guten tag,
folgende situation. die mutter meiner mutter ist vor wenigen wochen verstorben. sie wohnten beiden gemeinsam in einem reihenhaus. nun wohnt meine mutter drt alleine mit meiner schwester. der bruder meiner mutter erwartet aufgrund des testaments die hälfte des vermögens. meine großmutter war ein schwerer pflegefall mit pflegestufe 3 und wurde bis zu ihrem todestag liebevoll von meiner mutter betreut. der bruder hat sich die jahre weder um die mutter gekümmert, noch ist er auf der beerdigung erschienen. er ist arbeitslos und seine lebernsgefährtin hartz 4 empfängerin. die last blieb ausschließlich an meiner mutter hängen. er kam weder finanziell für seine mutter auf noch fürsorglich. jetz meine frage: wird dieser pfelegdienst in irgend einer weise angerechnet. bzw. was kann man machen damit der versager bekommt was er verdient. nämlich so wenig wie möglich. besten dank für eine umfangreiche antwort.
mfg
Pflege anrechnen ?
8. August 2008
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Frage vom 8. August 2008 | 17:02
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflege anrechnen ?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 10. August 2008 | 20:25
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,,,
so weit ich informiert bin ist ein neues Gesetz vor kurzem herausgekommen bzw. werden Erben von einer Pflegeperson begünstigt. Das heißt deine Mutter wäre im Vorteil. Sie bekommt evtl. mehr als den Pflichtteil.Schau mal unter Pflegschaft + Erben nach. Viele Grüße
#2
Antwort vom 14. August 2008 | 10:55
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
sonst keiner mehr eine idee ?
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#3
Antwort vom 14. August 2008 | 12:19
Von
Status: Unbeschreiblich (47638 Beiträge, 16838x hilfreich)
Das Gesetz ist in Planung, hilft dem Fragesteller aber nicht, da die Großmutter bereits verstorben ist.
Aber auch nach aktuellem Recht ist eine Ausgleichung bereits möglich. Das ist in § 2075a BGB
geregelt.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2057a.html
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