Pflichtanteil - Was ist mit Anteil des Hauses von dem ich das Erbe noch nicht ausgeschlagen habe?

15. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
ILOGO
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtanteil - Was ist mit Anteil des Hauses von dem ich das Erbe noch nicht ausgeschlagen habe?

Meine Mutter hat nach dem Tod meines Vaters das Haus auf meinen Bruder überschrieben. Ich habe zu diesem Zeitpunkt mein Erbe ausgeschlagen (also den Teil der mir von Seiten meines Vaters zustehen würde). Wie verhält es sich jetzt mit dem Anteil des Hauses von dem ich das Erbe noch nicht ausgeschlagen habe? Kann ich nach dem Tod meiner Mutter meinen Pflichtanteil geltend machen, obwohl das Haus bereits vollständig auf meinen Bruder überschrieben ist?


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47617 Beiträge, 16830x hilfreich)

Wie verhält es sich jetzt mit dem Anteil des Hauses von dem ich das Erbe noch nicht ausgeschlagen habe?

Da hast Du einen Denkfehler. Durch die Ausschlagung des Erbes Deines Vaters zugunsten Deiner Mutter wurde Deine Mutter Alleineigentümerin. Zum Nachlass Deiner Mutter bei deren Tod würde das gesamte Haus gehören, somit würde sich auch ein Pflichtteil auf das gesamte haus beziehen.

Nun hat Deine Mutter das Haus aber an Deinen bruder verschenkt. Wenn Deine Mutter innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung verstirbt, kannst Du einen Pflichtteilergänzungsanspruch gegenüber Deinem Bruder geltend machen.

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