Pflegeheim Oma

25. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
der_hamburger
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)
Pflegeheim Oma

Hallo zusammen,

habe da eine Problem mit meiner Oma. Sie ist mittlerweile 92 Jahre und hat sich bis vor 2 Wochen noch in Ihrerer eigenen Wohnung (Miete)selbst versorgt. Vor 2 Wochen hatte sie einen Unfall und der Halswirbel wurde dabei gebrochen. Nach 2 Wöchigen Krankenhausaufenthalt kommt sie nun heute Vormittag zurück und muss in ein Pflegeheim, erstmal Kurzzeitpflege (4Wochen). Ich denke aber es wird länger dauern, oder gar für immer. Sie hat keine eigenen Kinder mehr, sondern nur noch 4 Enkel und eine Schwiegertochter, Barvermögen oder Sonstiges ist bei meiner Oma auch nicht. Ich weiß nun nicht wie das alles geregelt werden soll, man hat mir tausende Unterlgen zum ausfüllen und unterschreiben gegeben, wo ich aber etwas ängstlich bin. Kann ich für den Heimaufenthalt belangt werden?? Mittlerweile habe ich selbst schon Existenzangst deshalb, habe mir letztes Jahr ein Haus angeschafft, dadurch natürlich auch "Schulden" und eine Familie habe ich auch. Das heißt wir krebsen momentan selbst so einigermaßen rum. Kann es nun sein, dass ich für den Heimaufenthalt belangt werden kann? Danke schon mal für die Hilfe

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Ich kenne ähnliche Fälle. Tatsache ist, dass (ich gehe auch davon, aus die Oma lebte zur Miete) wenn kein eigenes Vermögen da ist, Verwandte in gerader Line = Enkel, zu den Kosten des Heimaufenthaltes herangezogen werden können. Es muss aber für die Enkel zumutbar sein. In der Vergangenheit entschieden mehrere Gerichte, dass durch die Zahlungen fürs Heim das Abbezahlen eines eigenen Hauses (das auch selbst bewohnt ist und nicht nur Kapitalanlage ist) nicht gefährdet werden darf, insbesondere dann nicht, wenn es sich um eine Familie handelt. Wenn aber jemand Geld sparte, um sich mal irgendwann eine Wohnung zu kaufen, dann hat er Pech gehabt, dieses Geld zählt, da es ja im Moment verfügbar ist. Unterschreibe auf keinen Fall eine Bürgschaft oder ähnliches !! Die Sozialämter gehen manchmal sehr agressiv vor, wurden aber von Gerichten mehrfach zurückgepfiffen.

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"Chylla"

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#2
 Von 
der_hamburger
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Nun habe ich folgendes gelesen, stimmt das so??.......................

ARAG informiert über die Zahlungspflicht naher Angehöriger von Pflegebedürftigen.

Viele Pflegebedürftige erhalten ergänzende Sozialhilfe vom Staat, wenn sie nicht für alle anfallenden Kosten aufkommen können. Doch das Sozialamt kann sich das Geld zurückholen – und zwar bei dem Ehepartner, Eltern oder Kindern.

Die gute Nachricht für andere Familienmitglieder: Verwandte, wie Geschwister, Enkel oder Schwiegerkinder des Patienten, können nicht in Regress genommen werden. Doch bevor nächste Angehörige in die Tasche greifen müssen, prüfen die Behörden, wie es finanziell um den Patienten bestellt ist. Zunächst werden sein gesamtes Einkommen z.B. aus Renten, Zinserträgen oder Mieteinnahmen sowie sein Vermögen für die Pflege aufgewendet. Der Versuch, bei sich abzeichnender Pflegebedürftigkeit sein Vermögen zu verschenken, ist nur bedingt Erfolgs versprechend. Nach Auskunft der ARAG Experten kann das Sozialamt das ‚Geschenk‘ zurückfordern, sofern bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit die Schenkung noch keine zehn Jahre zurückliegt.

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#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Das mit der Schenkung stimmt, aber das war ja nicht deine Frage. Das mit den Enkeln scheint unterschiedlich zu sein, mein Kollege zahlt nähmlich für die Oma. Evtl. gibt es dazu ein neues Urteil, das ARAR herangezogen hat. Aber niemals !! sollte man vom Pflegeheim eine Ausfallbürgschaft o.ä. unterschreiben, so nach dem Motto ich verpflichte mich, wenn Omi nicht mehr zahlen kann einzuspringen. Dann ist man dran, da unterschrieben. Aber selbst wenn eine Zahlungspflicht bestünde, kann ich mir nicht vorstellen, dass Du nach Prüfung des Sachverhaltes herangezogen wirst, denn die Einkommensgrenzen ist hoch und das Abbezahlen des Hauses darf nicht gefährdet werden.

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#4
 Von 
der_hamburger
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Na dann mus ich wohl erstmal abwarten. Gehe erstmal zum Amtsgericht umd das mit der Betreuung zu regeln. Da hat sich Schwiegervater bereit erklärt, zum Glück.
Dann mal sehen was kommt, jedenfalls habe ich bei der Geschichte ein mulmiges Gefühl.

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