Hallo,
kann mir jemand sagen, wie man den Personenstand einer Tante nachweist?
Etwas konkreter: A (die Tante) ist verstorben, P war der Vater, H die Mutter und E der Bruder (alle auch bereits verstorben). E hat(te) noch 2 Kinder, S1 und S2 (die Erben).
Weitere gleichnahe oder nähere Angehörige gibt es nicht.
Nochmal als Diagramm:
P H
E A
S1 S2
Meine Idee war einerseits das Stammbuch von E. Aus einer darin enthaltenen Urkunde geht hervor, dass P und H die Eltern von E sind. Das Stammbuch zeigt außerdem, dass S1 und S2 Kinder von E sind.
Und andererseits eine Geburtsurkunde von A, woraus wiederum hervor geht, dass P und H die Eltern waren.
Somit sind A und E nachweislich Geschwister, und S1 und S2 Neffe bzw. Nichte von A.
Was meint ihr, reicht das für einen Erbschein?
(dazu natürlich noch die aktuelle Sterbeurkunde, die braucht man ja immer)
Stefan
-- Editiert von User am 10. November 2022 11:42
-- Editiert von Moderator topic am 10. November 2022 21:47
-- Thema wurde verschoben am 10. November 2022 21:47
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10. November 2022
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Frage vom 10. November 2022 | 11:38
Von
Status: Philosoph (13744 Beiträge, 4362x hilfreich)
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Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 10. November 2022 | 19:31
Von
Status: Unbeschreiblich (32278 Beiträge, 5676x hilfreich)
Ich weiß es nicht, aber ich würde diese Frage im Unterforum *Erbrecht* stellen.ZitatWas meint ihr, reicht das für einen Erbschein? :
#2
Antwort vom 10. November 2022 | 20:45
Von
Status: Philosoph (13744 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
achso, Erbrecht gibt es ja auch noch.
Danke, vielleicht kann ein Admin den Thread verschieben?
Und noch eine zusätzliche Info: Wahrscheinlich liegt auch das Stammbuch von A vor, sobald ich das eingesehen habe werde ich weiter berichten. Jedenfalls glaube ich jetzt, dass es doch einfacher wird als befürchtet.
Stefan
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#3
Antwort vom 6. Januar 2023 | 19:18
Von
Status: Philosoph (13744 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
ich kann nun den Erfolg melden, die beiden Stammbücher (das 2. lag dann wirklich vor) reichten für den Erbschein.
Und das ging sogar beim örtlichen Nachlassgericht der Eben, per Amtshilfeersuchen.
Stefan
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