Pflegeheimkosten zurückfordern

24. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mumpitzel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflegeheimkosten zurückfordern

Person X überschreibt Haus mit Wart und Pflege an Person Y. X muss in ein Pflegeheim übersiedeln, da X nach einem Herzinfarkt nicht mehr zuhause gepflegt werden kann. X bezahlt Pflegeheimkosten selbst aus eigener Tasche, da er über ausreichend Rente verfügt. Im Schenkungsvertrag steht nichts dazu, was in einem solchen Fall passiert und wer die Kosten übernimmt. X stirbt.

Die Erben von X erfahren davon nach dem Tod von X. Können die Erben von X die Pflegeheimkosten von Y zurückfordern?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9324 Beiträge, 3013x hilfreich)

So wie Du es beschreibst fällt mir keine Rechtsgrundlage ein, die eine Forderung (Rückforderung passt ja nicht) gegen Y rechtfertigen würde.

Wie kommst Du darauf - was ist/war der Gedanke für die Frage?

Berry

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#2
 Von 
Mumpitzel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nach Ansicht der Miterben (= zwei Geschwister) hat Y das Haus überschrieben bekommen mit der Auflage der Pflege von X. Also müsste Y auch für die Pflegeheimkosten von X aufkommen. X hat die Kosten selbst bezahlt und Y soll nun diese Kosten erstatten.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49292 Beiträge, 17338x hilfreich)

Zitat:
Nach Ansicht der Miterben (= zwei Geschwister) hat Y das Haus überschrieben bekommen mit der Auflage der Pflege von X.


Was genau steht zu diesem Thema im Übertragungsvertrag? War Person X nach der Übersiedlung ins Pflegeheim weiterhin geschäftsfähig?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mumpitzel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)


Zitat:
Was genau steht zu diesem Thema im Übertragungsvertrag?


Nichts. Außer dass Y nicht für Krankheitskosten aufkommen muss.

Zitat:
War Person X nach der Übersiedlung ins Pflegeheim weiterhin geschäftsfähig?


Nein. Y (Sohn) war gleichzeitig auch Betreuer

-- Editiert von Mumpitzel am 24.06.2019 22:23

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