Person X überschreibt Haus mit Wart und Pflege an Person Y. X muss in ein Pflegeheim übersiedeln, da X nach einem Herzinfarkt nicht mehr zuhause gepflegt werden kann. X bezahlt Pflegeheimkosten selbst aus eigener Tasche, da er über ausreichend Rente verfügt. Im Schenkungsvertrag steht nichts dazu, was in einem solchen Fall passiert und wer die Kosten übernimmt. X stirbt.
Die Erben von X erfahren davon nach dem Tod von X. Können die Erben von X die Pflegeheimkosten von Y zurückfordern?
Pflegeheimkosten zurückfordern
24. Juni 2019
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Frage vom 24. Juni 2019 | 21:05
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflegeheimkosten zurückfordern
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#1
Antwort vom 24. Juni 2019 | 22:00
Von
Status: Unparteiischer (9324 Beiträge, 3013x hilfreich)
So wie Du es beschreibst fällt mir keine Rechtsgrundlage ein, die eine Forderung (Rückforderung passt ja nicht) gegen Y rechtfertigen würde.
Wie kommst Du darauf - was ist/war der Gedanke für die Frage?
Berry
#2
Antwort vom 24. Juni 2019 | 22:15
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Ansicht der Miterben (= zwei Geschwister) hat Y das Haus überschrieben bekommen mit der Auflage der Pflege von X. Also müsste Y auch für die Pflegeheimkosten von X aufkommen. X hat die Kosten selbst bezahlt und Y soll nun diese Kosten erstatten.
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#3
Antwort vom 24. Juni 2019 | 22:19
Von
Status: Unbeschreiblich (49292 Beiträge, 17338x hilfreich)
Zitat:Nach Ansicht der Miterben (= zwei Geschwister) hat Y das Haus überschrieben bekommen mit der Auflage der Pflege von X.
Was genau steht zu diesem Thema im Übertragungsvertrag? War Person X nach der Übersiedlung ins Pflegeheim weiterhin geschäftsfähig?
#4
Antwort vom 24. Juni 2019 | 22:22
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Was genau steht zu diesem Thema im Übertragungsvertrag?
Nichts. Außer dass Y nicht für Krankheitskosten aufkommen muss.
Zitat:War Person X nach der Übersiedlung ins Pflegeheim weiterhin geschäftsfähig?
Nein. Y (Sohn) war gleichzeitig auch Betreuer
-- Editiert von Mumpitzel am 24.06.2019 22:23
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