Pflicht zur Grabpflege?

23. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
LenaS123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflicht zur Grabpflege?

Hallo,

ich bräuchte eine Einschätzung bezüglich Verpflichtung zur Grabpflege des Grabes meiner Großeltern.
Diese sind vor ein paar Jahren beide verstorben. Sie hatten 3 Kinder, Sohn A, Sohn B und Tochter C. Diese 3 Geschwister haben sich die Grabpflege immer geteilt (mündliche Absprache).
Meine Großeltern sind in einem Doppelgrab bestattet, das damals mein Opa gekauft hat. Durch seinen Tod ging das Nutzungsrecht des Grabes gemäß Friedhofsordnung auf Sohn A über, weil im Testament nichts dazu geregelt war. Einen Vertrag zur Grabpflege gibt es ebenfalls nicht.
Nun ist vor kurzer Zeit meine Mutter, also Tochter C, ebenfalls verstorben (sie ist in einem eigenen Grab bestattet).
Meine Onkel sind jetzt der Auffassung, dass ich mich ebenfalls an der Grabpflege für das Grab der Großeltern beteiligen müsse, da ich ja durch den Tod meiner Mutter einen Teil des Erbes meiner Großeltern übernommen habe.
Die Dame beim Friedhofsamt gab mir die Auskunft, dass nur der Nutzungsberechtigte gegenüber der Stadt rechtlich verpflichtet ist. Allerdings verwies mein Onkel A nun darauf, dass er als Nutzungsberechtigter die Kosten für die Grabpflege auch auf weitere Familienmitglieder/Erben umlegen kann.
Ist diese Aussage korrekt und besteht für mich tatsächlich rechtlich die Verpflichtung, mich ebenfalls an der Grabpflege bzw. den Kosten zu beteiligen?

Vielen Dank

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von LenaS123):
Allerdings verwies mein Onkel A nun darauf, dass er als Nutzungsberechtigter die Kosten für die Grabpflege auch auf weitere Familienmitglieder/Erben umlegen kann.

Da möge der Onkel mal substantiiert die Rechtsgrundlage benennen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
LenaS123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da möge der Onkel mal substantiiert die Rechtsgrundlage benennen.


Die würde mich auch interessieren. Das hat ihm wohl die Dame beim Friedhofsamt so gesagt. Aber meines Wissens und meiner Recherche nach ist dies allenfalls eine freiwillige Leistung meinerseits, aber keine Pflicht.

-- Editiert von User am 23. Februar 2025 19:42

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41152 Beiträge, 14497x hilfreich)

Hier sind zwei Problemkreise zu unterscheiden. Die Verpflichtung zur Grabpflege im Verhältnis Friedhofsbetreiber/Angehörige und die Regelung der Angehörigen untereinander.

Ganz sicher hat der Betreiber keine Lust, sich mit X Menschen auseinander zu setzen. Muss er auch nicht. So, die Familie muss sich wie auch immer eine Regelung finden. Es kann sein, dass die Großeltern im Testament was auch immer diesbezüglich was festgelegt haben. Und es kann sein, dass daraus dann auch Verpflichtungen für die Erben und möglicherweise deren Rechtsnachfolgern ergeben. Ansonsten sehe ich da keinen Ansatzpunkt. Um wieviel Geld geht es denn? Eigentlich sind nach meiner Erfahrung Grabpflegekosten sehr überschaubar, selbst wenn sie in Fremdauftrag vergeben werden. Und hier gehen sie doch noch durch drei. Lohnt es sich da wirklich, sich zu wehren? Sind doch Deine Großeltern.

wirdwerden

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#4
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von LenaS123):
da ich ja durch den Tod meiner Mutter einen Teil des Erbes meiner Großeltern übernommen habe.


Deine Mutter hat von deinen Großeltern geerbt und du von deiner Mutter. Dies ist ein komplett neuer Erbfall und damit ist die Aussage einfach falsch.

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#5
 Von 
LenaS123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es kann sein, dass die Großeltern im Testament was auch immer diesbezüglich was festgelegt haben. Und es kann sein, dass daraus dann auch Verpflichtungen für die Erben und möglicherweise deren Rechtsnachfolgern ergeben. Ansonsten sehe ich da keinen Ansatzpunkt. Um wieviel Geld geht es denn? Eigentlich sind nach meiner Erfahrung Grabpflegekosten sehr überschaubar, selbst wenn sie in Fremdauftrag vergeben werden. Und hier gehen sie doch noch durch drei. Lohnt es sich da wirklich, sich zu wehren? Sind doch Deine Großeltern.


Im Testament ist diesbezüglich nichts festgelegt.
Und es geht mir auch nicht nicht um das Geld, sondern darum, dass meine Onkel das in so einer unverschämten Weise von mir fordern, weil sie selbst zu geizig sind, sich die Kosten zu teilen. Deswegen möchte ich da jetzt nicht direkt klein beigeben und erstmal die Rechtslage kennen, bevor ich mich auf weitere Diskussionen oder Einigungen mit ihnen einlasse.

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9178 Beiträge, 1947x hilfreich)

Zitat (von Sarmand):
Deine Mutter hat von deinen Großeltern geerbt und du von deiner Mutter. Dies ist ein komplett neuer Erbfall und damit ist die Aussage einfach falsch.


So würde ich das auch einschätzen....

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#7
 Von 
LenaS123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sarmand):
Deine Mutter hat von deinen Großeltern geerbt und du von deiner Mutter. Dies ist ein komplett neuer Erbfall und damit ist die Aussage einfach falsch.


Das war auch mein Gedanke, aber ich war mir nicht sicher, ob das rechtlich einen Unterschied macht, von wem man geerbt hat oder ob Erbe halt Erbe ist

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#8
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(615 Beiträge, 299x hilfreich)

Zitat (von LenaS123):
Meine Onkel sind jetzt der Auffassung, dass ich mich ebenfalls an der Grabpflege für das Grab der Großeltern beteiligen müsse, da ich ja durch den Tod meiner Mutter einen Teil des Erbes meiner Großeltern übernommen habe.

Es wäre interessant zu wissen, ob die Herrschaften einen Neffen in derselben Weise angehen würden wie ihre Nichte. Ich glaube es nicht. Denn die Argumentation ist hanebüchen. Aber bei einer Frau kann man's ja mal versuchen.

Zitat (von LenaS123):
Allerdings verwies mein Onkel A nun darauf, dass er als Nutzungsberechtigter die Kosten für die Grabpflege auch auf weitere Familienmitglieder/Erben umlegen kann.

Nicht ohne dein Einverständnis.

Du musst natürlich wissen, wie großzügig oder nachgiebig du selbst sein möchtest. Ich an deiner Stelle würde mich aber nicht gern als Menschen sehen, der sich durch Drohung oder Täuschung beeindrucken lässt.

Edit:
Zitat (von LenaS123):
ich war mir nicht sicher, ob das rechtlich einen Unterschied macht, von wem man geerbt hat oder ob Erbe halt Erbe ist

Du hast von deinen Großeltern nichts geerbt. Ende Gelände.



-- Editiert von User am 23. Februar 2025 20:10

Signatur:

Alle Angaben ohne Gewähr.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von LenaS123):
Aber meines Wissens und meiner Recherche nach ist dies allenfalls eine freiwillige Leistung meinerseits, aber keine Pflicht.

Sehe ich auch so.



Zitat (von LenaS123):
Das hat ihm wohl die Dame beim Friedhofsamt so gesagt.

Die Meinung der Dame vom Friedhofsamt ist irrelevant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 547x hilfreich)

Es besteht weder rechtlich noch moralisch eine Pflicht.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#11
 Von 
LenaS123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von metttwurstkneckebrot):
Es wäre interessant zu wissen, ob die Herrschaften einen Neffen in derselben Weise angehen würden wie ihre Nichte. Ich glaube es nicht. Denn die Argumentation ist hanebüchen. Aber bei einer Frau kann man's ja mal versuchen.


Das macht für sie glaube ich keinen Unterschied, weil es ihnen nur darum geht, so wenig Geld wie möglich selbst aufzuwenden. Wirklich traurig.
Und genau deswegen möchte ich auch nicht nachgeben. Es geht ums Prinzip. Hätten sie normal gefragt, hätte man selbstverständlich eine Einigung finden können. Aber das auf so unverschämte Weise zu fordern finde ich unmöglich.

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#12
 Von 
gerlind
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 35x hilfreich)

Wie @wirdwerden schrieb, geht es nicht um hohe summen, zumal auch noch durch 3 Personen geteilt werden kann. Vielleicht sollte man das Andenken an die grosseltern dadurch ehren, dass man jetzt wegen kleiner betraege kein Riesentheater macht. Haben die grosseltern das wirklich verdient? Vielleicht sollte man einmal darueber nachdenken. Braucht man dafür wirklich Rechtsgrundlagen????

Signatur:

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#13
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 547x hilfreich)

Zitat (von gerlind):
Vielleicht sollte man das Andenken an die grosseltern dadurch ehren, dass man jetzt wegen kleiner betraege kein Riesentheater macht.

In einmal nachfragen sehe ich ehrlich gesagt kein "Riesentheater".

Meine Großeltern beispielsweise haben ihre Begräbnisse derart organisiert, dass die Pflege lange Jahre niemandem "zur Last" fiel.
Anschließend haben die Kinder selbstverständlich die Kosten übernommen.
Bis dato kam wohl niemand auf die Idee, die "Last" weiter zu delegieren.

In der Situation möchte eine der Personen aus "Geiz" die Kosten nicht weitertragen und sucht nun in den Erben seiner Geschwister eine Sparmöglichkeit - so die Beschreibung. Dabei wird suggeriert, dass das normal oder sogar rechtlich so vorgeschrieben wäre.
Ich käme nicht auf die Idee, aus Geizgründen und unter dem Versuch, zu "beschubsen" meine Verpflichtung abzuwälzen.

Die Situation nun dahingehend umzudrehen, dass die Enkel Theater machen würden, finde ich nicht in Ordnung.
Es liegt einzig in der Entscheidung der Enkel, ob sie sich an den Kosten beteiligen.
Dabei spielen mehr Faktoren als nur "im Andenken an die Großeltern" eine Rolle. Ich finde es auch vermessen zu suggerieren, dass sich das Andenken an die Großeltern an der Kostenübernahme für die Grabpflege bemisst.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
LenaS123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Despi):
In der Situation möchte eine der Personen aus "Geiz" die Kosten nicht weitertragen und sucht nun in den Erben seiner Geschwister eine Sparmöglichkeit - so die Beschreibung. Dabei wird suggeriert, dass das normal oder sogar rechtlich so vorgeschrieben wäre.
Ich käme nicht auf die Idee, aus Geizgründen und unter dem Versuch, zu "beschubsen" meine Verpflichtung abzuwälzen.

Die Situation nun dahingehend umzudrehen, dass die Enkel Theater machen würden, finde ich nicht in Ordnung.


Danke, ganz genau das. Ich würde niemals auf die Idee kommen, von anderen Familienmitgliedern zu verlangen, dass sie sich an den Kosten der Grabpflege für das Grab meiner Mutter beteiligen. Es ist selbstverständlich, dass ich das übernehme.

Und ich möchte mich hier einfach nur vorab mal informieren, wie die Rechtslage aussieht. Wie ich mich letztendlich entscheide, liegt auch daran, wie sich meine Onkel mir gegenüber weiter verhalten. Man muss sich auch von der Familie nicht alles gefallen lassen

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#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17905 Beiträge, 6038x hilfreich)

Zitat (von gerlind):
Vielleicht sollte man das Andenken an die grosseltern dadurch ehren, dass man jetzt wegen kleiner betraege kein Riesentheater macht.
Vielleicht sollte man das Andenken an die Großeltern dadurch ehren, dass man ab und zu das Grab besucht und dieses mit ein paar Blümchen aufhübscht.
Ich sehe keinerlei Grund einem unbegründeten unverschämtem Auftreten Folge zu leisten.



-- Editiert von User am 24. Februar 2025 08:54

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