Pflichtanteil Hauskauf Kinder des Lebensgefährten

20. Juli 2026 Thema abonnieren
 Von 
StudiumKongo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtanteil Hauskauf Kinder des Lebensgefährten

Hallo..

Mein langjähriger Lebensgefährte und ich planen ein Tinyhaus zu kaufen für den Altersruhesitz.
Der Plan ist: Ich investerie 50000 €- mein Lebensgefährte hat keine Ersparnisse und wir würden gerne zusammen 100.000 € aufnehmen. Zahlen beide zur Hälfte den Kredit ab.
Das ist erstmal die Theorie.
In der Praxis werden wir nicht heiraten- haben aber auch beide erwachsene Kinder. Was ist, wenn mein LG vor mir sterben sollte. Seine Kinder kriegen ja einen Pflichtanteil. Muss ich denen von den 50000 € auch was abgeben? Oder kann man das vertraglich über einen Notar anders regeln?
Können wir uns gegenseitig als Erbe einsetzen und unsere Kinder raushalten?

Macht ja auch kein Sinn, wenn ich mich als alleiniger ins Grundbuch schreibe.. oder kann man lebenslanges Wohnrecht vereinbaren, falls ich eher sterbe - das mein LG da wohnen bleiben darf?




-- Editiert von User am 20. Juli 2026 18:25




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130548 Beiträge, 41543x hilfreich)

Zitat (von StudiumKongo):
Was ist, wenn mein LG vor mir sterben sollte.

Dann hat man das hoffentlich vertraglich über einen Notar fixiert entsprechend geregelt.



Zitat (von StudiumKongo):
oder kann man lebenslanges Wohnrecht vereinbaren, falls ich eher sterbe - das mein LG da wohnen bleiben darf?

Falls Du eher stirbst, gibt es kein Problem, denn dann kann der LG ja alles erben.

Sicherlich kann man ein lebenslanges Wohnrecht vereinbaren, das sollte aber nach Möglichkeit erst mit Eintritt des Todes wirksam werden.



Zitat (von StudiumKongo):
Seine Kinder kriegen ja einen Pflichtanteil.

Er will seine Kinder also enterben?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
StudiumKongo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Er will seine Kinder also enterben?


Nein- ich möchte nur nicht, dass die von meinen reingesteckten 50.000 € sich was abgreifen, wenn ich noch leben sollte. Kann man das notariell regeln, dass die da nicht dran können?
Nicht, dass wir beide zu 50% jeder im Grundbuch stehen und das der Pflichtteil auch von meinen 50.000 € gerechnet werden...

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34482 Beiträge, 17813x hilfreich)

Ich denke, er will seine Kinder nicht enterben? Dann spielt der Pflichtteil doch gar keine Rolle...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
aspergius
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 241x hilfreich)

Was spricht dagegen, wenn du deine
50 000 ins Haus investiert und du für die fehlende Summe einen Kredit aufnimmst? Dann könntest du das Haus im Grundbuch auf deinen Namen eintragen lassen und ihm nach deinem Ableben evtl. ein Wohnrecht einräumen.

Signatur:

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#5
 Von 
StudiumKongo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Was spricht dagegen, wenn du deine
50 000 ins Haus investiert und du für die fehlende Summe einen Kredit aufnimmst? Dann könntest du das Haus im Grundbuch auf deinen Namen eintragen lassen und ihm nach deinem Ableben evtl. ein Wohnrecht einräumen.


Ja- das wäre eine gute Idee! Das könnte ich mal vorschlagen... :smoke:
Danke - für den Vorschlag.

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#6
 Von 
StudiumKongo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ich denke, er will seine Kinder nicht enterben? Dann spielt der Pflichtteil doch gar keine Rolle...


Das will er auch nicht. Die sollen sein Erbe bekommen. Aber ich möchte nicht, dass meine 50.000 € dann auch in das Erbe reinfliessen, wenn es im Haus steckt..

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5955 Beiträge, 2622x hilfreich)

Dann musst du halt entsprechend viele Anteile am Haus halten. Wenn es 150000 EUR kostet und du 100000 einbringst und er 50000, dann halt 66%.

Nach seinem Tod und dem Verkauf des Hauses bekommst du dann diese 66% wieder vom Erlös.

Ehrlich gesagt halte ich das Vorhaben als unverheiratetes Paar ohne gemeinsame Kinder ein Haus gemeinsam zu kaufen für ein Himmelfahrtskommando.

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#8
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8627 Beiträge, 4682x hilfreich)

Zitat (von StudiumKongo):
Nein- ich möchte nur nicht, dass die von meinen reingesteckten 50.000 € sich was abgreifen, wenn ich noch leben sollte. Kann man das notariell regeln, dass die da nicht dran können?

Du solltest dich eingehend über die Erbfolge / Pflichteilsanspruch informieren.
Zitat:
Nicht, dass wir beide zu 50% jeder im Grundbuch stehen

Das ist keine gute Idee. Da er kein Eigenkapital hat, handelt es sich um eine Schenkung bei der ggf. Schenkungssteuer anfällt.
Zitat:
und das der Pflichtteil auch von meinen 50.000 € gerechnet werden...

Vererbt wird nur sein Anteil bzw. nur aus seinem Anteil wird ggf. der Pflichteil berechnet.

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20391 Beiträge, 7374x hilfreich)

Über die Frage Tinyhouse hinaus: Ein Partnerschaftsvertrag könnte helfen.
https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/familienrechtsschutz/partnerschaftsvertrag/
https://www.test.de/Partnerschaftsvertrag-Unverheiratet-gebunden-das-geht-5205214-0/

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42863 Beiträge, 14794x hilfreich)

Wir haben hier finanziell gesehen doch eine absolute Schieflage. Einer hat alles, der andere nichts. Bei so einer Diskrepanz sollte einem klar sein, dass das ohne saubere Regelungen nach dem Tod eines Partners zu unbilligen Regelungen führen kann. Wenn dem Lebenspartner die Hälfte des Hauses gehört, erben seine Kinder diese Hälfte auch, falls er vor Dir stirbt; mindestens aber den Pflichtteil, sofern keine Regelung getroffen ist. Das kann man ohne weiteres testamentarisch regeln, wenn denn ein Regelungsbedarf da ist. Mitunter muss das aber gar nicht geschehen. Denn wenn ein Verstorbener nichts hat, dann ist auch nichts zu erben. Anders sieht es aus, wenn der wohlhabendere Teil als Erster stirbt. Derjenige muss sich überlegen, ob er seinen Lebenspartner absichern will, über den eigenen Tod hinaus. Das kann durch ein Testament geschehen, etwa durch Einräumung eines Wohnrechts, einer Vor/Nacherbschaft. Da berät jeder Notar gerne.

Ich würde bei einer solchen finanziellen Ausgangslage auch dazu tendieren, die Immobilie allein auf denjenigen eintragen zu lassen, der sein Kapital beisteuert. Der andere kann doch, wie schon jetzt geplant, seinen Beitrag an den Wohnkosten/Darlehenstilgung in Form einer Mietzahlung leisten. Zusätzlich - wenn erwünscht - den anderen Partner im Fall des eigenen Todes absichern und gut ist.

wirdwerden

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