Pflegeverpflichtung dafür Hoferbe

9. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Cynaut
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)
Pflegeverpflichtung dafür Hoferbe

Hallo !

Zur Sachlage: älterer Herr (72)lebt auf Bauernhof, Nichte will ihn nicht mehr versorgen, nächster Verwandter eine Schwester, Mann will nicht ins Heim, kann sich aber nicht selbst versorgen.

Wir wollen uns so einigen:

Ich werde als Haupterbe eingesetzt ( Notar )mit sofortigem Nutzungsrecht der übrigen Gebäude und des Landes, dafür sorge ich für den Mann mit allen Unkosten/Sanierungen fürs Haus. Muss er ins Heim, muss ich es tragen.

Ausser dem unkalkulierbaren Risiko der Pflegekosten habe ich noch etwas:

Ist es möglich, das Testament hinter meinem Rücken zu ändern, so das plötzlich ein Neues auftaucht, was nicht zu meinen Gunsten ist ?

Wenn das Haus ohne mein Wissen verkauft und der neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wird, dann nützt es sicher auch nicht, wenn ich später dann als Erbe auftrete, oder ? Der Hof ist dann weg ? Ist natürlich klar, das die Grundbuchnummern vorher im Testament genau festgelegt wurden.

Auch, wenn ich Alleinerbe bin, die Schwester würde dennoch einen Pflichtteil bekommen ( gibt keine Kinder ) ? Wer noch ? Auch die Tochter der Schwester, also seine Nichte+Bruder ?

Könnte ich als Vormund des Herrn eingesetzt werden oder bin ich durch das Erbe "befangen" ?

Leider ist es so, dass er Pflege braucht, aber keine Fremden will. Wahrscheinlich wird er entmündigt werden müssen. Gilt dann auch noch ein zuvor gemachtes Testament ?

Gruß und Dank

Carsten

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Hier sollte kein Testament aufgesetzt werden, sondern ein notarieller Erbvertrag.

Ein Testament kann vom Erblasser jederzeit einseitig geändert werden, ein Erbvertrag jedoch nicht.

Weder die Schwester, noch deren Kinder haben einen Pflichtteilsanspruch.

Das Ganze setzt voraus, dass der ältere Herr noch geschäftsfähig ist. Wenn schon klar ist, dass er demnächst wohl entmündigt wird, dann hätte ich daran erhebliche Zweifel. In so einem Fall wären aber weder Testament noch Erbvertrag gültig.

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#2
 Von 
Cynaut
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank !

Einen Erbvertrag also. Was es alles gibt! Entmündigt wird er wohl nur, weil er nicht alleine bleiben kann. Was sollte man denn sonst tun, wenn er sich weigert in ein Heim zu gehen, sich aber keinesfalls selbst versorgen kann und keine fremde Hilfe will ?!
Geistig fit ist der Mann noch ! Nur etwas schwer im Umgang.

Mir kam noch eine Gedanke mit einem Schenkungsvertrag...muss dazu allerdings auch erst nochmal querlesen

Gruß

Carsten

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#3
 Von 
Cynaut
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

Das steht noch in der rechtlichen Erläuterung:

"Der Erbvertrag hindert den Erblasser nicht daran, zu Lebzeiten über sein Vermögen rechtsgeschäftlich zu verfügen, d.h. Gegenstände zu veräußern, zu verschenken o.ä."

Das würde ja heissen, er könnte den Hof zwischendurch mal so verschenken oder verkaufen.
Ich möchte mir natürlich auch zu Lebzeiten noch Nutzungsrechte sichern. Letztendlich muss ich die Nebengebäude nutzen können ! Das scheint so nicht zu gehen. Irgendwelche rechte scheinen nur zu existieren, wenn er verstirbt.

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#4
 Von 
Cynaut
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

Ah ja:

Der Erblasser kann jedoch über sein Vermögen weiter frei verfügen. Nimmt der Erblasser allerdings Schenkungen in Benachteiligungsabsicht vor, so kann der im Erbvertrag Bedachte sie vom Beschenkten wieder herausverlangen.

So sollte es gehen !

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#5
 Von 
Cynaut
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

Aber was wäre, wenn der gute Mann sich ordentlich verschuldet ?! Werde ich als Erbe eingesetzt, so würde ich doch auch seine Schulden erben...?

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