Pflichtanteil Erbe - kenne Vater nicht

21. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.01.2014 09:04:11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)
Pflichtanteil Erbe - kenne Vater nicht

Ich möchte gerne wissen, ob mir als Kind ein Pflichtanteil vom Erbe zusteht.
Ich kenne meinen leiblichen Vater nicht, es gab auch nie einen Kontakt.
Ich lebe mittlerweile im Ausland und meine Mutter teilte mir mit, dass es Gerüchte über den angeblichen Tod meines vaters geben würde.
Wenn dies der fall ist, wird man versuchen mich ausfindig zu machen und was steht mir zu?
Kann/darf ich den Pflichtanteil auch ausschlagen?
Danke für die Hilfe

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-- Editiert von Moderator am 22.01.2014 15:53

-- Thema wurde verschoben am 22.01.2014 15:53

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38440 Beiträge, 14004x hilfreich)

Wer sollte versuchen, Dich ausfindig zu machen? Den Status Deines Vaters musst Du schon selbst raus finden. Und dann sieht man weiter.

wirdwerden

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#2
 Von 
guest-12323.01.2014 09:04:11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

Meine Mutter ist der Meinung, wenn mein Vater Tod ist, wird der Nachlassverwalter, dafür sorgen, dass ich meinen Pflichtanteil erhalte. Ich bin hin und hergerissen, was ich tun soll. Ich kenne meinen Vater nicht, er wollte nie Kontakt zu mir haben. Ich bin mittlerweile 45 und habe mit der Sache abgeschlossen. Meine Familie ist aber der Meinung, mir steht das Erbe zu.
Abgesehen davon, wie, oder von wem würde ich eine Auskunft erhalten, ob mein Vater tot ist, oder nicht?

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4507x hilfreich)

Meine Mutter ist der Meinung, wenn mein Vater Tod ist, wird der Nachlassverwalter, dafür sorgen, dass ich meinen Pflichtanteil erhalte.
Diese Meinung ist falsch. Im "Normalfall" gibt es gar keinen "Nachlassverwalter".

Abgesehen davon, wie, oder von wem würde ich eine Auskunft erhalten, ob mein Vater tot ist, oder nicht?
Tja, das ist eben die große Frage - vll hatte er eine neue Familie und diese wusste nichts von deiner Existenz.



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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38440 Beiträge, 14004x hilfreich)

z.B. vom Einwohnermeldeamt? Wie wärs mit einer einfachen Anfrage dort?

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12323.01.2014 09:04:11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,
ich habe lediglich den Namen meines Vaters, mehr nicht.
Ich weiß er ist verheiratet und hat 3 weitere Kinder, demnach meine Halbgeschwister. Somit weiß ich gar nicht, wo ich anfangen soll, Informationen zu bekommen!

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#6
 Von 
Mio2344
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 111x hilfreich)

wenn Kinder den Kontakt zu einem Elternteil ( oft der Vater)nicht pflegen, warum sollte er seinen Kindern dann auch noch ein Erbe hinterlassen? Natürlich gibt es Gesetze, die aussagen, dass man zumindest den Pflichtteil bekommt. Würde ich das wollen? Ich als Vater hätte viele Möglichkeiten das zu steuern, dass keiner was bekommen würde, was ich nicht zu Lebzeiten wollte. Auch das andere kann zuschlagen, das Erbe kann auch aus Schulden bestehen.
Du kannst alles ruhen lassen,so wie es ist.
Wenn er ein Testament geschrieben hat, wird Dich ein Notar anschreiben. Ich finde die Gesetze des Erbens müssten schon lange überarbeitet werden. In Zeiten, in denen man kein zweites mal heiraten möchte, bekäme der falsche noch Kohle, das der Verstorbene so nicht wollte.


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#7
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Die Frage an Dich wäre zunächst: war er Dein rechtlicher Vater? Wenn er Dein rechtlicher Vater war, hast Du einen Rechtsanspruch auf ein sog. Pflichtteil; das wirst Du wissen. Das kann aber auch bedeuten, dass Du seine Schulden mit tragen darfst, wenn welche vorhanden sind.

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#8
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Ich würde gar nichts tun. Und ein Gerücht ist ein Gerücht.
Wenn du tatsächlich erfährst, dass dein Vater gestorben ist, hast du von dem Tag an 6 Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen. Das empfiehlt sich immer dann, wenn man eventuell Schulden erben könnte (und ob dies so ist, müsstest du heraus bekommen).
Einen Pflichtteil müsste man bei den Erben einfordern, dies wäre aber nur der Fall, wenn du im Testament enterbt wärest. Wenn kein Testament vorliegt, bist du genauso Erbin wie die anderen drei Kinder.
Wenns ganz schlimm käme - kein Geld bei dem Vater oder seinen anderen Kindern zu holen - dann käme der Staat ggf. auf dich zu, damit du die Beerdigung zahlst (trotz nie Kontakt).

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
um deinen Vater ausfindig zu machen, brauchst du seinen Namen, evtl. Geburtsdatum und eine letzte dir bekannte Adresse. Wie Pachlus richtig einwirft ist es zu einer Erbberechtigung notwendig, dass dein Vater entweder die Vaterschaft anerkannt hat bzw. diese gerichtlich festgestellt wurde.
Mit den vorhandenen Daten wendest du dich an das Einwohnermeldeamt des letzten bekannten Wohnsitzes, dort könntest du entweder von seinem jetzigen Wohnort bzw. seinem Ableben Kenntnis erlangen.
Sollte dein Vater tot und du erbberechtigt sein rate ich einen entsprechenden Fachanwalt aufzusuchen, wobei du evtl. auf den Kosten sitzen bleibst, wenn es nichts zu erben gibt. Über evtl. vorhandene Schulden würde ich mir wenig Gedanken machen:
http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/anleger-und-verbraucherrecht/erbrecht-nach-der-annahme-gibt-es-noch-rettende-reissleinen/8510450-2.html :
///Grundsätzlich haftet ein Erbe mit der Annahme der Erbschaft erst einmal unbeschränkt mit seinem privaten Vermögen. Allerdings muss niemand befürchten, dass er sofort mögliche Gläubiger auszahlen muss. Davor schützt die sogenannte Dreimonatseinrede. Diese beginnt mit der Annahme der Erbschaft und erst drei Monate danach dürfen die Gläubiger Zahlungen verlangen.

In dieser Zeit kann der Erbe in Ruhe ein Nachlassverzeichnis erstellen. Wenn er befürchtet, dass die Schulden möglicherweise höher sind als das Vermögen, kann er beim Amtsgericht mit einem Antrag auf Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz noch die Reißleine ziehen. „Einen solchen Antrag zu stellen, ist wie Zurücktreten von der Bahnsteigkante", vergleicht Anwalt Schnorrenberg. „Man bringt sich selbst in Sicherheit, aber kann von da an auch nicht mehr selbst eingreifen."///
Gruß
Andreas


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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32874 Beiträge, 17265x hilfreich)

Kann/darf ich den Pflichtanteil auch ausschlagen ? Nö. Ausschlagen kann man ein Erbe. Den Pflichtteil fordert man von den im Testament benannten Erben ein oder auch nicht.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4507x hilfreich)

um deinen Vater ausfindig zu machen, brauchst du seinen Namen, evtl. Geburtsdatum und eine letzte dir bekannte Adresse.
Eine Adresse hat sie aber nicht, deshalb sind die Chancen diesen ausfindig zu machen ziemlich gering.

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38440 Beiträge, 14004x hilfreich)

Es kann auch eine ältere Adresse sein. Und es scheint ja im Bekanntenkreis noch Kontakt bestanden zu haben. Sonst wüsste man ja nicht, dass er tot ist/sein soll.

Da kann man also durchaus was raus bekommen.

wirdwerden

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#13
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4507x hilfreich)

Wenn der TE schreibt:

ich habe lediglich den Namen meines Vaters, mehr nicht

dann gehe ich davon aus, dass keine Anschrift vorhanden ist.

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#14
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Was sagt denn deine Mutter: hat dein Vater von der Vaterschaft gewußt? Hat er für dich Unterhalt gezahlt?

Wenn sie Gerüchte von seinem Tod gehört hat, dann sollte sie eigentlich auch wissen, in welcher Stadt er wohnt.

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