Paragraphen für Schadensersatz nach Verkauf von Wertpapierdepot

4. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)
Paragraphen für Schadensersatz nach Verkauf von Wertpapierdepot

Hallo zusammen,

Hat zufällig jemand den passenden Paragraph/Paragraphen für eine Schadensersatzpflicht bei Verkauf von Wertpapieren die eigentlich zu einer Erbmasse gehören?

Folgendes ist passiert: Ein Vorerbe hat Wertpapiere von dem Depot des Erblassers (welches zur Erbmasse der Nacherben gehörte) in sein eigenes übertragen und teilweise verkauft. Der Rest der Wertpapiere wurde dann vom Erben des Vorerben via Kontovollmacht aufgelöst. Von den Geldern hat der Erbe des Vorerben ein Grundstück, Auto und weitere Dinge gekauft.
Dass alle Wertpapierdepots aufgelöst wurden haben die Nacherben erst im Nachhinein erfahren. Auch wurde bzgl. des Verkaufs keine Vollmacht erteilt. Der Erbe des Vorerben ist nun bereits ebenfalls verstorben. Der Anspruch richtet sich nun gegen die Erbin des Vorerben, die das erworbene Grundstück und Auto nun ebenfalls bereits wieder verkauft hat.

Weiter wären die Wertpapiere heute das doppelte Wert als damals als der Nacherbfall eingetreten ist. Soweit bekannt müsste hier ein Ersatzanspruch bestehen oder?

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Hat zufällig jemand den passenden Paragraph/Paragraphen für eine Schadensersatzpflicht bei Verkauf von Wertpapieren die eigentlich zu einer Erbmasse gehören?


§ 2134 BGB

Zitat:
Soweit bekannt müsste hier ein Ersatzanspruch bestehen oder?


Ja, nach meiner Auffassung aber nur in Höhe des Verkaufserlöses und nicht in Höhe des Wertes beim Anfall der Nacherbschaft.

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#2
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)

Wunderbar vielen Dank. Existiert sowas auch für Miterben, denn hier hat auch der Miterbe der Erbengemeinschaft einfach Wertpapiere aufgelöst ohne Zustimmung nachdem der Vorerbe verstorben war. Konnte bisher nichts finden außen ein Urteil aus Koblenz.

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