Hallo zusammen
Meine Frau und ich sind vor ca 7 Jahren zu ihren Eltern gezogen um diese zu unterstützen und später zu pflegen. Dafür sollte meine Frau später mal das Haus erben. Ihre 3 Schwestern waren damit anfänglich auch einverstanden und haben ihr auch immer wieder bei Streitigkeiten gesagt " Du darfst dich gar nicht beschweren, du bekommst ja schließlich das Haus ".
Jetzt haben wir ihre Eltern 5 Jahre unterstützt und davon 4 Jahre gepflegt (beide waren tmzwischenzeitlich bettlägerig mit Pflegestufe 3 und 4).
Bis zuerst meine Frau einen Burnout hatte und im Anschluss ich. Danach sind wir ausgezogen damit eine 24 Stunden Pflegekraft Platz im Haus hatte. Das dauerte ca ei 3/4 Jahr an bis mein Schwiegervater gestorben ist. Danach sind wir wieder zurück i s Haus gezogen damit wenigsten ums Haus herum alles gepflegt ist und ihre Mutter Unterstützung hat und auch im Nptfall jemand da ist.
Diese hatte dann Ende letzten Jahres einen Schlaganfall und ist seitdem zu 100% auf Hilfe angewiesen. Da dies für meine Frau zu viel ist, haben wir wieder eine 24 Stunden Pflegekraft mit ins Haus einziehen lassen.
Jetzt kam durch einen Streit heraus, dass von der Seite Ihrer Mutter sowie ihrer 3 Schwestern nie geplant war dass meine Frau das Haus erhält.
Diese ist natürlich jetzt am Boden zerstört, fühlt sich ausgenutzt und hintergangen.
Jetzt kommt meine eigentliche Frage.
Kann sie die Pflegezeit auf das Erbe anrechnen lassen ?
Sie hat dafür keine Vergütung erhalten außer 200 Euro von der Pflegekasse und wir haben monatlich 500 Euro Miete bezahlt.
Zudem würde ich gerne wissen ob ich meine Leistungen und auch mein Geld fordern kann, sollte das Haus verkauft werden (Ich musste auf Druck ihrer Mutter bei der Eheschließung eine Gütertrennung unterschreiben).
Pflege anrechnen
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Die Pflege wird berücksichtigt, dazu benötigen Sie aber einen Anwalt oder evtl. Notar.
Die 200 € waren zu wenig, auch wenn die Miete niedrig war.
Sie sind wg. der Pflege 2x umgezogen, schon das muss gewürdigt werden.
Auch Ihre Hilfeleistungen/Hausmeistertätigkeiten müssen berücksichtigt werden.
Die 24 Stundenhilfe hat einen 8 Stunden Tag, die restliche Zeit ist ihre Frau dafür zuständig, auch diese Zeiten nicht vergessen.
Die Pflege der Frau kann das Erbe erhöhen. Nicht aber das, was der Mann geleistet hat. Außerdem ist zu schauen, ob ein Testament existiert. Und - für ein Haus erscheint mit der genannte Mietzins doch recht gering, insbesondere dann, wenn der Betrag auch die Nebenkosten umfasst.
Es ist doch immer wieder dasselbe: alle wurschteln vor sich hin, jeder verfolgt eigene Interessen und dann wundert man sich, wenn es nicht funktioniert. Es sollte jetzt, solange die Mutter noch lebt, eine praktikable Lösung gefunden werden. Etwa in der Richtung: ortsüblicher Mietzins, Übernahme der hauserhaltenen Maßnahmen, die auch im Rahmen eines Mietverhältnisses vom Mieter übernommen wird. Angemessene Zahlung der Pflege im Gegenzug, und nicht vergessen, es ist durchaus möglich (wahrscheinlich), dass die anderen Kinder nach dem Tod des Vaters schon Erben geworden sind. Das bitte bei der Verteilung des zu zahlenden Mietzinses auch berücksichtigen.
wirdwerden
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Zitatnd nicht vergessen, es ist durchaus möglich (wahrscheinlich), dass die anderen Kinder nach dem Tod des Vaters schon Erben geworden sind. Das bitte bei der Verteilung des zu zahlenden Mietzinses auch berücksichtigen. :
Der erste Erbfall sollte erstmal ordentlich abgewickelt werden, bevor man weitermacht. Hatte der Vater ein testament?
ZitatJetzt kam durch einen Streit heraus, dass von der Seite Ihrer Mutter sowie ihrer 3 Schwestern nie geplant war dass meine Frau das Haus erhält. :
Diese ist natürlich jetzt am Boden zerstört, fühlt sich ausgenutzt und hintergangen.
Ich bin immer wieder erstaunt, dass man so unbedarft an die Sache herangeht und sogar umzieht ohne vorher eine rechtsgültige notarielle Vereinbarung zu treffen.
ZitatDer erste Erbfall sollte erstmal ordentlich abgewickelt werden, bevor man weitermacht. Hatte der Vater ein testament? :
Der erste Erbfall ist schon ordentlich abgewickelt. Ihre Mutter ist alleinige Erbin laut Testament.
Solange ihr Vater gelebt hatte war das alles auch klar kommuniziert wie was verteilt werden soll.
Ihre Mutter spinnt seitdem sie alleine über alles bestimmen kann.
Und macht meine Frau dafür verantwortlich dass sie eine Pfelegkraft bezahlen muss.
ZitatIhre Mutter ist alleinige Erbin laut Testament. :
Berliner Testament?
Wer steht denn als Schlusserbe im Testament? Wenn in dem Testament schon nicht Deiner Frau das Haus vermacht wurde, dann hätten doch schon die Alarmglocken schrillen müssen.
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