Pensionskasse Erben - Paragraph 32 EStG. Studium?

16. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
pa487058-74
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Pensionskasse Erben - Paragraph 32 EStG. Studium?

Hallo zusammen,

mein Vater ist Ende Februar verstorben, die Erben werden mein Bruder, 33 Jahre und ich, 32 Jahre alt zu gleichen Teilen sein.

Nun hat sich im Zuge der vorhandenen Pensionskasse meines Vaters eine Frage ergeben und zwar wird der volle Betrag im Falle eines Sterbefalls nur an Ehegatten oder an Kinder gemäß Paragraph 32 Abs 3 und Abs 4 1-3 Satz 1-3 Estg zu gleichen Teilen ausgezahlt.

Weder ich, noch mein Bruder sind zwar Kindergeldberechtigte Kinder,
allerdings habe ich vor einigen Jahren eine Berufsausbildung abgeschlossen, war daraufhin einige Jahre Berufstätig und befinde mich seit 2021 durchgehend in einem Erststudium (Fachhochschule, Vollzeit, es ist auch mein "Erststudium" in dem Sinne, dass ich zuvor kein weiteres akademisches Studium angefangen, bzw abgeschlossen habe, es handelt sich um einen Bachelor of Arts) und übe parallel lediglich einen Minijob aus (8 Std/Woche)

Nach Paragraph 32 EStG Abs 4 gilt folgendes:
"Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums wird ein Kind in den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 nur berücksichtigt, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit, ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne der §§ 8 und 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch sind unschädlich."

Wäre in dieser Konstellation eine volle Auszahlung der angesparten Leistung an mich möglich, da ich mich im "Erststudium " befinde ?
Falls ja, kann die Auszahlung auch in diesem Fall nur an mich erfolgen, obwohl mein Bruder und ich zu gleichen Teilen die gesetzlichen Erben sind (Er ist lt §32 Estg nicht Kindergeldberechtigt)

Lieben Dank!

Gruß




-- Editiert von User am 16. März 2023 13:54

-- Editiert von User am 16. März 2023 14:06

-- Editiert von User am 16. März 2023 14:09

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32395 Beiträge, 17070x hilfreich)

Nein - Sie sind schlicht zu alt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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