Guten Tag,
wenn eine Patientenverfügung über den Tod hinaus bzgl. des Umganges mit einer Immobilie besteht, kann/darf diese dann nach dem Tod des Ausstellers ohne Weiteres, durch die in der PV genannte Person, verkauft werden ?
Ich habe auch gehört, dass dieses nur möglich ist, wenn die Verfügung notariel beglaubigt ist.
Wer weiß was richtig ist ?
Gruß
DY
Patientenverfügung / Hausverkauf
12. Mai 2015
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Frage vom 12. Mai 2015 | 20:46
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Patientenverfügung / Hausverkauf
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#1
Antwort vom 12. Mai 2015 | 22:38
Von
Status: Schlichter (7867 Beiträge, 4454x hilfreich)
Zitat:wenn eine Patientenverfügung über den Tod hinaus bzgl. des Umganges mit einer Immobilie besteht, kann/darf diese dann nach dem Tod des Ausstellers ohne Weiteres, durch die in der PV genannte Person, verkauft werden ?/QUOTE]
Mit einer Patientenverfügung kann keine Immobilie verkauft werden; meinst du evtl. eine Generalvollmacht?
#2
Antwort vom 12. Mai 2015 | 22:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Zitatmeinst du evtl. eine Generalvollmacht? :
Ich fange gerade erst an mich damit zu beschäftigen.
Wie sieht es denn mit einer Generalvollmacht aus ?
Notar ja oder nein ?
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