Hallo zusammen,
Mein Vater ist vergangenen Dezember mit 59 verstorben, durch eine jährliche Kontostandsmitteilung haben wir nun erfahren das er bei seinem ehemaligen Arbeitgeber, bei dem er über 20 Jahre arbeitete bevor er in Frührente gehen musste, eine Pensionskasse hat.
Durch Kontakt mit diesem Arbeitgeber haben meine Schwester und ich nun erfahren das die Pensionskasse nicht ausbezahlt bzw. wir keinen Anspruch haben da wir als die gesetzlichen Erben nicht mehr Kindergeld berechtigt sind(wir sind beide über 30). Eine Lebensgefährtin hatte er auch nicht.
Hier stellt sich nun die Frage ob es das wirklich sein kann das man mit Volljährigkeit sein Erbrecht verliert und die Pensionskasse die 20 000 Euro Kapitalansammlung für sich einbehalten kann oder wie ich schon gelesen habe "es kommt den anderen Versicherten zugute".
Ich hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann.
Pensionskasse erben
3. Juli 2017
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Frage vom 3. Juli 2017 | 21:45
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pensionskasse erben
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 3. Juli 2017 | 21:57
Von
Status: Beginner (93 Beiträge, 28x hilfreich)
So ist das leider bei der betrieblichen Altersvorsorge geregelt. Man muss versorgeberechtigt sein (Ehegatte, Lebensgefährte) und als begünstigter namentlich benannt sein, sowie meist in einer häuslichen Gemeinschlaft gelebt haben.
Und jetzt?
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