Pflege anrechnen

21. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
John86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflege anrechnen

Hallo zusammen

Meine Frau und ich sind vor ca 7 Jahren zu ihren Eltern gezogen um diese zu unterstützen und später zu pflegen. Dafür sollte meine Frau später mal das Haus erben. Ihre 3 Schwestern waren damit anfänglich auch einverstanden und haben ihr auch immer wieder bei Streitigkeiten gesagt " Du darfst dich gar nicht beschweren, du bekommst ja schließlich das Haus ".
Jetzt haben wir ihre Eltern 5 Jahre unterstützt und davon 4 Jahre gepflegt (beide waren tmzwischenzeitlich bettlägerig mit Pflegestufe 3 und 4).
Bis zuerst meine Frau einen Burnout hatte und im Anschluss ich. Danach sind wir ausgezogen damit eine 24 Stunden Pflegekraft Platz im Haus hatte. Das dauerte ca ei 3/4 Jahr an bis mein Schwiegervater gestorben ist. Danach sind wir wieder zurück i s Haus gezogen damit wenigsten ums Haus herum alles gepflegt ist und ihre Mutter Unterstützung hat und auch im Nptfall jemand da ist.
Diese hatte dann Ende letzten Jahres einen Schlaganfall und ist seitdem zu 100% auf Hilfe angewiesen. Da dies für meine Frau zu viel ist, haben wir wieder eine 24 Stunden Pflegekraft mit ins Haus einziehen lassen.
Jetzt kam durch einen Streit heraus, dass von der Seite Ihrer Mutter sowie ihrer 3 Schwestern nie geplant war dass meine Frau das Haus erhält.
Diese ist natürlich jetzt am Boden zerstört, fühlt sich ausgenutzt und hintergangen.
Jetzt kommt meine eigentliche Frage.
Kann sie die Pflegezeit auf das Erbe anrechnen lassen ?
Sie hat dafür keine Vergütung erhalten außer 200 Euro von der Pflegekasse und wir haben monatlich 500 Euro Miete bezahlt.
Zudem würde ich gerne wissen ob ich meine Leistungen und auch mein Geld fordern kann, sollte das Haus verkauft werden (Ich musste auf Druck ihrer Mutter bei der Eheschließung eine Gütertrennung unterschreiben).

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3775 Beiträge, 607x hilfreich)

Die Pflege wird berücksichtigt, dazu benötigen Sie aber einen Anwalt oder evtl. Notar.
Die 200 € waren zu wenig, auch wenn die Miete niedrig war.
Sie sind wg. der Pflege 2x umgezogen, schon das muss gewürdigt werden.
Auch Ihre Hilfeleistungen/Hausmeistertätigkeiten müssen berücksichtigt werden.
Die 24 Stundenhilfe hat einen 8 Stunden Tag, die restliche Zeit ist ihre Frau dafür zuständig, auch diese Zeiten nicht vergessen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39390 Beiträge, 14149x hilfreich)

Die Pflege der Frau kann das Erbe erhöhen. Nicht aber das, was der Mann geleistet hat. Außerdem ist zu schauen, ob ein Testament existiert. Und - für ein Haus erscheint mit der genannte Mietzins doch recht gering, insbesondere dann, wenn der Betrag auch die Nebenkosten umfasst.

Es ist doch immer wieder dasselbe: alle wurschteln vor sich hin, jeder verfolgt eigene Interessen und dann wundert man sich, wenn es nicht funktioniert. Es sollte jetzt, solange die Mutter noch lebt, eine praktikable Lösung gefunden werden. Etwa in der Richtung: ortsüblicher Mietzins, Übernahme der hauserhaltenen Maßnahmen, die auch im Rahmen eines Mietverhältnisses vom Mieter übernommen wird. Angemessene Zahlung der Pflege im Gegenzug, und nicht vergessen, es ist durchaus möglich (wahrscheinlich), dass die anderen Kinder nach dem Tod des Vaters schon Erben geworden sind. Das bitte bei der Verteilung des zu zahlenden Mietzinses auch berücksichtigen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7909 Beiträge, 1625x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
nd nicht vergessen, es ist durchaus möglich (wahrscheinlich), dass die anderen Kinder nach dem Tod des Vaters schon Erben geworden sind. Das bitte bei der Verteilung des zu zahlenden Mietzinses auch berücksichtigen.


Der erste Erbfall sollte erstmal ordentlich abgewickelt werden, bevor man weitermacht. Hatte der Vater ein testament?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8245 Beiträge, 4559x hilfreich)

Zitat (von John86):
Jetzt kam durch einen Streit heraus, dass von der Seite Ihrer Mutter sowie ihrer 3 Schwestern nie geplant war dass meine Frau das Haus erhält.
Diese ist natürlich jetzt am Boden zerstört, fühlt sich ausgenutzt und hintergangen.

Ich bin immer wieder erstaunt, dass man so unbedarft an die Sache herangeht und sogar umzieht ohne vorher eine rechtsgültige notarielle Vereinbarung zu treffen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
John86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Der erste Erbfall sollte erstmal ordentlich abgewickelt werden, bevor man weitermacht. Hatte der Vater ein testament?


Der erste Erbfall ist schon ordentlich abgewickelt. Ihre Mutter ist alleinige Erbin laut Testament.

Solange ihr Vater gelebt hatte war das alles auch klar kommuniziert wie was verteilt werden soll.
Ihre Mutter spinnt seitdem sie alleine über alles bestimmen kann.
Und macht meine Frau dafür verantwortlich dass sie eine Pfelegkraft bezahlen muss.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48392 Beiträge, 17073x hilfreich)

Zitat (von John86):
Ihre Mutter ist alleinige Erbin laut Testament.

Berliner Testament?
Wer steht denn als Schlusserbe im Testament? Wenn in dem Testament schon nicht Deiner Frau das Haus vermacht wurde, dann hätten doch schon die Alarmglocken schrillen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 276.508 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.707 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen