Pflichtanteil? Ich bin von der Erbfolge ausgeschlossen. Und jetzt?

27. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
dieclaudia
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtanteil? Ich bin von der Erbfolge ausgeschlossen. Und jetzt?

Hallo,

ich habe hier schon einiges über den Pflichtanteil, doch leider habe ich nicht genau das gefunden, wo ich Hilfe brauche.

Es ist so:
Mein Großvater (väterlicherseits) ist im Oktober 2003 verstorben. Seine Frau 3 Jahre früher. Gleich nach ihrem Tod hat der das Testament geändert.
Ich habe jetzt vor einiger Zeit Post vom Gericht bekommen, daß ich von der Erbfolge ausgeschlossen bin. Meine Tante (also die Tochter meines Großvaters) ist Alleinerbin. Mein Vater ist schon verstorben, darum ging die Post an mich. Darin steht, daß mir ein Pflichtteil zusteht, mir das Gericht dabei aber nicht weiterhelfen kann und ich mich an die Erbin wenden soll.

Ich weiß jetzt nicht, wie ich weiter vorgehen soll.
Zu meiner Tante habe ich keinen sonderlich guten Kontakt.

Vielleicht hat ja jemand von Euch ähnliche Erfahrungen und kann mir behilflich sein.

Vielen Dank schon im Voraus.

Claudia

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Als Pflichtteilsberechtigte haben Sie einen Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch gegen die Erbin. Sie muss Ihnen die Höhe des Nachlasses mitteilen, damit sie Ihren Pflichtteil errechnen und geltend machen können.
Ist die Erbin nicht kooperativ, müssen Sie sich einen Anwalt nehmen und die Auskunft als auch den Pflichtteil fordern bzw. einklagen.

Viel Erfolg
<a href="http://www.mcneubert.de" target="blank">MCNeubert</a>

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Casper
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo,
frage zum Pflichtteil.
Haben Geschwister die nicht im Testament aufgeführt sind, einen anspruch auf den nachlass??


-----------------
"Vielen Dank im Voraus"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Geschwister sind nicht Pflichtteilsberechtigt. Wenn ein Testament vorhanden ist, in dem sie nicht bedacht wurden, haben sie keinen Erbanspruch.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass dein Vater und deine Tante die beiden einzigen Kinder deiner Großeltern waren. Beim Tod des Großvaters sind lt. gesetzlicher Erbfolge die beiden zu je 50% erbberechtigt. Da dein Vater verstorben ist, trittst du als Abkömmling (ich gehe hier auch davon aus, dass du keine Geschwister hast) an die Stelle deines Vaters.

Da dein Großvater ein Testament gemacht und dir nichts hinterlassen hat, steht dir nun nur noch die Hälfte des gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil zu. Dies sind dann 25%.
Hinterlässt also dein Großvater 100.000 €, dann kannst du einen Pflichtteil von 25.000 € verlangen.

Solltest du dich diesbezüglich nicht mit deiner Tante einigen können, bleibt dir nur der Klageweg.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.359 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen