Pflichtanteil - Falls meinen Freund was zustößt, ist es richtig dass seine Eltern erben? Ich nicht?

29. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Sailamoon
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtanteil - Falls meinen Freund was zustößt, ist es richtig dass seine Eltern erben? Ich nicht?

Hallo,

wir sind nicht verheiratet - haben ein gemeinsames Haus gekauft.
Meine Frage:
Falls meinen Freund etwas zustößt - ist es richtig das gesetzl. seine Eltern erben und ich nichts??? D.h. Seinen Eltern gehört das halbe Haus, die andere Hälfe habe ja ich gekauft - Richtig?!

Wenn wir seine Mutter enterben wollen - wie ist das mit dem Pflichtteil??? Sie bekommt dann 1/4 richtig??

Gibt es eine Möglichkeit das sie gar nichts bekommt???
1. Heiraten (dann bin ich die alleinige gesetzl. Erbin) Richtig??
2.

Vielen Dank

MfG Sailamoon

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Gesetzliche Erben Deines Freundes sind seine Eltern, wenn keine eigenen Kinder da sind. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbes. Seine Mutter würde also 1/4 des Erbes bekommen.

Durch Heirat wirst Du zwar gesetzliche Erbin, aber nicht Alleinerbin. Gegenüber Erben 2. Ordnung (Eltern) erbt die Ehefrau 3/4. Der Rest geht trotzdem an die Eltern. Seine Mutter würde gesetzlich also 1/8 erben. Der Pflichtteil wäre dann 1/16 des Erbes.

Einzige Möglichkeit, dass sie nichts erbt, sind eigene Kinder, unabhängig davon, ob ihr verheiratet seid.

Daneben möchte ich Dich darauf hinweisen dass Du bei der Erbschaftssteuer nur einen Freibetrag von 5.200€ hast im Vergleich zu 307.000€, der einer Ehefrau zusteht. Die Prozentsätze der Steuer unterscheiden sich ebenfalls zugunsten der Ehefrau.

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#2
 Von 
Sailamoon
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

1/16 hört sich ja schon mal viel besser an als 1/4 ;o)

Stimmt meine Rechnung dann so:
Hauskauf: 200.000 Euro
Mein Teil: 100.000 Euro
Freund: 100.000 Euro

Bei Tod meines Freundes geht es dann um die verteilung von 100.000 Euro (1/2 Haus)
3/4 Frau: 75.000 Euro
Mutter/Vater: 25.000 Euro - pro Person 12.500

Der Vater bekommt seine 12.500 Euro
Die Mutter bekommt durch Enterbung davon nur die Hälfe: 6.250 Euro

Wenn mir jetzt das einer Bestätigen könnte wären meine Fragen beantwortet ;o)
Denn Heiraten wäre ok aber Kinder deswegen in die Welt zu setzten finde ich nicht gut.

Vielen Dank nochmal

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Kinder sollte man schon wollen und nicht wegen der Erbfolge in die Welt setzen.

Der anzusetzende Wert ist der Verkehrswert abzüglich Schulden.

Bei der Rechnung bleiben natürlich 6.250 € übrig, die seine Mutter nicht erhält. Wer diesen Betrag erhält, müsste auch testamentarisch festgelegt werden, ansonsten erfolgt eine Aufteilung auf Ehefrau und Vater entsprechend ihrer Anteile (5785 € zu 465 €).

Um zu vermeiden, dass die Eltern als Miteigentümer ins Grundbuch eingetragen werden, sollte auch geregelt sein, dass sie ihren Anteil ausbezahlt bekommen.

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#4
 Von 
Sailamoon
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok jetzt bin ich um einiges schlauer als vorher ;o)

Danke für die Antworten und vorallem Danke für die Tipps bezüglich Erbschaftssteuer und Vermerken der Auszahlung. An was man aber auch alles denken muß ;o)

Der Verkehrswert liegt zur Zeit bei dem o.g. Betrag - also würd ich gut wegkommen.
Wie er später sein wird k.a. aber bis dahin kommt ja dann vielleicht doch auch ein Wunschkind dazu und dann is ja zum Glück eh die Erbfolge klar.

Also bis hier her erstmal vielen Dank.

Wenn es um die Formulierung des Testamentes geht - bekommt man dann hier auch Hilfe???

Vielen Dank

MfG Sailamoon

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#5
 Von 
Sailamoon
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

war gestern noch beim Notar zur Beratung und er rät auch, wenn wir wollen, lieber zu heiraten und ein einfaches Testament zu machen und es irgendwo im Haus liegen lassen.
Ich muß dazu sagen, sehr freundlich war das Gespräch leider nicht. Deswegen sind doch noch ein paar Fragen auf.

Stimmt es das wenn wir schreiben:
setzten uns gegeseitig ein bla bla....
das wir dann automatisch alle anderen Enterben - spricht unsere Eltern (Kinder haben wir ja nocht nicht)
Man muß nicht nochmal ausdrücklich hinschreiben: Wir enterben ...... sie bekommt ihren Pflichteil ausgezahlt von den überlebenden?????????

Und wie kann man den Satz formulieren, was mit den übrigen Geld passieren soll.
Also 3/4 Ehegatte Pflichtanteil:1/16 Mutter 1/16 Vater ist ja weg. Aber da sind ja dann von jeden nochmal 1/16 übrig.

Danke für jede Hilfe

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#6
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo,

wenn Ihr Euch gegenseitig als Alleinerben einsetzt, dann wird alles abzüglich der zu zahlenden Pflichtteile vererbt. Also auch die 2/16 aus Deiner obigen Rechnung.

Gruß

Julia

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Am Besten ist tatsächlich der einfach Satz:

... setzen uns gegenseitig als Erben ein....

ohne dass man zu sehr ins Detail geht. Damit bekommen Deine Eltern jeweils ihren Pflichtteil in Geld ausbezahlt.

Falls ihr bald noch Kinder haben solltet, wäre das sogenannte "Berliner Testament" interessant für Euch. Danach bekommen Kinder, die vom zuerst Verstorbenen das Pflichtteil verlangen, vom zuletzt Versterbenden auch nur das Pflichtteil.

Diese Klausel soll dazu führen, dass die Kinder auf ihren Pflichtteilsanspruch zugunsten des überlebenden Ehegatten verzichten.

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#8
 Von 
Sailamoon
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok vielen Dank,

ich glaub so machen wir es dann wohl.
Jetzt fällt mir aber nochwas ein ;o)

Wenn wir bei z.b. durch Autounfall tötl. verunglücken, dann entscheiden ja sek. über das Erbe richtig?
z.B.
Ich sterbe 17:00
Er 17:05
Da wir uns gegenseitig eingesetzt haben
hat er f. 5 Min. alles gehabt.

Und wer bekommt dann das Erbe??
Seine Eltern? Alles? Oder nur Pflichtanteil?
Meine Eltern? Pflichtanteil?

Danke ;o)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Wenn in dem Fall testamentarisch nichts anderes bestimmt ist und keine Kinder da sind, bekommen seine Eltern alles.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sailamoon
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ahhh und mit welchem Satz kann ich das im Testament verhindern?

Setzten uns gegenseitig ein....

Im Fall das wir beide tötl. verunglücken
sollen Frau / Herr erben und Mutter nur ihren Pflichtanteil bekommen........??

So in etwa????

Danke ;o)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

Hallo Sailamoon,

ich würde diesen Satz pauschaler gestalten.

Es kann bzw. ist für euch zu hoffen, auch der Fall eintreten, dass ihr beide auf "natürlichem Wege" sterbt.
Was dann ?

Also schreibt ihr z. B. "Verstirbt auch der überlebende Partner, sollen Herr/Frau xy erben"

Die Mutter dürfte dann automatisch nur ihren Pflichtanteil bekommen.

hh, was ist deine/Ihre Meinung dazu ??

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

So sehe ich das auch.

Den Pflichtteil bekommen die Eltern per Gesetz. Das muss man nicht extra erwähnen.

Bedenken sollte man aber z.B., dass, wenn doch noch Kinder kommen, was Sailamoon ja nicht ausgeschlossen hat, diese mit so einem Testament auch enterbt werden. Es wird dann nämlich schnell mal vergessen, das Testament zu ändern.

Vorschlag für das Testament:
---------------------------------------------
Gemeinschaftliches Testament

Wir, die Eheleute

1. Frau Gabriele Mustermann, XY-Straße in Z-Dorf

2. Herr Josef Mustermann, XY-Straße in Z-Dorf

verheiratet seit dem 1. Mai 19xx und lebend im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft errichten hiermit ein gemeinschaftliches Testament, in dem wir unseren letzten Willen wie folgt bestimmen:

1. Wir setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein.

2. Nach dem Tod des zuletzt Versterbenden von uns beiden soll der beiderseitige Nachlass an unsere Kinder zu gleichen Teilen fallen. Sie sollen für den gesamten Nachlass nur die Erben des zuletzt Verstorbenen von uns sein.


3. Verlangt eines unserer Kinder den Pflichtteil aus dem Nachlass des zuerst Verstorbenen von dem überlebenden Ehegatten, so soll es nach dem Tod des zuletzt Verstorbenen ebenfalls nur den Pflichtteil aus dessen Nachlass erhalten.

4. Sollten wir keine gemeinsamen Kinder haben, setzen wir Herrn/Frau XX als alleinigen Erben ein.


Z-Dorf, den (Datum)


Unterschrift eines Ehegatten mit Vor-, Zu- und gegebenenfalls Geburtsname

Dies ist auch mein Wille.


Z-Dorf, den (Datum)

Unterschrift des anderen Ehegatten mit Vor-, Zu- und gegebenenfalls Geburt-name

-------------------------------------------

So ein Text sollte zu der gewollten Erbfolge führen. Zusätzlich kann man auch noch eine Wiederverheiratungsklausel aufnehmen, denn nach dem o.g. Test kann der überlebende Partner mit dem Erbe verfahren, wie er möchte.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sailamoon
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

;o) Perfekt ;o)

Vielen lieben Dank für alle Antworten.
Ich glaube jetzt ist wirklich alles geklärt.
Nun heißt es nur noch Heiraten und das Testament schreiben ;o)

MfG Sailamoon

0x Hilfreiche Antwort

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