Pflege: Schwiegertochter pflegt / Tochter erbt?

21. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
ChrisBr
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Pflege: Schwiegertochter pflegt / Tochter erbt?

Hallo liebes Forum,

ein kurzer Sachverhalt:

Meine Mutter pflegt meine Oma väterlicherseits, also ihre Schwiegermutter, im eigenen Haus (mittlerweile schon ca. 5 Jahre). Sie verfügt in dieser Zeit über die Rente meiner Oma sowie über das Pflegegeld.

Problematisch an der Sache ist, dass die Tochter des Erblassers (meine Tante, die weit entfernt wohnt und sich in keiner Weise an der Pflege beteiligt - sich lieber an der Rente bedient) testamentarisch als Erbe und auch Pflegeperson eingetragen ist.
(Vor zig Jahren von meiner Oma ohne bösen Hintergedanken im Testament festgelegt, mit dem romantischen Hintergrund, dass "die Kinder sich schon nicht streiten werden")

Ganz simpel gefragt: Bekommt meine Mutter im Erbfall einen warmen Händedruck und meine Tante könnte rückwirkend sogar eine anteilige Auszahlung des Pflegegelds verlangen?

(Mal angenommen meiner Mutter stehen z.Z. 1000€ Rente +Pflegegeld zur Verfügung - könnte meine Tante z.b. sagen, die Pflege "kostet" nur 500€, die restlichen 500€ möchte ich rückwirkend über die Pflegezeit im Erbfall bekommen?)

Danke für die Antworten.
Christian

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Testamentrisch als Pflegeperson? Wenn das Testament greift, ist doch nur noch das Grab zu Pflegen, oder? Also: testamentarisch das verbrauchte Pflegegeld zu vererben, geht nicht.

Wenn die Oma noch lebt: Warum sollte das Testament nicht wiederrufen werden können? Die Kinder streiten sich dann eben doch, so ist halt das Leben.

Wenn die Tante allerdings nach der Testamentseröffnung als Alleinerbin dasteht, kann höchstens dein Vater (falls es den nicht mehr gibt, seine Kinde, als du) den Pflichtteil fordern, deine Mutter hat keine Ansprüche. Das gibt dann sowieso Ärger.

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#2
 Von 
ChrisBr
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
schonmal Danke für die Antwort.
Testamentarisch ist natürlich nur die Tochter als Erbin festgelegt.
Pflegeperson steht auf einem anderen Zettel.

Geändert werden kann im Testament nichts mehr, die Oma lebt zwar noch, allerdings in einem Zustand, der 24St.-Betreuung verlangt.

Das mit dem Pflegegeld hat sich geklärt, das steht meiner Mutter als pflegende Person zu und hat mit dem Erbe nichts zu tun.

Die Frage dreht sich also nun allein um die Rente meiner Oma, die meiner Mutter zur Zeit zur Verfügung steht.
Hat meine Tante (Alleinerbin) im Erbfall irgendwelche rückwirkenden Ansprüche auf einen Anteil dieser Rente.
Oder wird "nur das" vererbt was zum Zeitpunkt des Erbeintritts im Vermögen meiner Oma steht.

Zusammengefasst:
Meine Mutter hat Angst, sich in einem Full Time Job 5 Jahre um meine Oma gekümmert zu haben und am Ende noch dafür zu blechen. Die monatliche Rente, die zur Verfügung steht, deckt zwar die Kosten, viel mehr aber auch nicht. Sie nimmt ja in dem Sinne nicht mal eine "Miete" oder "Arbeitsentdeld" für ihre Leistung.

- Könnte meine Tante also im Erbfall ankommen und sagen: Du hast 5 Jahre lang die Rente kassiert, davon steht mir rückwirkend ein Teil zu?

Gruß

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Betra
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 29x hilfreich)

Wenn ein Teil der Rente nicht ausgegeben wurde, ist es Teil vom Nachlaß. Ist nichts mehr da bei Todesfall, kann die Erbin ja nichts bekommen.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

Genau diese Ungerechtigkeit hat der Ggeber seit 01.01.10 -allerdings nur für "Abkömmlinge"- geregelt, 2057a BGB. Trotzdem, als Argumentationshilfe ist das hilfreich.

Wieso kann das Testament nicht geändert werden? Solange es kein Erbvertrag ist geht das durch ein neues handschriftlich geschriebenes und unterschriebenes Testat. Ein Blatt Papier und ein Kugelschreiber genügt. Oft ist es älteren Menschen doch selbst ein Anliegen, die Angelegenheiten gerecht zu ordnen. Denkbar auch, dass dein Vater=Sohn=Abkömmling formell als Pfleger eingesetzt wird.

Am besten wäre es, mit der Tochter Einvernehmen herzustellen und dann gemeinsam mit der Oma eine gerechte Lösung zu finden. Ich finde es immer schade, wenn sonst in Familien für alle Ewigkeit böses Blut entsteht.

Jetzt kann man das noch verhindern. Ich hoffe, die Oma schafft das noch.



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-- Editiert am 22.09.2010 11:34

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