Hallo zusammen,
meine Mutter ist seit 2 Jahren im Pflegeheim und jetzt 91 Jahre. Sie hat noch ca. 60.000 Euro von denen jeden Monat ca. 1.500 an das Pflegeheim überwiesen werden (Rest Rente). Ich habe noch eine Schwester. Papa ist seit 10 Jahren schon Tot.
Kann ich mir (m)einen Pflichtteil aus bezahlen?
Meine Schwester und ich haben beide kein so hohes Einkommen (Rente) dass wenn der Muttis Guthaben aufgebraucht ist wir für das Pflegeheim bezahlen müssten.
Es müsste also der Staat für die Pflege bezahlen.
Würde es da Probleme geben wenn dieser Fall in ein paar Jahren eintreten würde?
Aber es weiß ja niemand wie lange Mutti noch lebt.
Für eure Hilfe bedanke ich mich schon im Voraus
Pflichtanteil aus bezahlen lassen - Mutter 91 im Pflegeheim
12. Januar 2021
Thema abonnieren
Frage vom 12. Januar 2021 | 07:30
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Pflichtanteil aus bezahlen lassen - Mutter 91 im Pflegeheim
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 12. Januar 2021 | 07:38
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16839x hilfreich)
Zitat:Kann ich mir (m)einen Pflichtteil aus bezahlen?
Nein
Zitat:Meine Schwester und ich haben beide kein so hohes Einkommen (Rente) dass wenn der Muttis Guthaben aufgebraucht ist wir für das Pflegeheim bezahlen müssten.
Nein, das müsst Ihr nicht.
Zitat:Es müsste also der Staat für die Pflege bezahlen.
Richtig.
Zitat:Würde es da Probleme geben wenn dieser Fall in ein paar Jahren eintreten würde?
Warum sollte es da Probleme geben?
#2
Antwort vom 12. Januar 2021 | 08:35
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:Zitat:Kann ich mir (m)einen Pflichtteil aus bezahlen lassen?
Nein
kannst du mir sagen warum?
Zitat:Meine Schwester und ich haben beide kein so hohes Einkommen (Rente) dass wenn der Muttis Guthaben aufgebraucht ist wir für das Pflegeheim bezahlen müssten.
Nein, das müsst Ihr nicht.
Zitat:Es müsste also der Staat für die Pflege bezahlen.
Richtig.
Zitat:Würde es da Probleme geben wenn dieser Fall in ein paar Jahren eintreten würde?
Warum sollte es da Probleme geben?
-- Editiert von tom71067 am 12.01.2021 08:50
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 12. Januar 2021 | 08:38
Von
Status: Lehrling (1127 Beiträge, 303x hilfreich)
Bitte auf "Antworten" klicken und nicht auf "Zitieren".
#4
Antwort vom 12. Januar 2021 | 08:53
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:Zitat:Zitat:Kann ich mir (m)einen Pflichtteil aus bezahlen lassen?
Nein
kannst du mir sagen warum?
Zitat:Meine Schwester und ich haben beide kein so hohes Einkommen (Rente) dass wenn der Muttis Guthaben aufgebraucht ist wir für das Pflegeheim bezahlen müssten.
Nein, das müsst Ihr nicht.
Zitat:Es müsste also der Staat für die Pflege bezahlen.
Richtig.
Zitat:Würde es da Probleme geben wenn dieser Fall in ein paar Jahren eintreten würde?
Warum sollte es da Probleme geben?
-- Editiert von tom71067 am 12.01.2021 08:50
Und jetzt?
Schon
268.149
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten