Pflichtanteil???!!!

18. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
jule1980
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtanteil???!!!

Hallo folgener Sachverhalt. Der vater meiner freundin ist verstorben. dieser war die letzten 3 jahre pflegebedürftig in einem heim untergebracht. außer meiner freundin die aus zweiter ehe stammt gibt es eine weitere tochter aus 1. ehe. diese hat vor jahren die vormundschaft übernommen. zudem eine immobilie die dem vater gehörte letztes jahr verkauft. testamentarisch sind beide zu gleichen teilen eingetragen. also jeder 50%. ist es rechtens das sie die wohnung verkauft hat und das geld behalten hat? dazu muß man sagen das das verhältniss der beiden nicht das beste ist. zudem hat sie die beerdigung alleine geplant,was sie wollte und möchte nun die hälfte der kosten zurück. über antworten wäre ich dankbar

danke im vorraus

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Zunächst eine Klarstellung: es geht hier um den Erbteil, der testamentarisch festgelegt wurde - 50%. Das hat nichts mit dem Pflichtteil zu tun, der wäre bei zwei Erben nämlich nur halb so hoch.
Um den Erbteil bestimmen zu können, muss man erst einmal Auskunft über die Vermögenslage des Verstorbenen verlangen - von der Tochter, die die Vormundschaft übernommen hat. Dass die Immobilie verkauft wurde, besagt noch nicht, dass die Tochter das Geld behalten hat. Wenn der Vater drei Jahre im Pflegeheim war, kann es sehr gut sein, dass das Geld dafür verwendet werden musste. Aber all das muss die Tochter offenlegen. Es kann auch sein, dass das 'Erbe' nur noch aus Schulden besteht, dann muss die Erbschaft innerhalb der gesetzlichen Frist ausgeschlagen werden.
Die Kosten für das Begräbnis müssen sich die Erben teilen.

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Eine Vormundschaft gibt es nur bei Minderjährigen. Gemeint ist vermutlich, dass diese zur gesetzlichen Betreuerin bestellt war. Somit konnte die Betreuerin nur mit Zustimmung des Betreuungsgerichts die Immobilie verkaufen. Ein Verkauf wird nur genehmigt, wenn dies z.B. zur Finanzierung des Pflegeheimes erforderlich ist.

Zu den Bestattungskosten siehe http://dejure.org/gesetze/BGB/1968.html


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