Pflegeheim behält Geld nach Tod ein und verweigert Erben Auskunft zur Abrechnung

23. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Rumo4447
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflegeheim behält Geld nach Tod ein und verweigert Erben Auskunft zur Abrechnung

Hallo, wer kann helfen ?
Unser Vater lebte bis zu seinem Tod in einer Pflege -und Betreuungseinrichtung mit vorgeschaltetem Pflegedienst. Nannte sich nicht Heim- sondern Seniorenwohnen ist aber faktisch eines und wirbt auch mit Pflege +Betreuung rund um die Uhr, die sie direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Alle Formalitäten, Vertrag, Zahlungen usw. wurden über eine gerichtliche Betreuung seinerzeit geregelt. Diese hat mehre Tausend Euro wenige Monate vor dem Tod unseres Vaters als Nachzahlung deklariert zusätzlich zum regulären monatl. Satz an die Einrichtung ( Heim ) vom Konto unseres Vaters überwiesen . Mit seinem Tod erlosch die Betreuung - die Betreuerin meldete der Bank den Tod unseres Vaters nicht und Konto lief normal weiter und das Heim bezog über einen eingerichteten Dauerauftrag munter weiter das Geld für monatliche Betreuung + Versorgung+ Pflege für unseren längst verstorbenen Vater. Irgendwann war das Geld alle und wir Kinder hatten endlich den Erbschein und damit auch Zugriff u. Einsicht in das Konto unseres Vaters. Die durch uns ( mit dem Erbschein endlich möglich) angeforderten Akten zum Betreuungsverfahren unseres Vaters beim zuständigen Betreuungsgericht enthielt nicht einen Nachweis oder Beleg oder Quittung betreffs Forderung / Abrechnung durch das Heim, geschweige Vertrag o.ä. - 4 Jahre lebte unser Vater immerhin dort. Die zuständige Betreuerin, die vom Betreuungsgericht per Haftbefehl gesucht werden musste, zur Abgabe von Unterlage und Nachweisen... hat keinen einzigen Beleg oder Nachweis für irgendetwas eingereicht. Hat das Gericht aber auch nicht gejuckt ...

Nach Mitteilung durch mich und Unterrichtung des Heimes mit Bitte um Rück -Überweisung der zu Unrecht geflossenen und bis dato einbehaltenen Beträge nach dem Tod unseres Vatees sandte man uns ein Schreiben, in dem man uns darüber informierte von dieser Summe eine Pauschale in Höhe von 500€ für Renovierungskosten einbehalten zu wollen. Daraufhin erbaten wir Erben den Vertrag ( in dem so etwas ja geregelt sein sollte) , einschließlich Abrechnungen und Nachweise der "angeblich" erbrachten und durch meinen Vater bezahlten Leistungen -in der Hoffnung anhand dieser Belege auch die wenige Monate vor seinem Tod zusätzlich an die Einrichtung geflossenen über 2000€ nachvollziehen zu können. Die Einrichtung hat bislang nicht einen Cent der Beträge zurück erstattet , die sie nach dem Tod unseres Vaters durch den nicht aufgelösten Dauerauftrag erhielt. Vor einem Jahr verstarb unser Vater. Jedwede Auskunft wird durch das verweigert. Weiß jemand, welchen Rechtsanspruch auf Auskunft wir Kinder - Erben haben? Vielen Dank!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Meine Güte, was für ein langer Text. Die Hälfte (mindestens) kann man sich sparen....
Nichtsdestotrotz...
Für den Heimvertrag kommt es darauf an, ob es ein Heim i.S.v. § 1 HeimG handelt. Demnach wäre dieser Vertrag mit dem Tod des Betroffenen beendet. Ich glaube das war § 4 oder 5 WBVG. Zuviel eingezogene Miete kann vom Heim zurück verlangt werden, ggf. müsste man klagen, auch auf Abrechnung.
Auch die Betreuerin muss mit den Erben abrechnen. Die Abrechnung mit dem Betreuungsgericht ist nur eine Alternative. Ggf. müsste auch hier geklagt werden. Wenn es eine Berufsbetreuerin war, dann muss sie zwingend eine Berufshaftpflichtversicherung haben. Ob diese aber einspringt mag ich mal bezweifeln, da hier wohl Vorsatz oder Fahrlässigkeit erkennbar sein könnte.

-- Editiert von AR0710 am 23.02.2020 18:31

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#2
 Von 
Rumo4447
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Herzlichen Dank für die rasche Meldung . Worauf ist unser Recht auf Rückerstattung der einbehaltenen Gelder und Nachweise / Abrechnung Seniorenwohnen begründet? ( Gesetz u. §) Und was, wenn man keinen Anwalt bezahlen kann...die Betreuerin, gibt keinen Mux ...würde sie vor Gericht gezottelt - müssten letztlich wir sicher die Kosten dafür tragen. Macht sie ein Offenbarungseid -hat nix, kann nix zahlen us. Beim Heim mag das schon anders aussehen aber auch hier besteht ja das Risiko auf Kosten sitzen zu bleiben und letztlich die Frage, ob man das Betreuungsgericht belangen kann, wegen unzureichender Prüfung der Unterlagen und durchwinkens ?
Mit dem Heim würde ich gerne eine außergerichtliche Einigung herbei führen wollen- würde mich dabei aber gerne auf`s Gesetz berufen - finde nur nix konkretes zum Auskunfts -und Rückzahlungsanspruch.

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#3
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Das Risiko auf Kosten sitzen zu bleiben besteht immer.
Sollte der eingeklagte Betrag unter 5000,00 Euro liegen, ist Klage beim AG einzureichen, darüber beim LG. Vor dem LG muss man sich von einem Anwalt vertreten lassen, vor dem AG nicht.
Die Anspruchsgrundlage wird Ihnen der Anwalt bestimmt mitteilen können. Ich nehme aber mal an, dass es sich um § 812 BGB handeln wird.

-- Editiert von AR0710 am 23.02.2020 19:36

1x Hilfreiche Antwort

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