Koma lag. Muss ich mich da auch drüm kümmern?
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Ja, als Erbe deines Vaters ist es jetzt deine Aufgabe, sich um den Nachlass des Opas zu kümmern.
Falls dein Vater noch Geschwister hatte, dann seid ihr gemeinsam Erben des Opa.
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Nein Papas Schwester ist seit mehr als 30 Jahre tot. Ich hab sie nie kennengelernt.!
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Ein Erbschein ist nur sehr selten nötig. Selbst wenn
Grundstücke vererbt werden, muß gegenüber dem Notar nur glaubhaft gemacht werden, dass man Erbe ist.
Das geht mit Vorlage der Abstammungsurkunde und unter Umständen mit einer Eidesstattlichen Versicherung.
Verlangt die Bank für die Auflösung der Konten einen Erbschein, muß sie die Gebühren bezahlen.
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quote:
Selbst wenn Grundstücke vererbt werden, muß gegenüber dem Notar nur glaubhaft gemacht werden, dass man Erbe ist.
Das ist falsch. Das Grundbuchamt darf den Erben nur dann eintragen, wenn dieser entweder den Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vorlegt. Man kann natürlich den Notar beauftragen, diese Dokumente zu beschaffen und für so eine Beauftragung ist nur die Glaubhaftmachung erforderlich.
quote:
Das geht mit Vorlage der Abstammungsurkunde und unter Umständen mit einer Eidesstattlichen Versicherung.
Das geht mit Sicherheit nicht.
quote:
Verlangt die Bank für die Auflösung der Konten einen Erbschein, muß sie die Gebühren bezahlen.
Auch diese Antwort ist falsch. Die Gebühren muss der Erbe selbst tragen. Typischerweise verlangt die bank einen Erbschein, da sie sich schadenersatzpflichtig macht, wenn sie an eine falsche Person auszahlt.
Mit der Beantragung des Erbscheines kann man sich etwas Zeit lassen. Ohnehin benötigt man für alle weiteren Dinge (auch für den Erbschein) erst einmal die Sterbeurkunde und auch die bekommt man nicht gleich im Krankenhaus.
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ok, verstehe. mir ist das alles zu viel.
Ich hoffe ich schaff das alles.
Muss ich den erbschein bei mir in München beantragen oder bei Papa in Heidelberg?
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Einen Erbscheinsantrag kannst du bei jedem Notar beantragen.
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quote:Das erfolgt mit oder ohne Notar über das Nachlassgericht des Erblassers, also Heidelberg.
Muss ich den erbschein bei mir in München beantragen oder bei Papa in Heidelberg?
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Ich meinte natürlich, dass der Erbscheinsantrag bei jedem Notar beurkundet werden kann. Dieser schickt den Antrag dann an das zuständige Nachlasgericht Heidelberg, das den Erbschein dann erteilt.
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@RuthH
Hast du verstanden, um was es in dem Artikel geht? (externe Links hier verboten)
In diesem Beitrag steht nichts davon, dass ein notarielles Testament vorhanden ist.
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