Ein Kind hat die Mutter jahrelang gepflegt. Das andere Kind hat sich fast nicht gekümmert. Es existiert ein Berliner Testament mit der Formulierung für die Kinder "zu gleichen Teilen", das vor der Erkrankung der Mutter aufgesetzt wurde.
Das pflegende Kind möchte nun mehr vom Erbe haben (ein Haus), das nicht pflegende Kind beharrt auf seiner Hälfte. Gibt es außer moralischen Ansprüchen auch rechtliche Aussichten, den Pflegeaufwand über den Erbanteil auszugleichen?
Pflege anrechenbar?
Frage vom 27.6.2005 | 18:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflege anrechenbar?
Nicht genau ihre Frage?
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Kind Mutter
#1
Antwort vom 27.6.2005 | 20:22
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1035x hilfreich)
Nein, leider gibt es nur moralische Ansprüche.
Gruß
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