Pflege der Eltern im Testament geregelt

25. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Nestor0180
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflege der Eltern im Testament geregelt

Hallo,
vielleicht kann mir einer helfen.

Folgende Situation:

Meine Großeltern haben drei Söhne. ( Ich bin der Enkel)
Vor einigen Jahren wurde es im Testament so geregelt das 2 von ihnen ausbezahlt wurden und einer das Haus der Großeltern bekommen hat. Mit dem Zusatz " Die Eltern darin wohnen zu lassen und zu pflegen".

Nun ist es so das Opa vor 3 Jahren verstorben ist. Die Oma wird zusehends demenzer und wird wohl bald nicht mehr laufen können. Sie ist zur Zeit in Pflegestufe 1 und bekommt einmal die Woche Besuch vom Pflegedienst.

Nun ist es aber so das meine Mutter, ca. 4 Jahre nach Unterzeichnung des Testamentes, an Multiple Sklerose (Behinderten Ausweiß) erkrankt ist und dieses Jahr mit 63 in Rente geht.

Muss meine Mutter bzw. mein Vater trotz ihrer Erkrankung am Testament festhalten und ihre (Schwieger)Mutter pflegen, davon abgesehen das sie das nicht mehr kann ?? Gibt es vielleicht wegen ihrer Erkrankung eine Ausnahme ??
Kann meine Oma eventuell in Pflegeheim verlegt werden ??

Wie sieht das rechtlich aus, müssen meine Eltern, trotz Erkrankung, sich wirklich bis zum Tode meiner Oma um sie kümmern oder eventuell sie ein ein Pflegeheim verbringen ?


Vielen Dank

Gruß





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-- Editiert Nestor0180 am 25.02.2012 22:16

-- Editiert Nestor0180 am 25.02.2012 22:20

-- Editiert Nestor0180 am 25.02.2012 22:21




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8588 Beiträge, 4665x hilfreich)

Das kommt auf die genaue Formulierung an.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 303x hilfreich)

So einfach wird es nicht werden. Es besteht doch die Bedingung im eigenen Haus den Lebensabend zu verbringen. Daher stellt sich nur die Frage der Gestaltung. Es gib schließlich die Gelegenheit sich Pflegepersonal ins Haus zu holen. Das ist bis Pflegestufe 2 kaum ein Problem, das als Alibi zur Auslagerung ins Pflegeheim taugt. Ich nehme mal an, das das Haus ein wesentlicher Vorteil gegenüber der Auszahlung war?

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" Gruss aus Offenbach"

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#3
 Von 
Nestor0180
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi. Was das Haus und die Ausbezahlungen betrifft entzieht sicher leider meiner Kenntnis. Aber das Haus wird oder war mit Sicherheit mehr Wert als die Auszahlungen.

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