Pflegekosten bei Hausübernahme Notariell festlegen

3. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb506722-30
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflegekosten bei Hausübernahme Notariell festlegen

Hallo zusammen,

ich habe kurz eine Frage.

Mir (Enkel) soll das Haus meiner Oma (schon 87 Jahre alt) noch zu lebzeiten überschrieben werden.

Mit der Tochter meiner Oma soll Notariell festgelegt werden das ich im Falle einer Pflege meiner Oma die Pflegekosten zu 100% Übernehmen werde.

Jetzt ist die Frage inwieweit lässt sich das Notariell festlegen, denn angeblich kann wohl trotzdem noch auf die Tochter zugegangen werden auch wenn das ganze Notariell festgelegt wurde...

Die Pflegekosten-Frage ist bei uns so wichtig, das es deswegen gerade an einer Einigung scheitert...


Danke schonmal


Gruß

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16836x hilfreich)

Zitat:
Mit der Tochter meiner Oma soll Notariell festgelegt werden das ich im Falle einer Pflege meiner Oma die Pflegekosten zu 100% Übernehmen werde.


Mutig, hast Du im Lotto gewonnen oder gehörst Du zu den Menschen mit einem sehr hohen Einkommen? So eine Klausel willst Du doch wohl nicht ernsthaft unterschreiben, oder?

Zitat:
Jetzt ist die Frage inwieweit lässt sich das Notariell festlegen, denn angeblich kann wohl trotzdem noch auf die Tochter zugegangen werden auch wenn das ganze Notariell festgelegt wurde...


Das Sozialamt interessiert sich nicht für Eure Verträge. Es würde an die Tochter als gesetzlich unterhaltspflichtige herantreten und die muss dann auf Grundlage des Vertrages das Geld von Dir einfordern. Pech hat die Tochter allerdings, wenn der Enkel nicht leistungsfähig ist.

Zitat:
Die Pflegekosten-Frage ist bei uns so wichtig, das es deswegen gerade an einer Einigung scheitert...


Wie man damit umgeht hängt auch davon ab, in welchem Umfang die Tochter durch das Sozialamt überhaupt zur Zahlung von Pflegekosten herangezogen werden könnte.

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#2
 Von 
fb506722-30
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die Antwort

Zitat:
Mutig, hast Du im Lotto gewonnen oder gehörst Du zu den Menschen mit einem sehr hohen Einkommen? So eine Klausel willst Du doch wohl nicht ernsthaft unterschreiben, oder?


Da die Tochter nur einen kleinen Pflichtanteil dann bekommen soll, hatte ich mir gedacht ihr zumindest das Risiko der Pflegekosten zu nehmen...
Wie sollte man sowas sonst Fair regeln wenn man bedenkt das der Tochter nichts am Haus liegt und sie es am liebsten für die Pflege hernehmen würde, wir allerdings jedoch in Zukunft in diesen Haus wohnen wollen.
Achja und was noch dazu kommt, die Oma hat ca. 15000€ angespart und bekommt aktuell eine Rente von 1600€...

Zitat:
Das Sozialamt interessiert sich nicht für Eure Verträge. Es würde an die Tochter als gesetzlich unterhaltspflichtige herantreten und die muss dann auf Grundlage des Vertrages das Geld von Dir einfordern. Pech hat die Tochter allerdings, wenn der Enkel nicht leistungsfähig ist.


Was aber heist das sie das Geld auf Grundlage des Vertrages schon bekommen würde wenn ich die leistungsfähig wäre?


Zitat:
Wie man damit umgeht hängt auch davon ab, in welchem Umfang die Tochter durch das Sozialamt überhaupt zur Zahlung von Pflegekosten herangezogen werden könnte.


Das Wichtigste für mich ist das Haus aus der "Schusslinie" zu bringen, das Wichtigste für die Tochter ist nicht in die "Altersarmut" abzurutschen. Die Frage ist wie man sowas nachschauen könnte wie sie da herangezogen werden kann...

-- Editiert von fb506722-30 am 03.02.2019 19:38

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#3
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

Das die Oma 1600€ Rente hat ist zwar schön, dennoch sollte man mit 3000-4000€ Heimkosten rechnen u. hier wären die 15000€ innerhalb von 11 Monaten aufgebraucht.

Solltest du u./od. deine Mutter nicht in der Lage sein den Fehlbetrag von 1400€ bzw. 2400€ im Monat auszugleichen, dann wird man schauen ob anderes Vermögen vorhanden ist bzw. war u. was damit passiert ist.
Das hat dann zur Folge das man die Schenkung (wegen "Verarmung des Schenkers") rückgängig macht u. das Haus verwertet wird.

Ps.: Habe folgende Seite nur mal ganz kurz überflogen, aber es sind ein paar Dinge aufgeführt... https://www.pflege-durch-angehoerige.de/kinder-muessen-nicht-zwingend-fuer-pflegeheimkosten-der-eltern-aufkommen/

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16836x hilfreich)

Zitat:
Da die Tochter nur einen kleinen Pflichtanteil dann bekommen soll, hatte ich mir gedacht ihr zumindest das Risiko der Pflegekosten zu nehmen...


Das ist aber nicht das, was die Klausel aussagt. Nach der Klausel übernimmst Du die kompletten Pflegekosten unabhängig davon was die Tochter eigentlich hätte zahlen müssen.

Zitat:
Achja und was noch dazu kommt, die Oma hat ca. 15000€ angespart und bekommt aktuell eine Rente von 1600€...


Das Geld muss die Oma nicht einsetzen, da Du ja zusicherst, die kompletten Pflegekosten bedingungslos zu übernehmen. Nach der Klausel muss die Oma nicht einmal ihr Pflegegeld einsetzen.

Zitat:
das Wichtigste für die Tochter ist nicht in die "Altersarmut" abzurutschen.


Altersarmut durch Übernahme von Pflegekosten für die eigene Mutter muss die Tochter ohnehin nicht befürchten. Bei Elternunterhalt gibt es hohe Freibeträge.

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