Pflege von geerbtem Haus

14. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Balschoiw
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)
Pflege von geerbtem Haus

Hallo !

Mein Vater ist vor ca. einem Jahr gestorben. Meine Mutter vor 3 Jahren.
Ich habe gemeinsam mit meinem Bruder das Elternhaus geerbt.
Da wir beide nicht ortsansässig sind, wird es wohl auf eine Vermietung bzw. einen Verkauf des Hauses hinauslaufen.
Jetzt aber zu meinem Problem:
Anfangs lief das Entrümpleln des Hauses relativ zügig an.
Seit nunmehr einem halben Jahr aber ignoriert mein Bruder meine Schreiben und Anrufe und somit bleibt die Pflege des Hauses (grosser eingewachsener Garten, bauliche Instandsetzung und Pflege) komplett an mir hängen. Ich muss somit spätestens alle 3 Wochen ins Elternhaus fahren (120 km) um mich dort das ganze Wochenende mit Pflegemaßnahmen zu beschäftigen. Natürlich kann ich keine weiteren Gegenstände verpacken bzw. die Innenrenovierung (malern, tapezieren, etc) nicht ohne meinen Bruder ausführen, da er mir sonst mit Sicherheit irgendwann vorwerfen würde, ihn nicht beigezogen zu haben.
Ich habe also das Problem, das mein Bruder sich nicht mehr um´s Haus kümmert und vorraussetzt das ich das schon machen werde.

Meine Frage nun, was kann ich tun ?
Welche Verpflichtungen hat mein Bruder gegenüber der Erbsache und wie kann ich ihn dazu bringen, diesen Verpflichtungen nachzukommen. Es kann einfach nicht sein, das ich jetzt alles alleine machen sollte, nur weil er zu bequem ist, dies zu tun.
Wir hatten schon mehrfach Treffen vereinbart, um am Haus zu arbeiten, zu denen er dann nicht erschienen ist (ohne Anruf oder Mitteilung).
Auch kam es anfangs schon vor, das er zwar da war, aber wenn dann nur für ein par Stunden, obwohl vereinbart war das ganze Wochenende zu arbeiten.
Dazu muß ich noch sagen, daß es keine zwingenden Gründe für ihn gab , sich nicht an die Vereinbarungen zu halten. Er hatte schlicht einfach keine Lust mehr.

Da dies kein Dauerzustand ist und ich auch vor Ort keine Entscheidungen bzgl. des Inventars alleine treffen kann, vertue ich meine Zeit nun damit , den status-quo des Hauses aufrecht zu erhalten, ohne irgendwelche Fortschritte erzielen zu können.
Ich schreibe mir zwar immer die Stunden auf, aber ich rechne nicht damit, das jemals verwerten zu können.

Was kann ich tun ? Meinem Bruder wäre es wohl das liebste, ihn auszuzahlen, wozu ich aber nicht in der Lage bin.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Jeder hat halt andere Vorstellungen vom Eigentum. Für den einen ist es eine Beschäftigungstherapie, für den anderen eine Kapitalanlage.

Er hat das Recht, nichts zu tun und Du das Bedürfnis, alles im Griff zu haben. Irgendwo werdet Ihr die verschiedenen Vorstellungen unter einen Hut bringen müssen. Du kannst Deinen Bruder zu gar nichts verpflichten.

Wolfgang

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#2
 Von 
Balschoiw
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja schon, aber der Wert der Immobilie, also auch meines Erbteils, sinkt nunmal , wenn ich mich nicht darum kümmere. So regnete es z.B ins Dach rein, was zur Folge hatte, das es nasse Stellen in der Küche, bzw. Toilette gab.
Wenn solche Schäden nicht behoben werden, mindert es den Wert des Objektes.
Ich komme mir echt ein wenig veräppelt vor.
Habe ich wirklich keine Handhabe, um ihn im Rahmen seiner Erbenpflichten anzuhalten, sich in angemessenem Maße an der Pflege zu beteiligen ?
Es ist definitiv nicht so, daß ich das Bedürfnis habe "alles im Griff zu haben". Es ist nur so, daß der Verkehrswert des Objektes in den Keller saust, wenn man nichts macht.
Die logische Konsequenz wäre für mich auch nichts mehr zu machen. Das kann es doch nicht sein, oder ?

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#3
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Nun klar ist zu unterscheiden zwischen notwendiger Instandhaltung (Dach reparieren, wenn es reinregnet) und pflegen (Unkrautzupfen, Salatpflanzen parallel ausrichten, Müll sortieren). Für die Instandhaltung hat der Miteigentümer natürlich die erforderlichen Leistungen zu erbringen. Aber dafür muß er nicht da sein und mitarbeiten, solche Dinge gehen ja nur über fachmännische Arbeit und da kannst Du die Handwerker beauftragen und dem Miteigentümer die Rechnung senden.

Das mit der Werterhaltung und Wertverbesserung ist ein altes Märchen von den sieben Zwergen, das meist nicht stimmt. Berechne mal den Verkehrswert vor und nach Deinem Unkrautzupfen und setz den mal ins Gleichgewicht mit Deinen aufgewendeten Arbeitsstunden. Also erhöhen wird sich dabei der Verkehrswert nicht...

Wolfgang

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#4
 Von 
meeresbrise
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei mir ist es ähnlich gelagert. Hier läuft es schon seit über 2 Jahren.
Laut Gesetz hat man dabei keine Handhabe. Moralisch steht man auf der guten Seite, gesetzlich hat man Pech.
Ich habe einen Makler beauftragt, er holte die Unterschrift zum Verkauf des Hauses bei meiner Schwester ein (die sie auch unterschrieb). Vom Erbteil, der nach Veräußerung des Objektes zur Auszahlung kommen soll, kann man die bisherigen Kosten, die man wegen Fahrerei, Arbeitsstunden, Handwerker etc hatte nicht verlangen, solange man vorher nicht Klage deswegen eingereicht hat. Eine Klage würde sich aber -laut Aussage meines Anwaltes- wahrscheinlich mehrere Jahre hinziehen und die Kosten für die Klage würden höchstwahrscheinlich höher ausfallen als man zu erwarten hätte.
Am Besten ist, das Objekt so schnell als möglich abzustossen. Man steht ansonsten nur weiter unter dem Druck, alles sauber und in Ordnung zu halten und der Bruder freut sich nachher über mehr Geld, ohne was getan zu haben ?!

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#5
 Von 
Dany75
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 28x hilfreich)

Hi

Ich würde einfach mal dem Bruder nochmals auf seine Pflichten hinweisen, wenn er keine Lust hat, dann soll er halt dafür zahlen.

Ansonsten bleibt die Auflösung der Erbengemeinschaft und die damit verbundene Versteigerung - sollte doch Druckmittel genüg sein. Immerhin werden die Häuser dann oft unter dem üblichen Kaufpreisen versteigert, also auch sein Verlust.

Grüße

Dany

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

An notwendigen Arbeiten (z.B. Dachreparatur) muss sich der Bruder beteiligen. Man könnte ihn auf Zahlung seiner Hälfte verklagen.

Die Frage ist dabei natürlich immer, ob man wirklich seinen eigenen Bruder verklagen will.

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