Pflichtanteil - Anteil der verstorbenen Tochter?

19. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Donaldy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtanteil - Anteil der verstorbenen Tochter?

Hallo erstmal

mich bewegt folgende Frage

Meine Großmutter ist letztens gestorben
Sie hat ein Haus hinterlassen auf dem Ihr eh. langjähriger Freund
ein lebenslanges Nissrecht besitzt

Unsere Großmutter hatte 2 Kinder von den schon eins Verstorben ist
von den jeweils noch die Ehepartner und Enkelkinder da sind

Wie sieht jetzt hier der Pflichtanteil bei der verstobenen Tochter im
bezug auf den noch lebenden
Witwer oder ehm Ehemann von Omas Tochter %
2 Enkelkinder %

Und welche Fristen sind hier zu beachten
so ca. nach 6 wochen wird sich (glaub ich zumindesten der Notar melden bei dem das Testamet hinterlegt ist)
um nicht ganz leer auszugehen

So viel ich weiß soll die noch lebende Tochter alles Erben
abzuglich des Nissrechtes


Ich hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann
Grüße von
Donaldy

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16802x hilfreich)

Gesetzlich sind die beiden Kinder zu je 1/2 erbberechtigt.

Der Anteil der verstorbenen Tochster geht an deren leibliche Kinder. Der Witwer dieser verstorbenen Tochter ist nicht erbberechtigt. Jedes der beiden Enkelkinder bekommt also bei gesetzlicher Erbfolge 1/4.

Falls ein Testament vorhanden ist, das besagt, dass die noch lebende Tochter Alleinerbin werden soll, bekommen die beiden Enkelkinder die Hälfte des gestzlichen Erbteils, also je 1/8.

Die 6-Wochenfrist gilt nur bei Erbausschlagung. Der Pflichtteil verjährt erst nach 3 Jahren. Die Enkelkinder müssen den Pflichtteil bei der Alleinerbin einfordern. Diese muss dann den Pflichtteil auszahlen.

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#2
 Von 
Donaldy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Nachricht
habe aber damit noch ein Problem
Meine Tante warscheinlich Haupt-Erbin
ist Sozialhilfeempfängerin Harz 4
Wovon soll ich mich da auszahlen lassen.
Keine Kasse würde da einen Kredit vergeben.
(sozialh.enpf und Nisrecht)

Ebenfalls meine Schwester ist ins Harz4 gefallen .
Könnte die mir vieleicht Noterial beglaubigt Ihr Erbe an mich abtreten.

So das ich dann irgendwie die Hand auf das Haus habe um es von einer eventu.Versteigerung fernzuhalten.
Oder zumindestens das Vorkaufsrecht zu kriegen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16802x hilfreich)

quote:
So das ich dann irgendwie die Hand auf das Haus habe um es von einer eventu.Versteigerung fernzuhalten.

Du kannst Dir z.B. eine Grundschuld in Höhe des Pflichtteils zu Deinen Gunsten eintragen lassen.

Ob Deine Schwester ihren Pflichtanteil (nicht Erbe) an Dich abtreten kann, weiß ich nicht genau. Ich denke aber, dass das mit Hartz IV nicht geht. Es würde sich dann um eine Schenkung handeln, die das Arbeitsamt 10 Jahre rückwirkend zurückfordern kann, oder wolltest Du dafür etwas an Deine Schwester zahlen?

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#4
 Von 
Donaldy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sicherlich würde ich Ihr das zahlen nur so das es das Sozi nicht mitkriegt .
Da haben Ihre Kinder mehr davon.

Aber nochmal
Bist du dir sicher das Enkel einen Pflichtanteil fordern können.

Mir sagt man an anderer Stelle (Ich war beim Amsgericht hatte aber das gefühl das die nicht sehr viel Ahnung hatte)das dieses nur in direkter Linie
möglich ist und zwar dann nur meine Mutter wenn Sie noch leben würde.
Da ja ein Testament vorhanden ist.
ibt es irgenwo etwas Schrifftliches mit §§§ was man sich besorgen kann

-- Editiert von Donaldy am 20.01.2005 21:38:25

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16802x hilfreich)

Wieso? Du bist doch in direkter Linie ein Enkel Deiner Großmutter. Das habe ich jedenfalls bislang vorausgesettzt.

Die Enkel treten an die Stelle eines verstorbenen Kindes und erhalten dann auch das Pflichtteilsrecht. Wenn Deine Mutter noch leben würde, dann hättest Du kein Pflichtteilsrecht.
Das ergibt sich aus § 2303 BGB in Verbindung mit § 1924 BGB .

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