Persönliche Gegenstände / Vermögenswerte

4. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
Carmi782
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Persönliche Gegenstände / Vermögenswerte

Hallo, ich bin neu hier und hoffe, es kann mir jemand helfen. Ich habe folgendes Problem:

Meine Mama ist vor ca. 2 Monaten gestorben. Ich habe das Erbe angenommen ( Erbschein aber nicht erhalten). Erbberechtigt sind mein Vater und meine Schwester. Meine Schwester und mein Vater wohnen noch gemeinsam in dem Mietshaus, wo früher auch meine Mama mit gewohnt hat.

Allerdings habe ich auf den Anteil des Autos von meiner Mama schriftlich verzichtet, damit mein Vater das auf sich ummelden kann und sein eigenes verkaufen kann.

Jetzt ist es zu einem heftigen Streit gekommen. Meine Schwester und mein Vater verweigern mir den Zutritt zum Haus. Ich kann dadurch keine persönliche Sachen meiner Mutter mitnehmen. Das wären überwiegend wertlose oder nur wertgeringe Gegenstände wie ein paar Bücher, Fotos, Klamotten, Krimskrams etc. .

Was kann ich jetzt machen? Kann ich sie dazu zwingen? mir ist das sehr wichtig!!! Bezüglich dem Geldwert, der mir zu 25% zu steht, müsste ich doch eigentlich vom Amtsgericht eine Angabe und auch einen Erbschein bekommen, oder? Mein Vater musste doch dort seine ganzen Vermögenswerte angeben. Er sagt zu mir, es ist nichts übrig. Es ist alles für die Beerdigung drauf gegangen. Aber er kann ja viel Behaupten!

Ich danke euch für eure Antwort!

Gruß

Carmi782



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1344x hilfreich)

Wenn kein Testament geschrieben wurde, gibt es einen
"gemeinsamen Erbschein".
Mit Testament, bei dem Sie ausgeschlossen wurden, erhalten
sie den Pflichtteil außschließlich in bare Münze.
Sie müßten aber nachweisen, was an Vermögen da ist.
Sie können ein Nachlassverzeichnis verlangen und notfalls einklagen.Ansprechpartner ist Ihr Vater als Erbschaftsbesitzer.Die Kosten der Erbauseinandersetzung gehen zu Lasten der Erbmasse.



-- Editiert xxsirodxx am 04.10.2013 15:43

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#2
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1416 Beiträge, 652x hilfreich)

quote:
Ich kann dadurch keine persönliche Sachen meiner Mutter mitnehmen
Aber das geht auch nur in Einvernehmen mit den Miterben. Daher muss man sich irgendwie arangieren.

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8627 Beiträge, 4682x hilfreich)

Wenn ihr eine Erbengemeinschaft seid, müsst ihr euch über die Verteilung des Nachlasses einigen. Ist dies nicht möglich, muss ggf. anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

Bezüglich dem Geldwert, der mir zu 25% zu steht, müsste ich doch eigentlich vom Amtsgericht eine Angabe und auch einen Erbschein bekommen, oder?
Nein, vom Amtsgericht bekommst du keine Angabe des Nachlasses; den Erbschein erhält im Normalfall der Erbe der den Erbscheinsantrag gestellt hat.

Mein Vater musste doch dort seine ganzen Vermögenswerte angeben.
Dein Vater hat sicher nicht "seine" Vermögenswert angeben müssen, sondern Angaben zum Nachlass deiner Mutter. Im übrigen dienen diese Angaben lediglich zur Kostenberechnung (z.B. des Erbscheins). Hierbei genügen ca.Angaben.

Mit einer Ausfertigung des Erbscheins erhält jeder Erbe Auskunft bei Banken etc.




-- Editiert cruncc1 am 04.10.2013 20:41

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