Pflichtanteil Enkel ???

15. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Nick85
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtanteil Enkel ???

Hallo liebes Forum,
ich bin absolut neu hier im Forum, ich lese hin und wieder hier im Forum mit, deshalb entschuldigt bitte, das mein erstes Posting gleich eine Frage ist :D ...

So nun zur Sache:
Meine Oma ist vor ca. 10 Jahren gestorben, mein Opa vor ziemlich genau 8 Jahren. Beide hatten ein Testament und haben sich gegenseitig als Alleinerben eingetragen. Mehr stand da wirklich nicht drin, ich habe es selber in der Finalen Version vorliegen gehabt. Da anblich mein Opa kein weiteres Testament mehr aufgesetzt haben soll, nach dem Tot meiner Oma ( Was ich bezweifeln möchte, tut nun hier aber nichts mehr zur Sache ). Die Familie ist nach dem Tot meines Opas bis auf mich und meine Mutter wenn man es so sehen will komplett ausgestorben. ( Keine Nichten, Neffen, Schwestern oder sonst irgendwer, der ausser mir und meiner Mutter Erbberechtigt sein könnte ).
Damals ( war 14 Jahre ) habe ich mich mit der Tatsache einfach abgefunden, dass meine Mutter den Erbschein bekommen hat, und sich alles unter den Nagel gerissen hat. Da sich meine Mutter vor 11 Jahren von meinem Vater scheiden lassen hat, habe ich heute meine Familie Väterlicherseits im Nacken, die mich immerzu anstachelt, doch mal zum Anwalt zu gehen und nicht mal zu schauen, ob man da noch etwas machen kann, mit dem Erbe meines Opas !!!
Zum einen bin ich hin und hergerissen doch mal zum Anwalt zu gehen, aber anderer Seits komme ich mit meiner Mutter eigentlich ganz gut klar.

Da es sich aber zum damaligen Zeitpunkt um einen Recht hohen Nachlass handelte ( ziemlich genau 1.000.000 DM und 2 Häuser ) und mir die ganze Sache nicht aus dem Kopf geht, da meine Mutter es schon geschafft hat das ganze Bargeld zu verpulvern und nun darüber nachdenkt beide Häuser unter den Hammer zu bringen, wobei ich in dem einen "NOCH" selber wohne, denke ich natürlich wieder verstärkt darüber nach, mal den Anwalt zu besuchen.

Also nochmal die Fakten:

- Opa gestorben vor ca 8 Jahren
- letzte Nachkomme, Meine Mutter ( Tochter ) und ich ( Enkel )
- Mutter ( Tochter ) wird Alleinerbin

1.Frage:
Hätte ich damals einen Erbanspruch geltend machen können ? ...
2. Frage:
Könnte ich heute einen Anspruch noch geltend machen, obwohl der Erbschein schon vor fast 8 Jahren ausgestellt wurde ?

Ich möchte mich schon einmal für die Antwort(en) bedanken ...
Wünsche noch einen schönen Tag
MFG
Nick85

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

1. Es bestand damals kein Erbanspruch des Enkels, der Enkel war durch die Mutter von der Erbfolge ausgeschlossen.
2. Daran hat sich nichts geändert.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

1. Es bestand damals kein Erbanspruch des Enkels, der Enkel war durch die Mutter von der Erbfolge ausgeschlossen.
2. Daran hat sich nichts geändert.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

1. Es bestand damals kein Erbanspruch des Enkels, der Enkel war durch die Mutter von der Erbfolge ausgeschlossen.
2. Daran hat sich nichts geändert.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

1. Es bestand damals kein Erbanspruch des Enkels, der Enkel war durch die Mutter von der Erbfolge ausgeschlossen.
2. Daran hat sich nichts geändert.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Nick85
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure zügigen Antworten,
nun weiss ich bescheid.

Ist ja eigentlich schon lustig
( bzw. traurig ), wenn man überlegt, das in dem Falle eines Testaments, indem ich ausdrücklich ausgeschlossen worden wäre, ich dann doch einen Pflichtanteil bekommen hätte ( Wenn ich das richtig verstanden habe !!!).

Das entzieht sich irgendwie alles meiner Logik, aber was ist denn heute in unserer Welt schon noch logisch :crazy:

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Wer schon gesetzlich kein Erbe bekommt hat auch keinen Pflichteilsanspruch.

Ein ausdrücklicher testamentarischer Ausschluss vom Erbe wäre im konkreten Fall überflüssig gewesen. Wer sowieso nichts erbt, den braucht man nicht auszuschließen. Schon gar nicht steht ihm durch so einen testamentarischen Ausschluss plötzlich etwas zu.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Ein Enkel ist kein gesetzlicher Erbe. Ein Enkel könnte allerfalls durch Testament Erbe werden (testamentarischer Erbe).Es ist völlig überflüssig, einen Enkel testamentarisch von der Erbfolge auszuschließen, da er bereits gesetzlich von der Erbfolge ausgeschlossen ist.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.779 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen