Pflege, Haus an Enkel und Geld verschenkt

14. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Ratsuchender011050
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 68x hilfreich)
Pflege, Haus an Enkel und Geld verschenkt

Hi @ all,
ich mal wieder.

Also angenommen:
Person Y ist 80 Jahre und hat 4 Kinder A, B, C und D.
B,C und D sind vor Jahren (vor 1985) alle ausgezogen.
A ist bei Y geblieben und betreut diese.
Y bekommt ne Rente von 1200 Euro. Im Jahr 2005 wurde das Dach und die
Fassade des Hauses von Y erneuert.
A sagte zu Y, das Haus solle auf K (Sohn von A) überschrieben werden.
K wohnt wo anders.
Im Vertrag wurde festgehalten:
Haus und 2 weitere Flurstücke werden K übertragen.
Y hat Wohnrecht auf Lebenszeit.

A hat in Erfahrung gebracht, dass Y regelmäßig (monatlich) 700 Euro vom Konto abhebt. Immer 1-2 Tage bevor B zu Besuch kommt.
K drängte A dazu Y zu befragen, aber A sagte "Ist Ihr Geld, kann machen was Sie will."
Y hat seit diesem Jahr Pflegestufe I.

Nun ist K der Meinung, B melkt die Kuh und lacht sich ins Fäustchen. A will nix dagegen unternehmen.

Wie sieht es aus:
Y verstirbt (nach 2015!) und B,C und D stellen fest
-Y hat jeden Monat 700 Euro abgehoben und somit das Erbe deutlich verkleinert.
C und D sind sauer, B lacht sich ein spielt aber ein Böses Spiel.
Nun liegt ja nahe das A regelmäßig von Y Geld genommen hat.
Sagen wir mal einen Zeitraum: 10 Jahre = 84.000 Euro
Da ja kein Beweis vorliegt wo das Geld ist und B sich nicht äußert sondern im Gegenteil A beschuldigt, haben B,C und D Anspruch auf irgendwas von den 84K Euro?
Und kann A sich absichern? Zum Beispiel Y ein Schriftstück unterschreiben lassen: Bis heute hat Y A kein Geld gegeben.
K hörte jetzt von einen ähnlichen Fall.
Tochter hat Mutter betreut, andere Tochter lebte 200 Km entfernt.
Mutter starb und die eine Tochter wollte 35.000 Euro als Gegenleistung für das Haus. Nun wurde der Spieß umgedreht und die Tochter die die Mutter betreut hat, hatte laut Anwalt ein Anspruch auf 35.000 Euro von Ihrer Schwester da Sie die Mutter betreute?
Geht das? Und kann A dann auch von B,C und D Geld verlangen wie die Schwester da oben?

Danke für Antworten

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

quote:
-Y hat jeden Monat 700 Euro abgehoben und somit das Erbe deutlich verkleinert.
Wie geldgeil kann man eigentlich sein?!?!? Reicht dir nicht, dass du das Haus bekommen hast? im übrigen wäre A der Erbe vor Y, ohne Testament erbst du da sowieso nichts.

Zum Rechtlichen: Solange Y lebt, gibt es kein Erbe. Wenn Y verstoben ist, ist das Erbe genau das, was noch da ist: nicht mehr und nicht weniger. Y KANN gar kein Erbe schmälern!!!! Meinst du im Ernst, ich muss mich über die Verwendung meines eigenen Geldes vor meinen Kindern rechtfertigen?

quote:
Nun ist K der Meinung, B melkt die Kuh und lacht sich ins Fäustchen
Und was bitte geht K das an? Wenn K meint, dass Oma Hilfe braucht, kann er sie ja fragen. Aber nee, dass soll dann sein Vater machen.
A ist mir sympathisch, der hat eine gute Einstellung dazu. Außrdem auch noch eine, die mit den herrschenden Gestzen konform geht.
Frage A doch mal, wie sehr er es schon bereut, dass er Oma zum Verschenken des Hauses überredet hat, bei DER Einstellung des Söhnchens.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ratsuchender011050
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 68x hilfreich)

LoL oder so :-)
Ne, es geht hier um A. Nochmal, B,C und D bekommen doch mit das monatlich 700 Euro weg gingen. Da fragt doch jeder was eine 80 Jährige mit dem Geld macht und in erster Linie wird ja A verdächtigt. Oder spielt das keine Rolle, da wie A sagte "Ist ja Ihr Geld".
Klar ist A sympathisch, ist ja der Vater von K c(-:
Nee, K hat ja sowieso kein Anspruch. K wurde nur vorgeschoben, da K Einzelkind ist und in den Augen von A keine Probleme nach 2015 bekommt.

Aber wie schon geschrieben:
B (so denkt A und hat es K durch die Vollmacht gezeigt) holt sich monatlich Geld. Nun ist es doch bei einen versterben ja so, dass B dicke is und A Ärger bekommen könnte.
Und eine Antwort auf das mit der Pflege fehlt völlig.
Das wollte ich wissen und nicht irgendwelche Vorstellungen die bei irgendwem im Wahn entstehen und die Frage völlig aus dem Gefüge zerrt.

P.S. zu deiner Beruhigung: K hat selber ein Haus. A wollte lediglich die Sanierungskosten und das Eigentum geregelt wissen um Ärger zu vermeiden wenn Y nicht mehr ist.
Aber entsteht nicht Ärger wenn zumindestens C und D sehen: "Hey, 700 Ocken im Monat? Wer hat die?"
B hat sich dicke gemacht, A hat dann ein Haus im Wert von 15.000 Euro (in Worte für die Wahnvorsteller: fünfzehntausend) und C und D gucken völlig in die Röhre da ja der Großteil in den Taschen von B gelandet ist (vermutlich).
So, könnten jetzt Antworten auf die Frage kommen ohne das irgendwelche irren Hintergedanken dargestellt werden?
Thx

Sollte etwas unklar sein, einfach fragen.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

B,C und D bekommen doch mit das monatlich 700 Euro weg gingen

Auch ein 80-jähriger muss essen und trinken, vermutlich braucht er auch Medikamente. Da wird nicht mehr viel übrigbleiben (ich meine jetzt für K).

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Juhu, und wieder eine negative Bewertung mehr!

War auch 'ne Klasse Idee, "das mit der Pflege" mal nachzufragen, aufgrund von "K hörte jetzt von einen ähnlichen Fall." Da gehört, hier gefragt, Aktenzeichen Fehlanzeige - ja, so kann man "Das mit der Pflege" bestimmt mal grundsätzlich geklärt bekommen, ist bestimmt irgendwie ähnlich gewesen, gelle? Wenn der Quiddje dann meint, die alte Dame solle in Ruhe gelassen werden, muss er wohl wahnsinnig sein, ist doch so!

Falls du mich weiter als "Wahnvorsteller" bezeichnen willst: So wahnsinnig bin ich noch nicht, mir ein Haus im Wert von nur 15000 Euro vorstellen zu können.

Lasst die alte Dame in Ruhe ihr Geld verwalten, die macht das schon richtig so.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ratsuchender011050
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 68x hilfreich)

Eine negative Bewertung mehr? Die war aber net von mir :-)
Von mir gibt es 3 Sterne
Subjektiv betrachtet hättest du als Aussenstehender vielleicht Recht, nun sollte dies Objektiv betrachtet werden.
K will ja gar nichts, weiß auch gar nicht wieso alle das vermuten.
K besucht auch 2 mal in der Woche Y und nimmt sie in den Arm und hört sich das Geschimpfe von Y über A an.
Y ist seit 30 Jahre Witwerin, ist selten unterwegs und erst diesen Jahr zum ersten Mal seit 20 Jahren beim Arzt (Zahnarzt ausgenommen) gewesen.
Ist riesen Fan von CDU und absoluter Gegner von der Linken.
Nun ist A im Kreistag als Vertreter DER LINKEN.
deswegen gibt es öfters Streiterein zwischen A und Y. K als (ehemaliger) FDP Fan hält sich da raus.
OBJEKTIV BETRACHTEN BITTE:
B redete Y ein, "A (und K) haben das Haus jetzt wollen wir 500-700 Euro im Monat als Ausgleich" !ohne! Niederschrift.
Ist dies nicht unfair gegenüber C und D?
Und ist es wirklich 100%ig so das A auf keinen Fall Ärger bekommen kann (Wenn Y mal nicht mehr ist)? A sieht das recht locker. K allerdings nicht, denn A hat eine Vollmacht und somit können C und D und vielleicht auch B böses vermuten. Könnten die A rechtlich ans Bein *****ln?
AUF A ACHTEN UND NICHT AUF K! Danke

quote:
So wahnsinnig bin ich noch nicht, mir ein Haus im Wert von nur 15000 Euro vorstellen zu können.

LoL, gewußt wie. Ok, falsch ausgedrückt. Wert des Hauses im Erbwert (oder wie auch immer) (bis 2015) 15.000 Euro. (Nach 2015 ist dies sowieso Geschichte)
Haus Baujahr 1850, Wohnrecht auf Lebenszeit für Y (drückt den Wert), Rechnungen der Sanierungen alle auf Namen von K.
Achso, Haus steht auf einen Dorf. Nächst größere Stadt 50 KM weit entfernt. Arbeitslosenquote 15% im Kreis.
(Keine Angst um K, der hat Arbeit bis 2014 und Einkommen bis 2017)
Also zumindestens wurde der Wert vom Notar so festgelegt.

Aktenzeichen zu den Pflegedingens gibt es nicht, könnte ich aber in Erfahrung bringen. K hat das von seinen Physiotherapeuten erfahren.
Hier bitte ich auch um eine rechtliche Einschätzung:
Mutter (L) von Physiotherapeut (U) hat Oma (J) von U jahrelang gepflegt.
U hat auf eigene Rechnung Haus von J saniert in Höhe von 35.000E.
J verstarb, Schwester von L wollte als Ausgleich 35.000E und schaltete Anwalt ein.
Klage abgewiesen und im Gegenzug wurde L informiert, dass diese von der Schwester 35.000E bekommen kann wegen der Pflege?!?

So und nun lasst mal K ausser vor und sagt nur ob A Ärger bekommen kann.
K wollte nie wissen (und das kann man, wenn man Lesen kann ersehen) ob er Geld bekommt. K wollte nur wissen ob B ein böses Spiel betreibt und ob C und D benachteiligt werden. Und ganz wichtig, K will einfach nur wissen ob A Ärger bekommen kann, da dieser eine Vollmacht (Kontovollmacht) besitzt.
Und K wollte wissen ob sich A noch irgendwie absichern sollte. Dies steht auch so im ersten Text :-)
Oh man :-D

Sorry wenn es irgendwie falsch rüber kommt. K will nix sondern will nur die rechtliche Situation von A wissen.
Hier muss man wirklich wieder mal Harry und Rose ein dickes Lob aussprechen, da diese nachfragen und nichts rein interpretieren.
Also wäre auch schön wenn Harry oder Rose hier ne Objektive Antwort liefern könnten.

quote:
Auch ein 80-jähriger muss essen und trinken, vermutlich braucht er auch Medikamente. Da wird nicht mehr viel übrigbleiben (ich meine jetzt für K).

Selbst ich mit Frau und Kind verbrauchen keine 700 Euro für Essen, Trinken, Strom und Heizkosten (und nein es hungert keiner). 700 Euro werden bei uns erreicht um die Motorsport Karriere vom Sohn zu fördern.
Ich weiß auch nicht wo Werner wohnt um auf 700 Ocken für Lebensmittel zu kommen.
P.S. bei uns kostet der Diesel 1,23 und das Heizöl (Premium) 68 Cent :-P
Und seit 1990 gibt´s auch Kiwis :-) Bananen hatten wir auch vorher!


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-- Editiert am 15.12.2010 08:56

-- Editiert am 15.12.2010 08:58

-- Editiert am 15.12.2010 09:00

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

quote:
Hier bitte ich auch um eine rechtliche Einschätzung:

Da bist du hier aber falsch, das ist ein Forum für Laien, die dürfen gar keine Rechtsberatung machen. Was wir hier tun, ist rein hypothetische, konstuierte Fälle abstrakt zu diskutieren. Wenn dann in sieenem Fall mal "ich" oder "meine Oma" steht, gehen wir davon aus,d ass dies dazu dienst den -natürlich hypothetischen - Fall anschaulicher zu machen.

quote:
K will einfach nur wissen ob A Ärger bekommen kann, da dieser eine Vollmacht (Kontovollmacht) besitzt.
So lange er die nicht nutzt: Nein. Man wird im Streitfall nachweisen können, wer das Geld abgehoben hat. Wenn Oma in ihren Rechtsgeschäften nicht eingeschränkt ist und das Geld selbst abhebt, ist das allein ihre Sache und A nicht dafür verantwortlich.
Wie stellst du dir eine "Absicherung" von A denn vor? Er kann die Kontenvollmacht zurückgeben, aber wenn er sie nicht nutzt, ist das doch voll ausreichend. Wenn er sie denn mal nutzt, soltle er nachweisen können, wohin das Geld geflossen ist.

Ob C und D benachteiligt werden? Das ist keine Rechtsfrage mehr, das geht in den moralischen Bereich. B kommt immerhin regelmäßig zu Besuch, könnten sie ja auch mal probieren. ODer sie kommen zu Besuch und nur B schildert finanzielle Probleme. Oder ... oder ... oder...
Kennst du das Gleichnis vom verlorenen Sohn? Wird da nicht auch jemand benachteiligt? Und eigentlich ist das der sympathischere. So ist das Leben eben.

Aber eine Frage habe ich noch zu deinen Darstellungen:
quote:
B hat sich dicke gemacht, A hat dann ein Haus im Wert von 15.000 Euro (in Worte für die Wahnvorsteller: fünfzehntausend) und C und D gucken völlig in die Röhre da ja der Großteil in den Taschen von B gelandet ist (vermutlich).

Wann ist "dann"? Nach Omas Tod wäre das Haus ja wesentlich mehr wert, im derzeitigen Zustand gucken C und D noch nicht völlig in die Röhre (denn wer weiß, was kommt) und weitere Phasen sind nicht angedeutet.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ratsuchender011050
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 68x hilfreich)

Na endlich :-)
Ok, ich wusste ja nicht, ob die am Schalter Notizen machen, wer nun wirklich Geld abholt.
Na wenn das so ist, dürften ja keine Probleme entstehen. Denn dann ist es nachweisbar, dass Y immer Geld geholt hat und dann wirklich: "Ist ihr Geld, kann machen was sie will" zutrifft.

Das mit rechtliche Einschätzung... Ja ok Sorry, dann halt:
Wie siehst du das mit der Oma vom Physio? Kann ja nicht sein, dass jemand dauerhaft seine Eltern pflegt und dann die Geschwister deswegen an den, der die Eltern pflegte, zahlen müssen?

quote:
Wann ist "dann"? Nach Omas Tod wäre das Haus ja wesentlich mehr wert, im derzeitigen Zustand gucken C und D noch nicht völlig in die Röhre (denn wer weiß, was kommt) und weitere Phasen sind nicht angedeutet.

Naja, wieviel mehr Wert ist die Frage.
Ja "dann" ist nach einen Ableben von Y gemeint.
Das vordere Haus ist halt 160 Jahre alt und wer ältere Leute kennt weiß auch das diese selten für neue Sachen sind.
Also im Innenausbau ist deutlicher Sanierungsbedarf was A auch schon machen wollte aber immer wieder auf Widerstand von Y traf. Auch B unterstützt mit besten Kräften Y in ihrer Meinung.
Das hintere Haus ist nur ein Rohbau den A 1988 hingesetzt hat und K mit ner kleinen Schaufel Kies in den Mischer geschippt hat und auch andere Sachen :-).
Meine Befürchtung ist halt nur das A irgendwann rechtfertigen muss, wo das Geld hin ist.
Deswegen schrieb ich was von Absichern:
A lässt sich von Y bestätigen, dass diese A nie Geld gegeben hat, als Beispiel.
Vollmacht hatte A schon öfters genutzt um den Kontostand anzusehen um dann zum erschrecken festzustellen, dass monatlich 700 Ocken weg sind und 150 Ocken an irgendeine dubiose Firma gingen was A dann aber unterbunden hat da es sich um eine Firma handelt:
"Hallo gnädige Frau, wir sind vom Verband der kuscheligen "Bärenmarke Bären" die in Deutschland gejagt werden. Eine kleine Spende könnte diese schützen und sicherstellen das diese weiterhin Milch im Kübel austragen. ....Ähmmm...Visitenkarte? Ne haben wir vergessen, aber glauben Sie uns."

Thx für die (endlich) gute Antwort @ Quiddje





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-- Editiert am 15.12.2010 12:34

-- Editiert am 15.12.2010 12:34

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12315.12.2010 16:40:51
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ratsuchender011050
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 68x hilfreich)

der Troll war wieder am Werk :grins:

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Wenn sich K und A Sorgen machen, was denn C und D nach dem Tod von Y denken werden, dann sollte man doch einfach C und D jetzt informieren, dann können beide jetzt bei Y nachfragen, wofür denn das Geld ausgegeben wird.

Wenn C und D nicht informiert werden, dann werden sie im Erbfall auf jeden Fall fragen 'Warum hat uns keiner frühzeitig Bescheid gesagt?'

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1x Hilfreiche Antwort

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