Pflichtanteil - Das Nachlassgericht kann da ja nicht viel machen, oder?

28. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Tordal
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtanteil - Das Nachlassgericht kann da ja nicht viel machen, oder?

Hi,
ich wurde als einer von zwei möglichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen, der andere ist also Alleinerbe, nun möchte ich meinen gesetzl. Pflichtanteil (1/4 der Erbmasse, oder?) geltend machen.
Da das Verhältnis zum Erben nicht besonders gut ist, möchte ich wissen, an wen ich mich wenden soll, oder ob ish es gleich über den anwalt machen soll, auch bezüglich der Schätzung des Wertes des Erbes.
Das Nachlassgericht kann da ja nicht viel machen, oder?

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4 Antworten
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#1
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Einfach den Alleinerben unter Fristsetzung schriftlich auffordern, Auskunft über Hohe des Erbes zu geben und Pflichtteilsanspruch geltend machen. Dann Frist abwarten und dann wirst Du weitersehen.

Wolfgang

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#2
 Von 
Tordal
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie weiß ich, ob seine Auskunft korrekt ist?
Ist da Schätzung nicht besser/sicherer?

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#3
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Das deutsche Recht funktioniert nach dem Prinzip Ping-Pong. Angriff-Verteidigung.
Wer einen Anspruch hat, muß den zuerst geltend machen. Dann wird der Anspruchgegener erwidern und so geht das weiter.
Also wart mal die Auskunft ab und wenn Dir diese als nicht genügend oder unglaubwürdig erscheint, dann kannst Du entgegnen.

So sind nun mal die Spielregeln.

Wolfgang

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#4
 Von 
Tordal
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

ok, danke erstmal

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